Kategorie: Bußgeld

DSK zur BDSG-Reform: Bußgelder für Behörden

18. April 2024

Die Bundesregierung plant die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dazu gibt es auch schon einen Gesetzesentwurf. Am 12.04.2024 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine Stellungnahme veröffentlich, in der sie auf die geplante BDSG-Reform eingeht. Insbesondere geht es dabei um die vorgesehene Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz selbst, Zuständigkeitsregelungen, Schufa-Scoring und Auskunftsansprüche. (mehr …)

10 Millionen Euro Bußgeld für Uber

6. Februar 2024

Die niederländische Datenschutzbehörde hat laut Mitteilung vom 31.01.2024 gegen Uber ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro verhängt. Das hat sie getan, nachdem über 170 französische Fahrer bei einer französischen Menschenrechtsorganisation Kritik geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Uber habe die Auskunftsrechte der Fahrer gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht ausreichend respektiert. (mehr …)

EuGH: Geldbuße nach DSGVO nur bei Verschulden

11. Dezember 2023

Mit zwei wegweisenden Urteilen vom 05.12.2023 präzisiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen, unter denen nationale Datenschutzbehörden Bußgelder gegenüber Verantwortlichen erteilen dürfen. Dabei stellt der EuGH fest, dass eine Behörde eine Geldbuße nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur bei Verschulden verhängen darf. Unternehmen haften jedoch für alle Beschäftigten. Zudem richtet sich die Berechnung der Höhe der Geldbuße für Unternehmen nach dessen Jahresumsatz. (mehr …)

Update: Grindr geht gegen Millionenstrafe vor

8. November 2023

Anfang des Monats haben wir davon berichtet, dass der Betreiber der Dating-App Grindr eine 5,8 Millionen Euro Strafe an die norwegische Datenschutzbehörde zahlen muss. Nun geht Grindr gegen die Millionenstrafe vor. Laut Aussage seiner Datenschutzbeauftragten gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Norwegens (NRK) vom 30.10.2023 leitet das Unternehmen rechtliche Schritte gegen das verhängte Bußgeld ein. Durch das Vorgehen der Behörde werde das Geschäftsmodell und die Betrugsbekämpfungsstrategien bezweifelt.

Hintergrund der Debatte

Ursprünglich sollte das Unternehmen Grindr etwa 10 Millionen Euro Strafe zahlen. Allerdings reduzierte man das Bußgeld wegen kooperativem Verhalten auf 5,8 Millionen Euro. Der hiergegen erhobene Einspruch von Grindr hatte keinen Erfolg. Rechtliche Ursache des Bußgeldes war die Weitergabe personenbezogener Daten für gezielte Werbung ohne die Einwilligung der Nutzer.

Grindr leitet nun rechtliche Schritte ein

Nun wehrt sich Grindr gegen diese Strafe. Das Unternehmen argumentiert, dass die norwegischen Datenschutzbehörden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch interpretiert hat. Nicht sämtliche gesammelten Informationen seien als sensible Daten zu werten. Das damalige Vorgehen habe einem Industriestandard entsprochen, der mittlerweile nicht mehr verwendet werde.

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde könne dazu führen, dass entsprechende Dienst zukünftig in Europa nicht mehr angeboten werden könnten. Die Datenschutzbeauftragte Kelly Peterson Miranda führt aus, dass neben der gesamten Datenverarbeitung des Unternehmens auch Prozesse zur Betrugsbekämpfung und kontextbezogenen Werbung erheblich erschwert werden könnten.

Datenschutzbehörde bleibt standhaft

Die norwegische Datenschutzbehörde bleibt bei ihrer Entscheidung und betont, dass die Privatsphäre der Nutzer immer wieder von großen kommerziellen Unternehmen infrage gestellt wird. Solche Großkonzerne besäßen umfangreiche Ressourcen und seien bereit diese einzusetzen, um ihr Geschäftsmodell zu verteidigen.

Fazit

Dass Grindr gegen die Millionenstrafe vorgeht, überrascht wenig. Es handelt sich hier um den alten Kampf zwischen Datenschutz und Geschäftsinteressen mit dem Wunsch die Geldstrafe zu reduzieren und das Geschäftsmodell aufrechtzuerhalten. Erneut versucht ein Großkonzern mit dem Argument des vollständigen Rückzugs aus dem Markt Druck auf eine Aufsichtsbehörde auszuüben. Ob dieses Argument bei der norwegischen Behörde anschlagen wird, bleibt sehr fraglich. Schließlich hat die Realität doch schon häufig gezeigt, dass es am Ende für die betroffenen Unternehmen doch – wenn auch gegebenenfalls nicht ganz so lukrative – Lösungen gibt, um weiterhin den Dienst datenschutzkonform in Europa anzubieten.