Schlagwort: WhatsApp

WhatsApp wegen Datenweitergabe verklagt

30. Januar 2017

Bereits nach dem im letzten Jahr ankündigt wurde, das in WhatsApp gesammelte Daten an Facebook weitergeleitet werden sollen, gab es Proteste. Es gelang die Weitergabe zumindest vorläufig zu stoppen (wir berichteten), damit es dabei bleibt haben Verbraucherschützer jetzt Klage gegen WhatsApp eingereicht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor dem Landgericht Berlin Klage eingereicht, weil sie verhindern wollen, dass WhatsApp die Telefonnummern von Nutzern an Facebook weiterleitet. Zur Erklärung führen die Verbraucherschützer an, dass Whatsapp auf Basis der seit August 2016 geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, teilweise widerrechtlich Daten von Nutzern sammelt und speichert und diese Daten dann an Facebook weiterleitet.

Ziel der Klage des VZBV ist es, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden und das keine neuen Daten weitergeleitet werden. Es ist daran zu erinnern, dass Facebook im Jahr 2014 nach der Übernahme erklärt hat, dass es zu keinem Austausch von Nutzerdaten zwischen den Diensten kommen wird.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Dienste dieses Versprechen wieder beherzigen. Gehalten hat es jedenfalls nicht lange.

WhatsApp-Verschlüsselung hat Hintertür zu Facebook

17. Januar 2017

Die Begeisterung der WhatsApp-Nutzer war groß, als der Branchenprimus der Messenger verkündete, die Kommunikation der Nutzer Ende-zu-Ende zu verschlüsseln. Galt dies doch seit dem Launch der App als größtes Sicherheitsmanko. Wie sich nun rausstellt, hat diese Verschlüsselung wohl trotzdem seine Grenzen. Und diese liegen erwartungsgemäß in der Konzerneinbindung begründet. Demnach kann die Konzernschwester Facebook bei Bedarf seit Beginn der Verschlüsselung im April 2016 Nachrichten der WhatsApp-Nutzer in Reinschrift mitlesen. Dies ergaben Recherchen des britischen Guardian. Entwickler der App dementierten dies umgehend.

Achtung: Gefälschte Gutscheine

9. Januar 2017

Zurzeit kursieren auf WhatsApp Nachrichten die beispielweise einen LIDL-Gutschein in Höhe von 250€ versprechen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Aktion des Einzelhändlers, sondern um eine Fälschung.

Hinter der Fälschung stecken Datensammler, die mit Hilfe des Gutscheins personenbezogene Daten der Nutzer erlangen wollen. LIDL nahm bereits via Twitter von dem Gutschein Abstand.

Öffnet der Nutzer den in der Nachricht enthaltenen Link gelangt er auf eine Website, die aussieht als würde sie von dem Einzelhändler betrieben, wird sie aber nicht. Der Nutzer wird zunächst aufgefordert Fragen zu seinem Kundenverhalten zu beantworten. Auf verschiedenen anderen Websites die durch Weiterleitungen erreicht werden, sollen noch andere personenbezogene Daten angegeben werden. Zudem soll sich der Nutzer damit einverstanden erklären, dass er auf verschiedenen Wegen (per E-Mail oder SMS, postalisch oder telefonisch) über neue Angebote informiert wird. Zudem soll die WhatsApp-Nachricht wie ein Kettenbrief an Kontakte weitergeleitet werden, damit noch mehr Daten gesammelt werden können. Die eingegebenen Daten gehen anscheinend an Prorewards.net, wie onlinewarnungen.de herausgefunden haben will.

Den versprochenen Gutschein gibt es am Ende natürlich trotzdem nicht.

Was können Sie tun, wenn sie einen solchen Link erhalten? Sie sollten den Link nicht anklicken, sondern die Nachricht löschen. Es droht nicht nur die Preisgabe Ihrer Daten an dubiose Anbieter, sondern Sie können auf eine Website mit Schadsoftware weitergeleitet oder in eine Abofalle gelockt werden.

