Kategorie: YouTube

HmbBfDI fordert Klarheit zu Abo-Modellen

1. Februar 2024

Immer mehr Online-Plattformen führen kostenpflichtige Abo-Modelle für eine Nutzung ohne personalisierte Werbung ein. Deswegen zieht die Debatte auch europaweit immer mehr Aufmerksamkeit auf sich. Deshalb fordert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) laut Pressemitteilung vom 29.01.2024 zusammen mit den Datenschutzbehörden Norwegens und der Niederlande den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) auf, Klarheit zu Abo-Modellen zu schaffen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund uneinheitlicher europäischer Positionen zu diesem Thema. (mehr …)

Datenschutz und AdBlocker-Erkennung bei YouTube

8. November 2023

Die Nutzung von AdBlockern, insbesondere auf Plattformen wie YouTube, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Nutzer schätzen die Möglichkeit, lästige Werbung zu blockieren und sich auf den eigentlichen Content zu konzentrieren. Das kürzlich verstärkte Gegenvorgehen von YouTube mittels AdBlocker-Erkennung führt dazu, dass verschiedene Personen Datenschutz-Bedenken äußern. Datenschützer kritisieren das Verfahren und fordern eine Überprüfung und Stellungnahme durch die EU.

Die Herausforderung für YouTube

YouTube ist eine der weltweit größten Video-Plattformen, die ihre Einnahmen hauptsächlich durch Werbung generiert. Um Werbung zu umgehen, nutzen einige User sogenannte AdBlocker. Hierdurch wird Werbung unterdrückt. Die zunehmende Verwendung dieser Tools hat YouTube erhebliche Einnahmeverluste beschert. Deswegen hat die Plattform Maßnahmen ergriffen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und ihr Geschäftsmodell zu sichern.

Im Rahmen von Tests wurden zunächst Nutzern von Werbeblockern mittels eines Warnhinweises erläutert, dass die Verwendung dieses Tools nicht rechtmäßig ist. Allerdings konnte dieser Hinweis ohne Konsequenzen einfach weggeklickt werden. Mittlerweile sperrt YouTube teilweise die entsprechenden User nach drei Hinweisen von der Benutzung der Website.

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen YouTubes Vorgehen

Die von YouTube ergriffenen Maßnahmen zur AdBlocker-Erkennung werfen jedoch Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz auf. Um die Gegenmaßen ergreifen zu können muss YouTube nämlich gewisse Informationen der AdBlocker-User speichern. Hieran ist problematisch, dass der Online-Dienst dazu auf auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Daten zugreifen muss. Das könnte ein unberechtigtes Ausspähen von Nutzerdaten darstellen, was einem Verstoß gegen Datenschutzvorschriften gleichsteht. Die ePrivacy-Richtlinie der EU (2002/58/EG Art. 5 Abs. 3) verpflichtet nämlich die Websitebetreiber dazu, in einem solchen Fall vorher eine Einwilligung der Nutzer einzuholen. Dieses Erfordernis entfällt nur, wenn der Dienst sonst nicht genutzt werden könnte.

Beschwerde bei der irischen Aufsichtsbehörde

Deswegen meint Datenschützer Alexander Hanff, dass das von YouTube verwendete Javascript-Erkennungsverfahren einer Zustimmung bedarf. Dies hat ihn dazu veranlasst Beschwerde gegen YouTube bei der irischen Datenschutz-Kommission (DPC) einzulegen, wie das Magazin Wired berichtet. Er argumentiert, dass hierin eine unbefugte Einsichtnahme in personenbezogene Daten und damit in die Privatsphäre stattfindet. Selbst wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YouTube (AGB) ein AdBlocker-Verbot existieren würde, berechtige dies das Unternehmen nicht dazu, dieses Verbot mittels Datenschutzverletzungen durchzusetzen. Das sei auch der Grund, weshalb Cookie-Zustimmungsbanner separat hervorgehoben werden müssen. Gleiches müsse für die Zustimmung zur AdBlocker-Erkennung gelten, wenn YouTube den Datenschutz beachten wolle.

Aufforderung zur Stellungnahme durch die Europäische Kommission

Auch der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei fordert am 06.11.2023, dass die Europäische Kommission sich das Verhalten genauer anschaut und eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Neben den von Hanff angebrachten Argumenten fügt er hinzu, dass sich die Nutzer durch die Verwendung von AdBlockern auch gegen illegale Einsichtnahme in ihr Suchverhalten schützen würden. Von der Kommission verlangt er insbesondere die Klärung von zwei Punkten. Zum einen will er wissen, ob der Schutz der im Endgerät gespeicherten Daten auch die Information darüber erfasst, ob ein AdBlocker installiert ist. Andererseits möchte er wissen, ob das AdBlocker-Erkennungssystem zwangsläufig erforderlich ist für den Video-Dienst oder ob das Vorgehen mangels Zustimmung rechtswidrig ist.

Stellungnahme von YouTube

Auf Anfrage von Wired hat ein Vertreter von YouTube darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verwendung von AdBlockern um eine Verletzung der AGB handelt. Selbstverständlich werde das Unternehmen vollständig und kooperativ alle Fragen der DPC beantworten. Allerdings weist der Sprecher auch darauf hin, dass das verwendete Verfahren nicht auf den Endgeräten der User durchgeführt wird. Vielmehr finde der Erkennungsprozess direkt innerhalb YouTubes statt.

Laut Wired ist nach aktuellem Stand der Technik allerdings ein solches Verfahren mit Server-seitiger AdBlocker-Erkennung bislang nicht bekannt. Im Übrigen erwähnen die AGB auch nicht explizit „AdBlocker“. Es existiert lediglich eine Regelung, die es verbietet „den Dienst […] zu deaktivieren, betrügerisch zu verwenden oder anderweitig zu beeinträchtigen“. Hieraus könnte ein AdBlocker-Verbot interpretiert werden. Ob das allerdings automatisch das Erkennungsverfahren rechtfertigt, ist wie oben von Hanff bereits erwähnt, jedenfalls fraglich.

Fazit

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen ist von zentraler Bedeutung. Einerseits ist verständlich, dass YouTube ein Interesse daran hat, die Integrität seiner Plattform zu schützen und den Zugriff auf Inhalte einzuschränken, wenn keine Werbeeinnahmen generiert werden können. Andererseits ist sicherzustellen, dass ein solches Vorgehen im Einklang mit Datenschutzgesetzen und den Rechten der Nutzer steht. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass YouTube transparent über seine Maßnahmen informieren muss. Es ist nun Aufgabe der Europäischen Kommission und der zuständigen Datenschutzbehörde den Fall zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.