Schlagwort: WhatsApp
6. Juni 2018
Continental verbietet die Nutzung von WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys. Damit ist Continental, neben einigen Pharmaunternehmen der erste große Konzern, der diesen Schritt geht.
Aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt der deutsche Autozulieferer Continental seinen Mitarbeitern die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf ihren Diensthandys und könnte damit einen ersten wegweisenden Schritt zu diesem Thema unternommen haben. Der Zeit stehen viele Unternehmen vor demselben Problem und könnten sich bei Ihren Entscheidungen an der Continental orientieren.
Die Continental teilte mit, dass von diesem Verbot das gesamte Unternehmensnetzwerk und damit mehr als 36.000 Mobiltelefone betroffen seien. Als Begründung wird angeführt, dass die Dienste von WhatsApp und Snapchat auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten wie z.B. Adressbucheinträge zugreifen können und es damit um Daten unbeteiligter Dritte gehe. Dieses Risiko möchte die Continental nicht tragen und möchte mit dieser Maßnahme auch die Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.
Der ersten Reaktionen der Mitarbeiter seien sachlich und stoße auf viel Verständnis, da den Mitarbeitern Alternativen wie z.B. Skype Business und Wire angeboten werden.
Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Unternehmen diesem Verbot anschließen werden.
24. Mai 2018
International ist der Datenaustausch zwischen den Unternehmen schon seit 2016 möglich. In Deutschland war dieser jedoch noch nicht zulässig. Auf der Unterseite der WhatsApp Homepage ist jedoch nun zu erkennen, das WhatsApp unter anderem die Telefonnummer und Gerätedaten an Facebook weitergibt, was aus der aktuellen Datenschutzrichtlinie der App nicht ersichtlich ist.
2016 hat WhatsApp die Nutzungsbedingungen dahingehend geändert, dass Telefonnummern und weitere Informationen mit Facebook ausgetauscht werden, jedoch nicht zu Werbungszwecken.
Deutsche Datenschützer untersagten dies, wogegen Facebook geklagt hat und verlor. Das Verbot gilt aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr, nach DSGVO ist die Datenschutzbehörde in Irland nun zuständig.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bezeichnete den Vorgang als “alarmierend” und als Verstoß gegen die DSGVO.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat Anfang März 2018, die Annahme Caspars bestätigt, wonach Facebook nicht massenhaft Daten seiner Tochterfirma WhatsApp für eigene Zwecke nutzen darf.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte an diesem Dienstag bei der Anhörung vor dem Europäischen Parlament die konkrete Frage nach der Weiterleitung der Daten nicht beantwortet.
24. April 2018
Das könnte zukünftig für alle Whatsapp-Nutzer unter 16 Jahren gelten, denn aus einer Twitter-Meldung des Fan-Blogs WABetaInfo geht hervor, dass der Messaging-Dienst eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen zum 25. Mai plant.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ausweislich der Nutzungsbedingungen noch ein Mindestalter von 13 Jahren, bzw. dasjenige Alter erforderlich und ausreichend, welches die Nutzer in ihren Ländern dazu berechtigt, die Dienste von Whatsapp ohne Zustimmung der Eltern zu nutzen. Die bevorstehende Anhebung des Mindestalters ist wohl auf die ab Mai anzuwendende Datenschutzgrundverordnung zurückzuführen. Laut der Verordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Kindes nämlich erst mit Vollendung seines 16. Lebensjahres rechtens.
Die Gefahren, welche von Chat-Diensten wie Whatsapp für die Persönlichkeitsrechte Minderjähriger ausgehen, erkannte ein deutsches Gericht bereits 2016 und verurteilte einen Vater zur Löschung des Chat-Dienstes vom Handy seiner Tochter.
Auch wenn die geplante Änderung der Nutzungsbedingungen als wichtiger Schritt in Richtung eines umfassenderen Schutzes der Persönlichkeitsrechte Minderjähriger zu werten ist, könnten sich die tatsächlichen Auswirkungen dieser Regelung in überschaubaren Grenzen halten. Den Mitgliedsstaaten ist es nämlich möglich, durch Rechtsvorschriften eine niedrigere Altersgrenze festzulegen, welche allerdings nicht unter 13 Jahren liegen darf. Zudem ist unklar, ob die Änderung weltweit gelten soll, oder ob hiervon nur bestimmte Länder betroffen sein werden. Weiterhin ist fraglich, wie mit bereits registrierten Nutzern umgegangen werden soll, die unter 16 sind. Da Whatsapp selbst das Alter nicht abfragt, müsste diese Aufgabe vom App-Store übernommen werden. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass Whatsapp für viele Kinder und Jugendliche ein unverzichtbares Medium bei der Integration darstellt bleibt abzuwarten, ob und wie sich ein neues Mindestalter praktisch wird umsetzen lassen.