Innenminister fordern Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste

8. Dezember 2016

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) tagte vom 29. bis 30. November 2016 im Saarland, das in diesem Jahr den Vorsitz der Konferenz inne hat. Laut einer Pressemitteilung hierzu fordern die Innenminister der Bundesländer eine praxisgerechte Ausweitung der Voratsdatenspeicherung auf sogenannte Messenger-Dienste wie WhatsApp und Threema. Derzeitig sind von der Vorratsdatenspeicherung und der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) nur Telekommunikationsdienste wie Telefon- und Internetanschlüsse betroffen, für die das Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt. Internetangebote wie Suchmaschinen, Messenger-Dienste oder Webshops sind in der Regel aber Telemediendienste und fallen demnach unter das Telemediengesetz (TMG). IMK-Vorsitzender Bouillon: „Vor allem bei der Bekämpfung des Islamismus brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können und nicht wie bislang hilflos zuschauen müssen, wenn Kriminelle über diese Messenger-Dienste Straftaten planen.“

Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erlässt Anordnung gegen Facebook

28. September 2016

Mit einer Verwaltungsanordnung hat am 27.09.2016 ordnet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, Facebook an, es ab sofort zu unterlassen, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Bereits durch WhatsApp übermittelte Daten hat Facebook zu löschen.

Wie bereits berichtet, hatte WhatsApp im August 2016 Änderungen seiner Nutzungsbedingungen bekannt gegeben, die vorsehen, dass WhatsApp die Telefonnummern seiner Nutzer und Informationen wann der Nutzer aktiv war an Facebook übermittelt.

Nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten nur dann zulässig, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt oder die Betroffenen hierein eingewilligt haben. Beides liegt bei der Datenübermittlung an Facebook jedoch nicht vor.

Die Anordnung gegen Facebook erfolgt im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es müsse die Entscheidung der WhatsApp-Nutzer sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, so Caspar.

Worldwide Data Protection News on our privacy-ticker.com

5. Juli 2016

Data protection should not know any borders, this is why we started to publish international news on privacy and data protection in an own blog. Please subscribe it using www.privacy-ticker.com/newsletter or just visit www.privacy-ticker.com.

Some of last months’ topics were:
Agreement by EU and U.S. negotiators on final changes on the Privacy Shield
The future of privacy rules after UK´s referendum to leave the EU
French DPA launches public consultation on GDPR
Belgian DPA against Facebook for tracking of non-users
Customer passwords from Deutsche Telekom are for sale on the dark web
German courts ruled: WhatsApp has violated the Telemedia Act
Verizon publishes Data Breach Investigations Report 2016: Phishing attacks trend upwards
Microsoft acquires LinkedIn: privacy issues arise
Accountability initiative by the EDPS: achieving compliance with the GDPR
The role of the DPO´s under the new GDPR: the German reference

Thank you.

Urteil: WhatsApp AGB müssen auf Deutsch angeboten werden

19. Mai 2016

Der zu Facebook gehörende Messenger-Dienst WhatsApp bietet eine deutschsprachige Internetseite an, auf der der Messenger und seine Funktionen ausführlich dargestellt und beworben wird. Die juristischen Einzelheiten, zu denen auch die immer wieder im Fokus stehenden Datenschutzbestimmungen gehören, die hinter der Technik stecken, finden sich – wie üblich – in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ausgerechnet die für den Laien ohnehin meist schwer verständlichen AGB sind als einziger Teil der Webpräsenz auf Englisch.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert die fremdsprachlichen AGB und streitet bereits seit zwei Jahren mit dem Betreiber des Messengers vor deutschen Gerichten über die Notwendigkeit einer deutschen Version der AGB. Wie der Verbraucherverband mitteilte, hat nach dem Landgericht Berlin nun auch das Berliner Kammergericht festgestellt, dass die AGB auf englischer Sprache ungültig seinen, da es für den Verbraucher nicht zumutbar sei, seitenlange AGB mit einer Fülle an Fachausdrücken in englischer Sprache umfangreich und richtig erfassen zu können.

Das Kammergericht stellte bei der Überprüfung der AGB zudem einen Verstoß gegen das Telemediengesetz fest, gemäß diesem mindestens zwei Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme angeboten werden müssen, z.B. neben einer E-Mail-Adresse auch eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular.

