Kategorie: WhatsApp

BfDI will Klärung des WhatsApp-Verfahrens

16. Januar 2024

Am 12.01.2024 nimmt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erneut Stellung zum Messengerdienst WhatsApp. Der BfDI will in diesem Zusammenhang die Klärung des bereits 2018 eingeleiteten WhatsApp-Verfahrens. Vor einem Jahr hat die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) hierzu einen Beschluss erlassen. Nach fast sechs Jahren gibt es jedoch weiterhin offenen Fragen, die einer Klärung bedürfen. (mehr …)

Neue Whatsapp-Funktion: Scheinprofil

9. November 2023

Whatsapp arbeitet aktuell an einer neuen Funktion für mehr Privatsphäre – das sogenannte Scheinprofil. Zuletzt führte der Messenger-Dienst neue Features wie die Anmeldung mit Passkeys und die Möglichkeit IP-Adressen während Anrufen zu verschleiern ein. Nun soll es zukünftig nach Angaben von WhatsappBetaInfo auch eine Neuerung zum Schutz des Profilbilds und des gewählten Namens geben.

Was ist neu?

Bis jetzt kann bei Whatsapp lediglich eingestellt werden, wer in der Lage sein soll das verwendete Profilbild zusehen. In diesem Zusammenhang kann man einstellen, dass nur eingespeicherte Kontakte das private Bild sehen und andere nur das grau-weiße Avatar-Bild.

Aktuellen testet der Messenger-Dienst eine Option, die es den Nutzern ermöglichen soll, ein alternatives Profilbild und einen anderen Namen anzulegen. Diese Informationen werden dann an alle Personen weitergegeben, die nicht in den Kontakten eingespeichert wurden. Das ermöglicht es den Auftritt gegenüber fremden Kontakten selbst zu bestimmen, während man gleichzeitig das persönliche Profilbild nicht mit Unbekannten teilen muss. Die gleiche Option soll es auch für den angezeigten Accountnamen geben. Zudem sollen zukünftig auch bestimmte Personen von Einsichtnahme des privaten Profils ausgeschlossen werden können, sodass sie nur das Alternativprofil erhalten.

Fazit

Wann diese neue Datenschutzfunktion für alle Nutzer verfügbar sein wird, ist noch unklar. Bis diese Einstellungsmöglichkeit final in der App existiert dürfte es noch einige Wochen oder Monate dauern. Jedenfalls trägt das Scheinprofil als neue Funktion bei Whatsapp dazu bei, die Nutzerprivatsphäre zu schützen und gleichzeitig flexible Gestaltungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Zwar bewahrt auch die aktuelle Option mit dem grau-weißem Avatar-Bild die Privatsphäre, sie stellt aber keine individuelle Lösung dar. Gerade in Zeiten, in denen Whatsapp immer häufiger im Business-Bereich verwendet wird, könnte dies eine gute Lösung sein, für Personen, die den Account gleichzeitig zu privaten Zwecken nutzen. In solchen Fällen sollte man allerdings dringend prüfen, ob man trotz der Verwendung von Whatsapp im Geschäftsbereich weiterhin alle Datenschutzvorschriften einhält.

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Chatkontrolle sei Massenüberwachung

17. Oktober 2023

Chatkontrolle sei anlasslose Massenüberwachung

Die Europäische Union plant die Einführung der sogenannten „Chatkontrolle“. Hierunter versteht man technische Maßnahmen zur Überwachung der elektronischen Kommunikation, um Kindesmissbrauch im Internet zu verfolgen oder vorzubeugen. Konkret stehen Beratungen im Rat der Europäischen Union bevor. Deswegen hat am 17. Oktober 2023 die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einen Entschluss zur geplanten Chatkontrolle verabschiedet. Darin fordert sie den EU-Gesetzgeber auf sich an die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu halten.

Kindesmissbrauchsbekämpfung als Ziel

Die EU-Kommission legte den Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Mai 2022 vor. Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten (z.B. E-Mail- oder Chat-Dienste wie WhatsApp) würden hierdurch verpflichtet, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder den Kontakt zu Minderjährigen mittels gewisser Kriterien zu identifizieren.