8. März 2018
Das OVG Hamburg hat entschieden, dass Facebook auf Grundlage einer bisher angeforderten Einwilligungserklärung keine personenbezogenen Daten erheben und speichern darf.
Facebook hatte zuvor erfolglos beim VG Hamburg (Az. 13 E 5912/16) gegen eine Untersagungsverfügung des Hamburger Datenschutzbeauftragten, Johannes Caspar, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geklagt (wir berichteten).
Das OVG Hamburg schloss sich in seiner Entscheidung nun der Vorinstanz an. Dafür erklärte es zunächst, dass die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Untersagungsverfügung offen sei. Im Rahmen der Prüfung ist konkret offen, ob deutsches Recht anwendbar ist und ob der Hamburger Datenschutzbeauftragte gegen das Unternehmen Facebook vorgehen darf, obwohl dieses seinen Sitz in Irland hat. Trotz dieser offenen Rechtsfragen kam das OVG zu der Entscheidung, dass die Untersagungsverfügung nicht die für eine Aufhebung erforderliche offensichtliche Rechtswidrigkeit aufweist. So entspricht die angeforderte Einwilligung der Nutzer von WhatsApp nicht dem deutschen Datenschutzrecht. Diese fehlende Übereinstimmung mit deutschem Datenschutzrecht führt dazu, dass die Interessenabwägung zu Gunsten der Rechte der Nutzer ausfällt.
Nach der ablehnenden Entscheidung des OVG im einstweiligen Rechtsschutz ist weiterhin offen, ob sich ein Klageverfahren in der Hauptsache anschließt. Diese Entscheidung liegt nun bei Facebook.
16. Januar 2018
Drei Forscher der Universität Bochum beschreiben in ihrer Abhandlung, dass trotz einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Gruppenchats der Messenger WhatsApp, Signal und Threema unter gewissen Umständen von Angreifern entschlüsselt werden können. Bei den Angriffen, die in der Abhandlung behandelt werden, handelt es sich um reine Theorie.
Jedoch ist es alles andere als einfach eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher umzusetzen, da es bereits ausreicht, wenn zwei Benutzer Opfer eines solchen Angriffs würden. Selbst bei einer extrem sicheren Verschlüsselung, kann es dazu kommen, dass Angreifer es schaffen mittels der Serverstruktur Teil des Gruppenchats zu werden. Als Folge ist es ihnen möglich alle Nachrichten einer Gruppe zu lesen. Diese Problematik wird dadurch begünstigt, dass einige Messenger alle Gruppenmitglieder als Administratoren behandelt. Um so einen Angriff ausführen zu können, braucht derjenige den Forschern zu folge lediglich die interne Gruppen-ID und eine Telefonnummer.
WhatsApp übernimmt zwar die Serverstruktur wie andere Messenger, jedoch eine andere Gruppenchat-Infrastruktur durch die ein Angriff erschwert wird. Der Angreifer braucht dadurch Zugang zu dem Kontrollserver des Messengers, der durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt wird.
Für die Benutzer der Messenger liegt das Problem darin, dass sie in jedem Fall dem Anbieter vertrauen müssen, da sie nicht die Möglichkeit haben eigene Server zu verwenden, sondern die Nutzung von Servern der Dienste Voraussetzung sind. Falls die Nutzer des Messengers jedoch prophylaktisch agieren wollen, ist es anzuraten besonders sensible Themen außerhalb eines Gruppenchats zu bereden.
10. November 2017
NRWs Justizminister Peter Biesenbach fordert die Angabe eines “Datenpreises” für Apps. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch das NRW Justizministerium kritisieren, dass zwar ein Großteil der Apps kostenlos angeboten werde, den Verbrauchern jedoch in den meisten Fällen gar nicht bewusst sei, dass sie die App Anbieter mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten “bezahlen”. Insbesondere über Apps wie “Runtastic” oder auch “Whatsapp” stellen die User den Anbietern unzählige personenbezogene Daten, wie ihr Adressbuch, Kalender, Fotos, Chat-Verläufe, Bewegungsprofile oder Gesundheitsdaten zur Verfügung, äußert Biesenbach gegeüber der Rheinischen Post.
