30. August 2024
Zur Absage eines Kundentermins oder zum Austausch über Arbeitsergebnisse erscheint es praktisch und einfach, den Messangerdienst „WhatsApp“ zu verwenden. Was für die private Nutzung alltäglich ist, sollte für Whatsapp im geschäftlichen Kontext gut überlegt sein. Ob und wie WhatsApp und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in einen Einklang gebracht werden können ist fraglich. (mehr …)
29. August 2024
Das Abklingen der Covid-19-Pandemie bedeutete nicht für alle Arbeitnehmer eine Rückkehr in den Betrieb. Viele Unternehmen setzen weiterhin auf die Arbeit von zu Hause. Im Folgenden soll der Datenschutz im Home-Office beleuchtet werden. (mehr …)
28. August 2024
Mit einem Beschluss vom 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass Arbeitgeber verpflichtet seien „(…) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen (…)“. Die Arbeitszeiterfassung bedeutet regelmäßig, dass Unternehmen die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten müssen. Demnach stellt sich die Frage, wie eine datenschutzkonforme Zeiterfassung im Betrieb umgesetzt werden kann. (mehr …)
27. August 2024
Eine neue Bewerbung ist im E-Mail-Postfach der Personalabteilung eingetroffen. Die zuständigen Mitarbeiter beginnen mit dem Sichten der Bewerbung. Es soll festgestellt werden, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist: Was im Hinblick auf den aktuellen Fachkräftemangel zum Arbeitsalltag gehört, ist zugleich eine Datenverarbeitung. Im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) stellt sich die Frage, wie ein Unternehmen den Bewerbungsprozess datenschutzkonform gestalten kann. In Teil 1 unserer neuen Beitragsreihe der Datenschutz-Basics über den Umgang mit Bewerberdaten wird darauf eingegangen, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck Bewerberdaten verarbeitet werden können. Außerdem erörtern wir, welche Problematiken es bei Iniativ-Bewerbungen gibt und wie sie zu lösen sind. (mehr …)
13. Juni 2024
In einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt laufen auch Bewerbungsprozesse vermehrt nicht mehr analog ab. Dabei enthalten Bewerbungsunterlagen eine Vielzahl personebezogener Daten, die sich vom Namen über Angestelltenverhältnissen bis hin zu sensiblen Informationen wie Schwerbehinderungen erstrecken. Angesichts dieser Fülle an Daten ist es für Unternehmen von höchster Bedeutung, im Bewerbungsverfahren den Datenschutz zu wahren. Hierfür hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) am 06.06.2024 ein Positionspapier mit dem Titel „Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus“ veröffentlicht. (mehr …)
29. Mai 2024
Das EU-Parlament steht im Mittelpunkt einer Datenschutzpanne, durch die persönliche Daten von Mitarbeitern und Abgeordneten geleakt worden sein sollen. Die betroffenen Daten umfassen unter anderem Strafregisterauszüge, Gesundheitsinformationen, Reisepässe und Arbeitsnachweise. Hierzu hat das EU-Parlament den Betroffenen Personen am 22.05.2024 Informationen zur Verfügung gestellt. (mehr …)
12. Januar 2024
Das Arbeitsgericht Suhl (ArbG) hat am 20.12.2023 in einem Urteil (6 Ca 704/23) entschieden, dass eine Mail mit personenbezogenen Daten nur verschlüsselt versendet werden darf. Anderenfalls verstößt das Verhalten gegen die DSGVO. (mehr …)
14. Dezember 2023
Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG) erregt Aufsehen. Das LAG hat am 28.11.2023 nämlich entschieden, dass im konkreten Fall kein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz bei verspäteter Auskunft nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestand. Ob es sich hierbei um eine ordnungsgemäße Anwendung von europäischem Recht handelt, ist fraglich. (mehr …)
22. November 2023
Am 20. und 21. November 2023 fand erneut der Digital-Gipfel (früher IT-Gipfel) der Bundesregierung statt – unteranderem zum Thema Künstliche Intelligenz (KI). Dazu luden Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, rund 1.000 Teilnehmer nach Jena ein. Dieses Jahr trägt die Veranstaltung den Titel “Digitale Transformation in der Zeitenwende“. Auf dem Digital-Gipfel 2023 wurde auch über die Zukunft einer KI-Regulierung diskutiert. In einem weiteren Beitrag berichten wir auch über die Besprechungen zur geplanten e-Patientenakte.