Unverhältnismäßige Massenüberwachung

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Maßnahme sieht vor, sämtliche Kommunikation, einschließlich E-Mails und Chatnachrichten, auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu überwachen. Diese Kontrolle würde unterschiedslos und verdachtsunabhängig stattfinden und auch die sensibelsten Lebensbereiche der Nutzer betreffen. Weiterhin wäre auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation umfasst. Dies würde, die Verschlüsselung, die in den letzten Jahren als ein Eckpfeiler der Privatsphäre etabliert wurde, aufbrechen. Durch einen solchen Abbau von Sicherheitsmechanismen erhöhe sich das ohnehin bestehende Risiko für missbräuchliche Einsichtnahme in private Kommunikation erheblich. Dies gefährde den elementaren Grundsatz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation.

Die DSK beschreibt die gewählten Mittel als „äußert zweifelhaft“. Insofern meint sie, dass es sich um eine „anlasslose Massenüberwachung“ handelt, die nicht in Einklang mit den Grundrechten der Achtung des Privat- und Familienlebens, der Vertraulichkeit der Kommunikation und des Schutzes personenbezogener Daten zu bringen ist. Durch die Chatkontrolle sammle man eine enorme Menge an persönlichen Informationen von Nutzern, ohne dass auch nur der Verdacht einer Straftat vorliege. Deswegen warnt die DSK ausdrücklich davor, den Wesensgehalt der Grundrechte zu berühren.

Fazit

Unstreitig ist die Bedeutung der Bewahrung von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Allerdings ist es ist Aufgabe des Gesetzgebers eine Lösung zu finden, die dieses Ziel erreicht, ohne die Privatsphäre der Nutzer unverhältnismäßig einzuschränken. Wie von der DSK richtig erkannt, sind hierbei die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Maßnahmen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität müssen in einem angemessenen und verhältnismäßigen Rahmen stattfinden. In welcher konkreten Ausprägung die Verordnung schlussendlich in Kraft treten wird, bleibt abzuwarten.

WhatsApp sichert Verbraucherschutzbehörden uneingeschränkte Einhaltung von EU-Vorschriften und mehr Transparenz zu

7. März 2023

Nach Gesprächen mit dem Consumer Protection Cooperation Network (CPC) der Europäischen Union (EU) hat sich WhatsApp bereiterklärt, in Zukunft die Änderungen seiner Nutzungsbedingungen transparenter zu gestalten. Zudem bestätigte WhatsApp, „dass personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht zu Werbezwecken an Dritte oder andere Meta-Unternehmen – einschließlich Facebook – weitergegeben werden“.

Intensiver Dialog mit Verbraucherschutzbehörden und Kommission

Das CPC besteht neben der Europäischen Kommission aus EU-Verbraucherschutzbehörden. Den Dialog führten federführend die schwedische Verbraucheragentur und die irische Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Anstoß für die Untersuchung hatte eine Beschwerde der Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und acht seiner nationalen Mitgliedsverbände im Juli 2021 gegeben. Diese hatten Bedenken wegen „mutmaßlicher unlauterer Praktiken des Unternehmens bei der Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen“ geäußert. Das CPC hatte WhatsApp daraufhin im Januar 2022 und erneut im Juni 2022 angeschrieben.

Bereitschaft „zu uneingeschränkter Einhaltung von EU-Vorschriften, besserer Information für Nutzer und Respektierung ihrer Entscheidungen bei Vertragsanpassungen“

Ergebnis des Dialogs ist eine Liste von Zusagen, die laut CPC WhatsApps Bereitschaft „zu uneingeschränkter Einhaltung von EU-Vorschriften, besserer Information für Nutzer und Respektierung ihrer Entscheidungen bei Vertragsanpassungen“ zeigen. WhatsApp wolle bei künftigen Änderungen seiner Geschäftspolitik geplante Änderungen an den Verträgen und deren Auswirkungen auf die Nutzerschaft erklären, „die Option zur Ablehnung aktualisierter Nutzungsbedingungen so deutlich anbieten wie die Möglichkeit, diese zu akzeptieren“ sowie „gewährleisten, dass Benachrichtigungen mit Update-Informationen ausgeblendet oder die Überprüfungen auf Updates aufgeschoben werden können, die Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer respektieren und Benachrichtigungen nicht wiederholt versenden.“

Die Umsetzung dieser Zusagen will das CPC aktiv überwachen und falls erforderlich auch mit Bußgeldern durchsetzen.