Eine Revision gegen das Urteil haben die Berliner Richter nicht zugelassen. Einzige Möglichkeit für den Betreiber von WhatsApp hiergegen vorzugehen, stellt eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dar, ansonsten wird das Urteil rechtskräftig und WhatsApp wird seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen müssen. Wird dem nicht nachgekommen, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.

Das Urteil des Berliner Kammergerichts sei zugleich auch ein wichtiges Signal an andere international agierende Unternehmen, wie die Verbraucherzentrale positiv feststellend zitiert wird.

WhatsApp – Revolution durch und durch?

8. April 2016

Die Nachricht, dass WhatsApp nun die Nachrichten seiner Nutzer verschlüsselt, ging durch alle Kanäle. WhatsApp selbst zieht die Marketingregister, preist den Datenschutz und den Mehrwert für die Kunden.

Die nun eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (kurz: e2e) bewirkt, dass die Nachrichten nur vom Sender und Empfänger gelesen werden können. Wenn die Nachricht unterwegs abgefangen wird, zeigt sich nur wirrer Datensalat. Was vor drei Jahren (also vor Snowden) noch undenkbar gewesen wäre, ist nun Wirklichkeit – eine Milliarde Menschen nutzen nun plötzlich e2e-Verschlüsselung, und das, ohne es wirklich zu merken oder etwas dafür tun zu müssen.

Aber auch wenn die Verschlüsselung als Revolution gefeiert wird – WhatsApp führt streng genommen nur endlich auch das ein, was Threema, Telegram und andere schon lange machen.

Gleichzeitig wird bei aller Begeisterung um die Verschlüsselung der Nachrichten ein Aspekt nur selten angesprochen: Die Metadaten bleiben nach wie vor unverschlüsselt. Wer mit wem wann kommuniziert hat, ist nach wie vor für WhatsApp erkenn- und verwertbar. Und das ist oft spannender als der eigentliche Inhalt der Nachrichten. WhatsApp ändert auch nach wie vor nicht seine regelmäßigen Suchen durch die Adressbücher der Nutzer nach weiteren WhatsApp Nutzern und gehört weiterhin zu Facebook, aber das nur am Rande.

Um es kurz zu machen: Ja, die Verschlüsselung der WhatsApp Nachrichten wird gefeiert. Ja, es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Aber es bleiben nach wie vor genügend interessante Daten zur Auswertung übrig. Unverschlüsselt.

 

 

WhatsApp-Chats von US-Behörden überwacht

11. Juni 2015

Wie heise online berichtet, soll eine US-Behörde – vermutet wird das FBI – WhatsApp-Chats von Terrorverdächtigen in Belgien überwacht haben.

Dass die Polizei eine gezielte Razzia gegen mutmaßliche Jihadisten durchführen konnte, soll laut heise auch ein Verdienst der US-Kollegen gewesen sein. Diese sollen nämlich in der Lage gewesen sein, individualisierte Mobilfunknummern und mit diesen verknüpfte WhatsApp-Konten, auszuspähen und deren Kommunikation zu belauschen, die dann wiederum von den belgischen Behörden ausgewertet werden konnten. Bei der Razzia wurden 16 Personen festgenommen, von denen die meisten allerdings wieder freigelassen wurden.

Der Messenger WhatsApp gilt unter Datenschutzaspekten als eher unsicher. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gibt es erst seit einem halben Jahr. Deshalb gerät der Messenger auch immer wieder in Kritik insbesondere was Datenschutz und Datensicherheit seiner Nutzer angeht. Aus diesem Grund halten sich hartnäckig Vermutungen, dass WhatsApp-Kommunikationen besonders von Geheimdiensten überwacht werden. Dokumentiert war dies allerdings bislang nicht, wie heise weiter ausführt.

So stellt sich natürlich nicht nur die Frage nach den rechtlichen Grundlagen für das Ausspähen des Messengers, sondern auch, in welchem Ausmaße und von wem genau dies durchgeführt wird und was die (unschuldig) ausgespähten Betroffenen dagegen tun können. So lange es keine handfesten Informationen hierüber gibt, muss davon ausgegangen werden, dass eine Überwachung via WhatsApp – zumindest theoretisch – nahezu jederzeit möglich ist und jeden treffen kann.