Biesenbach will die Anbieter daher zu mehr Transparenz zwingen. Verbraucher sollen ausdrücklich darüber aufgeklärt werden, welche ihrer Daten erhoben werden und insbesondere, an wen die Daten übermittelt werden. Dazu möchte er über eine Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erreichen. Entsprechende Gespräche mit seinen Amtskollegen in den übrigen Bundesländern fänden bereits statt.
In den meisten Fällen greifen die Apps auf deutlich mehr personenbezogene Daten zu, als eigentlich nötig wäre. So erfasst die App “Runtastic” je nach Konfiguration nicht nur die gelaufenen Strecken, sondern auch die Fotos des oder Adressbücher des jeweiligen Users. Mit den gesammelten Daten lassen sich umfassende Profile der App-User erstellen, die dann zu Werbezwecken weiterverkauft werden.
20. Oktober 2017
Whatsapp bringt wieder eine Neuerung für seinen Messenger raus – den Live Standort.
Demnächst soll es für Whatsapp-User möglich sein mit ihren Freunden in Echtzeit ihren Standort zu teilen und somit verfolgen zu lassen. Die Freigabe des Live Standorts an die Freunde aus der Kontaktliste erfolgt dabei freiwillig und nicht ohne Einwilligung des Benutzers. Um den Live Standort mitteilen zu können muss der Benutzer der App diesen aktiv an seine Freunde senden. Danach erscheint der Standort für eine ausgewählte Zeit auf einer Karte. Benutzer von Whatsapp können zum Beispiel gucken ob die Person, mit der sie sich treffen wollen bereits auf dem Weg zum vereinbarten Treffpunkt ist oder gesund zu Hause angekommen ist.
Neu ist diese Funktion jedoch nicht. Facebook, das Unternehmen hinter Whatsapp, eröffnete seinen Nutzern bereits Anfang diesen Jahres eine solche Funktion. Auch der Messengerdienst Snap Chat fügte eine solche Funktion benannt als “Snap Map” seiner App hinzu.
Whatsapp argumentiert dabei mit der Nützlichkeit dieser Funktion, wohingegen Datenschützer das ganze Vorhaben als sehr bedenklich erachten, da Standortdaten eine der persönlichsten Daten eines Smartphone-Nutzers sind.
Die Empfehlung ist daher nicht allen Apps zu erlauben die Standortnutzung zu aktivieren und den Ortungsdienst des Smartphones abzuschalten wenn er nicht aktiv benutzt wird.
Um dem Datenschutz trotzdem seinen Tribut zu zollen nutzt Whatsapp eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, damit den Benutzern eine “sichere” Übermittlung gewährleistet werden kann.
18. Mai 2017
Wegen falscher Angaben bei der Übernahme des Messengerdienstes WhatsApp hat die EU-Kommission gegen den Social-Media-Giganten Facebook eine Strafe in Höhe von 110 Millionen Euro verhängt. Facebook hatte im Rahmen des Kaufes 2014 angegeben und öffentlich erklärt, dass die Nutzerprofile von WhatsApp und Facebook nicht abgeglichen werden, da man hierzu schon technisch nicht in der Lage sei.
Im Sommer 2016 kündigte Facebook dann plötzlich doch an, zukünftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit den entsprechenden Facebook-Profilen zu verknüpfen. Ziel der Verknüpfung sei es, die angezeigte – und auf den Nutzer angepasste – Werbung zu verbessern. Durch die technische Verknüpfung der Nutzerprofile sah sich die EU-Kommission von Facebook getäuscht und verhängte das Bußgeld. Der Zahlung der Geldbuße hat Facebook bereits zugestimmt, betonte allerdings “Wir haben seit den allerersten Kontakten zur Kommission nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und versucht, zu jeder Zeit korrekte Informationen zu liefern.” So seien die Fehler in den Fusionspapieren 2014 keine Absicht gewesen.
Nach Angaben der EU-Wettbewerbskommisarin Margrethe Vestager solle mit der Höhe des Bußgeldes ein Exempel statuiert werden und ein Signal an Firmen gesendet werden, bei Unternehmens-Fusionen richtige Angaben zu machen. “Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.”
Die EU-Kommission erklärte aber auch, dass Facebooks unrichtige Angaben zwar relevant seien, für die Übernahme aber nicht ausschlaggebend. Die Kommission habe so bereits 2014 das hypothetische Szenario durchgespielt, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Die Verhängung des Bußgeldes hat daher keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung, den Messengerdienst übernehmen zu dürfen.