Enttäuschung vonseiten des Verbraucherschutzverbands

BEUC zeigte sich enttäuscht von den Ergebnissen der Dialoge und bezeichnete sie als „Gelbe Karte“ für WhatsApp. Während EU-Justizkommissar Didier Reynders die Zusagen begrüßte, bedauerte BEUC-Vizedirektorin Ursula Pachl die „schwache Reaktion“ des CIC. Es sei nicht ausreichend, einfach mehr Transparenz und die Möglichkeit, Änderungen der Richtlinien in Zukunft leichter abzulehnen, zu versprechen. Millionen von Nutzerinnen und Nutzern seien aufgrund des aggressiven Verhaltens von WhatsApp 2021 gezwungen worden, die Änderungen zu akzeptieren. Diesen Menschen werde keine Abhilfe verschafft. Die Verbraucherschutzbehörden senden laut Pachl ein „sehr besorgniserregendes Signal aus, indem sie akzeptieren, dass ein Tech-Gigant wie WhatsApp Verbraucherrechte verletzen kann und dann mit dem Versprechen davonkommt, sich in Zukunft zu bessern. Dies zeigt, dass die derzeitige Art und Weise der Durchsetzung des Verbraucherrechts nicht abschreckend genug ist und dass eine dringende Reform erforderlich ist, um eine wirksamere Durchsetzung insbesondere bei EU-weiten Verstößen zu gewährleisten.“

Neue Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern sorgt für Kritik

3. August 2022

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber kritisierte in einer Stellungnahme einen neuen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern. Aus seiner Sicht biete die Verordnung keinen wirklichen Schutz für Kinder und ermögliche zugleich die anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation.  

Die neue Verordnung

Anlass der neuen Verordnung ist die hohe Anzahl an verschicktem Bildmaterial, das sexuellen Missbrauch von Kindern beinhaltet. Bisher müssen Online-Dienste, nicht melden, wenn ihre Nutzer entsprechendes Bildmaterial verbreiten. Die neue Verordnung soll sie jetzt stattdessen zum Löschen und Melden von einschlägigem Bildmaterial verpflichten. Außerdem sollen künftig die Chats der Online-Dienste besser kontrolliert werden. Die Dienste sollen dafür neue Technologien einsetzen, um den Missbrauch von Kindern aufdecken zu können. Insbesondere könnte es, mit Einführung der neuen Verordnung, dazu kommen, dass die verschlüsselte Kommunikation in Chats aufgehebelt wird.

Scharfe Kritik

In seiner Stellungnahme empfahl der BfDI, dass die Europäische Kommission den Verordnungsentwurf noch einmal überarbeiten solle. Mit der jetzigen Version der Verordnung bestehe ein Risiko für den Schutz der in der EU-Grundrechte Charta garantierten Freiheitsrechte. Der Gesetzgeber müsse insbesondere den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und ebenso des Datenschutzrechts wahren. Dabei kritisierte der BfDI ausdrücklich die geplanten Chatkontrollen. Außerdem seien die einzusetzenden Technologien anfällig für Fehler und bieten keine angemessene Bekämpfungsmaßnahme. Stattdessen können diese selbst eine Sicherheitslücke darstellen, wenn beispielswiese Kriminelle sie missbräuchlich nutzen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten zuvor der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bereits die Wichtigkeit des Rechts auf Privatleben und des Datenschutzes hervorgehoben. Zugleich betonten EDSB und EDSA, dass sexueller Missbrauch an Kinder ein schwerwiegendes und abscheuliches Verbrechen sei. Jegliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verbrechens müssen allerdings erforderlich und angemessen sein. Die neue Verordnung bringe die Gefahr eines allgemeinen und wahllosen Scannens von Inhalten auf Online-Plattformen mit sich. 

Hierzu sagte der BfDI, dass man die anlasslose Massenüberwachung „(…) ansonsten nur aus autoritären Staaten (…)“ kenne.

Die EU-Kommission setzt WhatsApp ein Ultimatum

9. Juni 2022

Im Januar dieses Jahres hatte die EU-Komission zusammen mit dem Netzwerk für Verbraucherschutz (CPC) gegen WhatsApp eine Forderung erhoben.

In dieser war nach Aufklärung hinsichtlich der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzregeln von 2021 verlangt worden. Denn WhatsApp hatte Anfang des vergangenen Jahres von seinen Nutzern gefordert, dass diese den neuen Datenschutzerklärung zustimmen sollen, um den Dienst auch weiterhin nutzen zu können. Unter den Nutzern waren diese Regelungen stark umstritten und führten zu einem großen Nutzerzuwachs bei alternativen Messengern wie beispielsweise Signal.