Bundesregierung über Notwendigkeit einer KI-Regulierung für Europa
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte die Notwendigkeit einer ausgewogenen KI-Verordnung auf europäischer Ebene. Ähnlich wie die Bundesregierung in einem im Oktober bekanntgewordenem Positionspapier ausdrückt, sollen die neuen Regelungen laut Habeck innovationsfreundlich sein. In einem Podcast des Digitalverbandes Bitkoms zum Auftakt des Gipfels betont er die Bedeutung einer vernünftigen und ausgewogenen KI-Verordnung auf europäischer Ebene. Hingegen könne eine übermäßige Regulierung den Fortschritt behindern. Anderenfalls sei es so, als ob man die “besten Verkehrsvorschriften, aber keinen Verkehr auf der Straße” hätte. Zudem will er Investitionen der Privatwirtschaft in die neue Technologie fördern. Deswegen dürfe ein Gesetz lediglich die Anwendung nicht jedoch die Technologie selbst betreffen, um dem Bedürfnis an Innovation und Sicherheit nachzukommen. Weiterhin sprach sich Habeck für eine erhöhte Datenverfügbarkeit aus. Zu dem enormen Bedarf an Datenmengen für neue Technologien passe der Ansatz der Datensparsamkeit nicht mehr. Diese Daten müsse man selbstverständlich anonymisieren.
Auch Volker Wissing erkennt die Bedeutung der Zukunftstechnologie. In einer Pressemitteilung betont er die Relevanz von KI für anhaltende Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Man solle chancenorientiert Handeln und lokale Unternehmen in der Entwicklung stärken.
Parallel hierzu wurde laut LTO am Montag ein Positionspapier bekannt, in dem sich Deutschland, Italien und Frankreich gegenüber der spanischen Ratspräsidentschaft für eine risikobasierte Herangehensweise einsetzen. Heise online berichtet, dass die Bundesregierung auf eine unmittelbare “Regulierung von Foundation Models verzichten” wolle.
Kritik an der Richtung der Bundesregierung
Die Positionierung der Bundesregierung führte zu viel Kritik, wie heise online berichtet. Matthias Spielkamp von Algorithm Watch unterstelle der Bundesregierung gar keine echte Regulierung, sondern nur Selbstregulierung zu wollen. Dies sei allerdings nicht gerechtfertigt, da es sich nicht um bloße Grundlagenforschung handle. Habeck habe dem entgegnet, dass auch Atomforschung erlaubt sei. Heise online weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass Atomforschung “fast auf der ganzen Welt strenger Regulierung” unterliegt.
Kritik sei auch von EU-Abgeordneten Axel Voss (CDU) gekommen. Selbst wenn man eine Selbstregulierung ausreichen lasse, müssten jedenfalls minimale Transparenz- und Cybersicherheitsstandards gegeben sein. So stünde dies aktuell schon im Entwurf zum AI Act.
DGB fordert Mitbestimmung beim KI-Einsatz
Andererseits betone der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Bezug auf den Digital-Gipfel die Bedeutung der Mitbestimmung der Sozialpartner bei der KI-Anwendung. Das rechtfertige sich dadurch, dass der Einsatz von KI am Arbeitsplatz „hochsensibel“ sei. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte gegenüber der dpa die geplante KI-Verordnung der EU. Der Entwurf bestimme keine Mitspracherechte der Sozialpartner, was sogar zu einer Reduzierung der bereits bestehenden Gestaltungsrechte führen könne. Deswegen fordere Fahimi – vergleichbar zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – die Schaffung einer Öffnungsklausel, um Beschäftigte zu schützen.
Fazit
Der Digital-Gipfel 2023 bietet ein facettenreiches Bild der aktuellen Herausforderungen und Chancen im digitalen Zeitalter insbesondere mit Blick auf die noch ausstehende KI-Regulierung. Die Diskussionen von verschiedenen Seiten zeigt, wie komplex und vielschichtig das Thema ist.
Während zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung das große Potential dieser Zukunftstechnologie erkannt zu haben scheint, darf die Schaffung von Schutzmechanismen hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Neben des von der DGB zu Recht erkannten Schutz der Arbeiterschaft, müssen auch ganz allgemein Datenschutzaspekte eingehalten werden. Dabei steht bei der Zuführung von Trainingsdaten vor allem die sorgfältige Anonymisierung personenbezogener Informationen im Vordergrund. Auch ganz generell birgt unregulierte KI politisch, gesellschaftlich, sozial und wirtschaftlich genauso große Gefahren wie Potentiale.
Die auseinandergehenden hier dargestellten Meinungen sowie die aktuellen Probleme, die sich bei der Schaffung der KI-Verordnung zeigen, verdeutlichen, dass hier noch einiges an Konfliktpotential besteht. Es bleibt zu hoffen, dass man einen Ansatz finden wird, der sowohl Fortschritt gewährleistet, als auch ausreichenden Schutz bietet. Wie eine konkrete Regulierung am Ende aussehen wird, bleibt spannend.