Tatsächlich hätte die Strafe mehr als doppelt so hoch ausfallen können, da die Kommission in solch einem Fall Geldbußen von bis zu ein Prozent des Jahresumsatzes verhängen kann.
5. April 2017
Nicht zuletzt aufgrund des Terroranschlages in London vor rund einer Woche äußerte sich die britische Innenministerin Amber Rudd in einem TV-Interview mit dem BBC kritisch zu den fehlenden Zugriffsmöglichkeiten auf verschlüsselnde Messenger-Apps wie WhatsApp. “Früher hat man Briefumschläge mit Dampf geöffnet oder Telefone abgehört, wenn man herausfinden wollte, was Leute taten, auf legale Weise, mit richterlichen Beschlüssen, aber in dieser Situation müssen wir sicherstellen, dass unsere Geheimdienste die Möglichkeit haben, Dinge wie verschlüsseltes WhatsApp zu durchdringen.”
Vor dem Hintergrund, dass Attentäter eines Terroranschlags oftmals im Vorhinein mit Mitwissern oder Mittätern mit Hilfe der Messenger-Apps kommunizieren – Berichten zufolge so auch vor dem Terroranschlag in London – sei es “vollkommen inakzeptabel”, dass Sicherheitsbehörden die Nachrichten der Apps nicht einsehen können. Hierbei ginge es ihr nicht um die Möglichkeit auf alle Chat-Nachrichten zuzugreifen, sondern um “vorsichtig durchdachte, gesetzlich abgesicherte Vereinbarungen”. Bestenfalls strebe sie es an, dass die App-Hersteller freiwillig mit der britischen Regierung zusammenarbeiten und damit keine Gesetze nötig wären. Rudd kündigte an, sich mit ihrem Anliegen an die Unternehmen zu wenden.
Darüber hinaus forderte sie die Unternehmen auf, extremistische Veröffentlichungen bereits vor der Veröffentlichung wirksamer zu blockieren. “Die Firmen kennen die Technik und die Hashtags am besten, um zu verhindern, dass dieses Zeug online geht, nicht nur, um es nachträglich zu sperren”. Auch an diesem Punkt bevorzuge sie eine freiwillige Vereinbarung mit dem Firmen, anstatt neue Gesetze einzuführen. Kritisch sehe sie daher die vom deutschen Justizminister Heiko Maas geplanten hohen Geldstrafen für Plattformbetreiber, die illegale Inhalte nicht schnell löschen.
10. Februar 2017
Mit seiner Freischaltung der 2-Faktor-Authentifizierung für alle WhatsApp Nutzer unter iOS und Android, möchte WhatsApp den Konten seiner Nutzer einen besseren Schutz vor dem Zugriff Unbefugter gewährleisten.
Grundsätzlich wird der unbefugte Zugang zu einem Online-Konto zunächst mit einem Passwort und einem sogenannten Token, z.B. einem Smartphone, über das Sicherheitscodes empfangen werden, geschützt.
Dies war bisher bei WhatsApp jedoch nicht der Fall: Die WhatsApp Nutzerkonten konnten nicht anhand eines Passwortes geschützt werden. Vielmehr legitimierte sich der Nutzer lediglich über seine Mobilfunknummer und sein Smartphone. Mit der 2-Faktor-Authentifizierung kommt jetzt als zweiter Faktor ein PIN-Code hinzu.
Durchaus ist die Freischaltung der 2-Faktor-Authentifizierung für alle WhatsApp Nutzer aus datenschutzrechtlicher Sicht begrüßenswert. So kann ein unbefugter Dritter die SIM Karte nicht einfach in ein anderes Smartphone stecken und sich Zugriff auf ein fremdes WhatsApp-Konto zu verschaffen.
Eine Pflicht stellt die 2-Faktor-Authentifizierung für die WhatsApp Nutzer jedoch nicht dar.
Der Nutzer legt unter der Rubrik “Einstellungen > Account > Verifizierung in zwei Schritten” einen sechsstelligen Zahlencode fest, welchen WhatsApp abfragt, sobald ein Konto auf einem neuen Smartphone eingerichtet wird. Sollte der WhatsApp Nutzer seinen Zahlencode vergessen haben, kann er zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, über die er die 2-Faktor-Authentifizierung wieder ausschalten kann.