Kritisch bei der neuen Datenschutzerklärung wurde vor allem die mögliche Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook beäugt. WhatsApp verneinte zwar die Weitergabe und sprach von einem Missverständnis, jedoch wurde in der überarbeiteten Datenschutzerklärung explizit die Weitergabe von Daten an Facebook genannt.

Die bisherigen Erläuterungen von WhatsApp, der Tochterfirma des US-Konzerns Meta (früher Facebook), reichen der EU-Kommission nun nicht mehr aus.

Die EU-Kommission hat WhatsApp eine Frist von einem Monat gesetzt, in welcher das Unternehmen den Verbraucherschutzbehörden nachweisen soll, dass seine Praktiken den Vorgaben des EU-Verbraucherschutzrechts entsprechen. Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „WhatsApp muss sicherstellen, dass die Nutzer verstehen, was sie akzeptieren und wie ihre personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke verwendet werden, vornehmlich um Geschäftspartnern Dienstleistungen anzubieten. Ich wiederhole, dass ich von WhatsApp erwarte, dass es die EU-Vorschriften, die die Verbraucher und ihre Grundrechte schützen, vollständig einhält.

WhatsApp solle unter anderem darlegen, auf welche Weise das Unternehmen mit den Daten seiner Nutzer Geld verdiene. Ebenfalls will die Kommission wissen, wie WhatsApp bei künftigen Updates seiner Nutzungsbedingungen, den Nutzern vermitteln wird, welche Auswirkungen die Updates für die Verbraucher haben. Nur auf dieser Basis könne eine freie Entscheidung über die weitere Nutzung des Dienstes möglich sein. Des Weiteren wird die unverständliche Formulierung der aktuellen Nutzungsbedingungen von der EU-Kommission moniert. Die Verbraucher sind so nicht in der Lage, nachvollziehen zu können, was mit den gespeicherten Daten passiert. Zudem soll der Dienst explizit darauf hinweisen, wenn mit den erhobenen Daten durch kommerzielle Nutzung Einnahmen erzielt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob WhatsApp der Forderung der EU-Kommission innerhalb der einmonatigen Frist nachkommen wird.

225 Millionen Euro Strafe gegen WhatsApp

3. September 2021

WhatsApp wurde von der irischen Datenschutzbehörde zu einer Rekordstrafe von 225 Millionen Euro verurteilt. Da WhatsApp zu Facebook gehört und der EU-Hauptsitz der Social-Media-Plattform in Irland liegt, ist die irische Aufsichtsbehörde für WhatsApp zuständig.

Die Strafe ist die Folge einer seit drei Jahren laufenden Untersuchung. Zu dem Zeitpunkt wurde in der EU eine neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aktiv, bei der es um personenbezogenen Datenaustausch zwischen Firmen und Nutzern geht. Gerügt wurde, dass das Unternehmen gegen die Transparenz bei der Weitergabe von Personendaten an andere Facebook-Unternehmen verstoßen habe. Auch habe es die Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert. WhatsApp hat bereits angekündigt Berufung einzulegen.  


Die irische Datenschutzbehörde teilte mit, dass sie ihre Entscheidung, wie in der DSGVO vorgeschrieben, “nach einer langwierigen und umfassenden Untersuchung” anderen nationalen Datenschutzbehörden vorgelegen und Einwände aus acht Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und Italien, erhalten habe. Dabei stimmten einige Länder in gewissen Punkten nicht mit der irischen Aufsichtsbehörde überein; u.a. was die Höhe der Geldstrafe angehe oder auch gegen welche spezifischen Artikel der DSGVO vorliegend verstoßen werde.  Ende Juli forderte der Europäische Datenschutzausschuss die irische Datenschutzbehörde dann dazu auf, ihre Feststellungen zu überarbeiten und die vorgeschlagene Geldbuße neu zu bewerten.
Eine höhere Strafe gab es bisher nur bei Amazon, die im Juli von der luxemburgischen Datenschutzbehörde eine Strafe in Höhe von 886,6 Millionen Euro auferlegt bekommen haben.

