EU-Parlament: Neue Regeln zur Durchsetzung des Datenschutzes

19. April 2024

Das EU-Parlament hat am 10.04.2024 bekannt gegeben, dass sich seine Mitglieder auf eine Position zu neuen Verfahrensregeln zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geeinigt haben. Das EU-Parlament entscheidet sich somit für neue Regeln zur Stärkung der Durchsetzung des Datenschutzes. Insbesondere streben sie verbesserte Betroffenenrechte und eine Harmonisierung an.

Die Einigung der Parlamentsmitglieder

In den vergangenen Jahren haben sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Kommission Zweifel und Bedenken an verschiedenen Verfahrensregeln zur Durchsetzung der DSGVO geäußert. Die Positionierung folgt auf von der EU-Kommission kürzlich vorgeschlagenen neuen Durchsetzungsregeln. Diese hatte das EU-Parlament in einer Analyse vom 08.04.2024 kritisch bewertet. Am Mittwoch haben sich dann die Mitglieder im EU-Parlament auf eine neue Verhandlungsposition zu Regeln zur Durchsetzung des Datenschutzes mit einer Mehrheit von 329 Stimmen geeinigt. 213 stimmten dagegen und 79 enthielten sich.

Harmonisierte Verfahrensregeln für grenzüberschreitende Fälle

Wie die DSGVO selbst, zielen die Regeln laut der Pressemitteilung des EU-Parlaments auf die Harmonisierung des Datenschutzes in der EU ab. Die neuen Vorschriften sollen die Kooperation zwischen nationalen Datenschutzbehörden stärken und vereinfachen. Dafür soll es vor allem spezielle Streitbeilegungsmechanismen und bestimmte vereinheitlichte Verfahrensvorschriften und -rechte geben.

Stärkung der Betroffenenrechte

Besonders wichtig für einen effektive Durchsetzung sind auch die jeweiligen Rechte von Individuen. Deshalb plant das EU-Parlament in seinem Positionstext ein besonderes Augenmerk auf die Rechte der Betroffenen zu legen. Insbesondere fordert das Parlament, dass Betroffene unabhängig davon, wo sie Beschwerde erhoben haben, „gleich und unparteiisch“ behandelt werden. Zu den zu vereinheitlichenden Rechten gehöre auch das Recht auf Gehör und Transparenzvorgaben, wie etwa der Zugang zu Akten. In diesem Zusammenhang will das Parlament auch Vorschriften zu gemeinsamen Fallakte schaffen, zu denen Behörden dann vereinfachten Zugang erhalten. Im Übrigen sollen Betroffene auch gegen Behörden vorgehen können, wenn sie nicht ihren Handlungspflichten nachkommen.

Beschleunigte Verfahren

Um Verfahren effizienter zu gestalten, sollen auch klare und vereinheitlichte Fristen festgelegt werden. Datenschutzbehörden sollen innerhalb von zwei Wochen Beschwerden melden und über die Zulassung oder Ablehnung entscheiden. Innerhalb der nächsten drei Wochen sollen sie die Zuständigkeit festlegen. Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen sei spätestens nach neun Monaten ein erster Entscheidungsentwurf vorzulegen.

Außergerichtliche Einigung

Das Parlament möchte auch die Regeln für gütliche Einigungen überarbeiten. Für solche Einigungen sollte die ausdrückliche Zustimmung beider Parteien notwendig sein. Auch sollen Datenschutzbehörden trotz Einigungen eigene Untersuchungen starten dürfen oder von anderen Datenschutzbehörden dazu aufgefordert werden dürfen.

Fazit

Die vorgeschlagenen Regelungen des EU-Parlaments sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer effektiveren Datenschutzregulierung in der EU. Die Position wurde nun zur internen Verhandlung an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) zurückgeschickt. Allerdings wird erst das neue Parlament nach den Europawahlen im Juni den Entwurf weiterbearbeiten.