Anti-Doping-System als Grundrechtseinschränkung

24. Oktober 2011

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vertreten die Auffassung, dass das auf den Richtlinien der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) aufbauende Anti-Doping-System in Deutschland in den Grundrechtsbereich der Sportler eingreift. Datenschutzrechtlich problematisch sei insbesondere das Meldesystem ADAMS, in dem die Sportler ihre Aufenthaltsorte für drei Monate im Voraus angeben müssten, sowie die Weitergabe erhobener Daten durch die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) an die Wada. Auch seien die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die betroffenen Sportler einer entsprechenden Kontrolle nicht ausdrücklich widersprochen hätten, so der rheinland-pfälzische Vertreter Brink. Von einer freiwilligen Einwilligung könne nicht die Rede sein, da im anderen Fall die Berufsausübung nicht möglich sei. Es handle sich also um eine “Friss oder stirb-Situation”, urteilte er. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Lepper betonte, dass es seiner Aufsichtsbehörde nicht darum gehe die Teilnahme deutscher Sportler an internationalen Wettkämpfen zu verhindern. “Die Grundrechte gelten aber auch für Sportler”, stellte Lepper klar. (sa)

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