Facebook manipuliert im Auftrag der US-Regierung

1. April 2015

Medienberichten zufolge hat Facebook gemeinsam mit der NSA ein technisches Verfahren entwickelt, um bestimmte Arten von Nachrichten der Facebook-Nutzer zu manipulieren. Konkret gehe es dabei vor allem um Informationen zu regierungsfeindlichen Verabredungen, Demonstrationen und Flashmobs.

Wie heise online mitteilt, geht dies aus internen NSA-Dokumenten von Edward Snowden hervor. Bereits seit über drei Jahren arbeite Facebook an diesem Verfahren, das jetzt auch bei weiteren Messengern wie WhatsApp oder Google Hangout eingesetzt werden soll.

Ausgangspunkt sollen die Proteste im New Yorker Finanzviertel 2011 gewesen sein, die vor allem von Occupy initiiert wurden. Snowdens Dokumente belegen, dass seit dem mehrere Proteste mit regierungs- oder kapitalismuskritischen Motiven erfolgreich verhindert werden konnten. Das Verfahren beruht auf einem Algorithmus und sorgt dafür, dass Informationen zu den Protestveranstaltungen bewusst und absichtlich falsch weitergegeben werden. So sollen Orts- und Zeitangaben schlicht verändert und Nachrichten absichtlich zu spät zugestellt worden sein.
Um das Verfahren zu testen, setzte Facebook den Algorithmus willkürlich auch bei „normalen“ Protesten und Flashmobs weltweit ein, um diese zu unterbinden, wie heise weiter ausführt.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir darüber berichtet , dass Facebook geheime Psychostudien an Mitgliedern durchführt, in dem Posts absichtlich verändert oder einfach nicht veröffentlich wurden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert wurden bzw. deren Einwilligung dazu eingeholt wurde.

Was lehren diese Beispiele? Auch dem Letzten ist wohl mittlerweile bekannt, dass man als Nutzer von und in sozialen Netzwerken, allen voran dem Branchenprimus und Internetgiganten Facebook, vorsichtig mit seinen persönlichen Daten umgehen muss. Weniger ist hier nicht nur mehr sondern auch sicherer. Datenschutz scheint praktisch überhaupt keine Rolle zu spielen. Aber, und das sind die wirklich erschreckenden Erkenntnisse, selbst wer sich relativ anonym in den Netzwerken bewegt und nicht über die Maßen Details aus seinem Privatleben mitteilt, muss Gefahr laufen, willkürlich manipuliert zu werden. Bei Manipulationen solcher Art und Ausmaß handelt es sich um gravierende Einschnitte in die absoluten und umfassenden Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird schlicht unterlaufen. Das Recht auf Meinungsfreiheit scheint kein Gewicht zu haben. Niemand kann ernsthaft an einem Schutz der Privat- und Intimsphäre glauben, wenn persönliche Nachrichten gelesen – oder sei es auch „nur“ technisch mit Hilfe von Algorithmen gefiltert – und die enthaltenen Informationen – gleich in welcher physischen oder technischen Art – verarbeitet werden.

Ganz besonders bezogen auf Facebook gibt es seit Jahren immer wieder schockierende Nachrichten dieser Art, die beschreiben, welche Möglichkeiten und Macht Facebook und Co. haben. Das weltweit größte soziale Netzwerk und der wahrscheinlich größte und datenreichste Geheimdienst NSA arbeiten zusammen. Kaum auszumalen, auf welch umfassende technischen und finanziellen Möglichkeiten diese „Allianz“ zurückgreifen kann. Selbst dem leichtgläubigsten Nutzer muss sich da doch der Verdacht aufdrängen, ein Spielball im System sozialer Netzwerke zu sein.

Angesichts solcher – wenn auch recht allgemein gehaltenen Überlegungen – wirken Tipps wie der folgende ehr wie eine Farce denn eines nützlichen Ratschlages zum eigenen Schutz: Bilddateien sind weitaus schwieriger zu filtern und zu verändern, als Textdateien. Ein Austausch von Informationen in Form von Fotos ist daher eine sicherere Alternative, wie heise online erklärt.