Ein Firmensprecher erklärte, WhatsApp sei bestrebt, einen sicheren und privaten Dienst anzubieten. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die von uns bereitgestellten Informationen transparent und umfassend sind, und werden dies auch weiterhin tun.“ WhatsApp sei mit der aktuellen Entscheidung der irischen Datenschutzkommission in Bezug auf die Transparenz, die man den Menschen im Jahr 2018 geboten haben, nicht einverstanden. Die Strafe sei völlig unverhältnismäßig. „Wir werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen“, erklärte der WhatsApp-Sprecher.

Eilanordnung der Hamburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde gegen WhatsApp

16. Juli 2021

Der Europäische Datenschutzausschuss erließ seine erste verbindliche Eilentscheidung gemäß Art.66 Abs. 2 DSGVO auf Antrag der HmbBfDI (Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit), nachdem diese die vorläufige Maßnahme gegen Facebook erlassen hatte. Die Maßnahme, die auf der Grundlage von Art. 66 Abs. 1 DSGVO angeordnet wurde, hatte das Verbot der Verarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook zum Gegenstand. Nach Ansicht der HmbBfDI wurde dies mit der diesjährigen von WhatsApp in die Wege geleiteten Änderung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für europäische Nutzer begründet.

Hintergrund ist folgender: Im Januar hatte WhatsApp neue Datenschutzbestimmungen angekündgt. Nachdem diese bei den Nutzern auf große Kritik stießen, wurde das von WhatsApp angekündigte Ultimatum bis Mai verlängert und WhatsApp versuchte, die angestrebten Änderungen zu erklären. Letztendlich blieb die Erklärung aus und WhatsApp zog auch im Mai noch keine der angekündigten Konsequenzen. Diese umfassten unter anderem, dass alle, die bis Mai den Bedingungen nicht zugestimmt hätten, WhatsApp nicht mehr hätten nutzen können.

Nun entschied der EDPB im Rahmen des Eilverfahrens, dass die Voraussetzungen für den Nachweis des Vorliegens eines Verstoßes und einer Dringlichkeit nicht erfüllt seien.
Auf der Grundlage der vorgelegten Beweise kam der Europäische Datenschutzausschuss zwar zu dem Schluss, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Facebook bereits Nutzerdaten von WhatsApp als (gemeinsamer) Verantwortlicher für den gemeinsamen Zweck der Sicherheit und Integrität von WhatsApp und den anderen Facebook-Unternehmen verarbeitet. Angesichts der verschiedenen Widersprüche, Unklarheiten und Unsicherheiten, die in den nutzerorientierten Informationen von WhatsApp, in einigen schriftlichen Verpflichtungserklärungen von Facebook und in den schriftlichen Stellungnahmen von WhatsApp festgestellt wurden, entschied sich der Europäische Datenschutzausschuss jedoch dazu, dass er nicht in der Lage ist, mit Sicherheit feststellen zu können, welche Verarbeitungen tatsächlich durchgeführt werden.

Zum Vorliegen der Dringlichkeit vertrat der Europäische Datenschutzausschuss die Auffassung, dass Art.61 Abs. 8 DSGVO nicht anwendbar war. Denn der HmbBfDI konnte nicht nachweisen, dass die irische Datenschutzbehörde es versäumt hat, Informationen im Rahmen eines förmlichen Amtshilfeersuchens gemäß Art. 61 DSGVO bereitzustellen; da Facebook (wie auch WhatsApp) seinen europäischen Sitz in Irland hat, ist die dortige Datenschutzbehörde für das Unternehmen zuständig.

Der Europäische Datenschutzausschuss meldete zudem erhebliche Zweifel an der Rechtsgrundlage an, auf die sich Facebook bei der Nutzung der WhatsApp-Daten für eigene oder gemeinsame Verarbeitungen stützen möchte. Er greift damit wesentliche Teile der Argumentation des HmbBfDI auf.  In Anbetracht der hohen Wahrscheinlichkeit diverser Verstöße, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Integrität von WhatsApp und der anderen Facebook-Unternehmen, war der Europäische Datenschutzausschuss der Ansicht, dass diese Angelegenheit zügig weiter untersucht werden muss.

WhatsApp: “Einmal-Nachrichten” und selbst-löschende Chats

15. Juni 2021

WhatsApp teilt viele Eigenschaften mit dem Mutterkonzern Facebook, dürfte auf einige Assoziationen aber wohl gerne verzichten. Wie Facebook steht nämlich auch der Chatdientst zunehmend hinsichtlich des Umgangs mit dem Datenschutz in der Kritik. So wurde zuletzt die Änderung der Nutzungsbedingungen besonders kritisch aufgenommen (wir berichteten). Dies führte zu einer spürbaren Abwanderung von Nutzern zu anderen Anbietern. Darauf hatte WhatsApp reagiert und eingelenkt, sodass eine fehlende Zustimmung keine negativen Folgen für die Nutzer haben soll. Um die führende Marktposition beibehalten, gleichzeitig aber auch Bedenken hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten mildern zu können, hat WhatsApp nun außerdem angekündigt, künftig sog. “Einmal-Nachrichten” anzubieten.

Neuerungen als Reaktion auf Datenschutz-Kritik

Diese Nachrichten könnten dann durch den Empfänger nur einmal gelesen werden, bevor sie wieder gelöscht werden. Derzeit werden über WhatsApp versendete Nachrichten grundsätzlich dauerhaft gespeichert, eine Löschung ist nur manuell durch den jeweiligen Nutzer möglich. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Nachricht bei dem Empfänger noch vorhanden bleibt. WhatsApp-Chef Will Cathcart nannte bei der Vorstellung des neuen Projekts den Versand von Passwörtern an Familienmitglieder als Beispielsfall, wann die neuen Einmal-Nachrichten besonders sinnvoll sein könnten.

WhatsApp hat zudem eine weitere Neuerung vorgestellt, welche den Nutzern mehr Möglichkeiten hinsichtlich des Datenschutzes geben soll. So sollen die Nutzer eine Einstellung wählen können, wonach neu erstellte Chats nach einer festgelegten Zeit von alleine verschwinden. Damit würden dann scheinbar auch die enthaltenen Nachrichten gelöscht werden. Auch wurde seitens WhatsApp am gestrigen Montag (15.06.) eine begleitende Marketingkampagne gestartet. Diese soll nicht nur die neuen Features bewerben, sondern auch noch einmal klarstellen, dass über WhatsApp versendete Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und somit nach Ansicht von WhatsApp vor unbefugtem Zugriff sicher seien.

WhatsApp klagt gegen indische Regierung

27. Mai 2021

Nachdem WhatsApp jüngst mit seinen neuen Nutzungsbedingungen für Aufmerksamkeit gesorgt hatte und von Datenschützern für diese kritisiert wurde, tritt nun WhatsApp selbst verteidigend für ihren Datenschutz auf.

So hat WhatsApp beim obersten Gericht Delhi Klage gegen eine Vorgabe der neuen IT-Regelungen der indischen Regierung eingereicht. Diese Regelungen wurden bereits im Februar diesen Jahres vom indischen Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) veröffentlicht und sind diese Tage in Kraft getreten. Die von WhatsApp konkret kritisierte Regelung sieht vor, dass Anbieter von Messengerdiensten, auf Anfrage einer Behörde oder auf richterlichen Beschluss hin, die Rückverfolgung von Nachrichten gewähren müssen. So soll ermittelt werden, wer der ursprüngliche Verfasser einer Information ist. Die indische Regierung begründet dies damit, dass dies der „Prävention, Aufdeckung, Untersuchung, Verfolgung oder Bestrafung“ von verschiedenen Straftaten diene. Als solche gelten u.a. die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, Angriffe auf die Staatssicherheit, Souveränität und Integrität Indiens oder die Störung der öffentlichen Ordnung. Auch ist eine Regelung gegeben, die besagt, dass Netzwerke bei gerichtlicher Aufforderung dazu, Inhalte innerhalb von 36 Stunden löschen müssen.

WhatsApp wehrt sich nun gegen diese Vorgaben mit der Begründung, sie würden Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsseln und könnten die Identifikation einer Einzelperson nicht leisten. Würde die Verschlüsselung aufgebrochen, wären sowohl Absender als auch Empfänger betroffen. Die Regelung verlange praktisch, einen Fingerabdruck von jeder einzelnen auf WhatsApp gesendeten Nachricht zu speichern. Dadurch würde eine Verletzung von Datenschutzrechten der Betroffenen stattfinden. Auch das Recht auf Privatsphäre sei betroffen, somit sei die Regelung verfassungswidrig.

Immer wieder betont WhatsApp, dass es Nachrichten selbst nicht speichere und keine Einsicht in Nutzerdaten habe. Trotzdem steht der Konzern häufig selbst wegen seines Umgangs mit Daten in der Kritik, sodass die Streitigkeit mit der indischen Regierung auch für das Image von WhatsApp nicht uninteressant sein dürfte.

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