Kategorie: DMA
3. Juli 2024
Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission über eine vorläufige Entscheidung vom 01.07.2024 verstößt Metas „Pay or Okay“-Modell gegen die Vorschriften des Digital Markets Act (DMA). Nach Ansicht der Kommission zwingt das Abo-Modell die Nutzer, der Verwendung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, ohne eine adäquate weniger in die Privatsphäre einschneidende Alternative anzubieten. (mehr …)
26. Juni 2024
Apple hat vor Kurzem die Einarbeitung von ChatGPT in Apples bestehende Betriebssysteme angekündigt. Laut Expertenmeinungen ruft die Kooperation von Apple und ChatGPT Datenschutz- und Wettbewerbsbedenken auf. Die Entwicklung könnte Auswirkungen auf den Umgang mit Nutzerdaten und den Wettbewerb im Technologiemarkt haben. (mehr …)
8. Mai 2024
Die EU-Kommission hat zwei Whistleblower-Tools im Rahmen des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) herausgebracht laut Pressemitteilung von 30.04.2024. Diese Instrumente bieten Individuen die Möglichkeit, ohne Angst vor Nachteilen Informationen anzugeben, die Verstöße gegen die beiden Gesetze aufdecken können. (mehr …)
28. März 2024
Der erst seit Anfang März gültige Digital Markets Act (DMA) schreibt verschiedene Regeln für sogenannte “Torwächter” vor. Noch vor Ende des ersten Monats hat die Europäische Kommission am 25.03.2024 ein Verfahren nach dem DMA gegen Meta, Apple und Alphabet eingeleitet. Es geht hierbei um mögliche Verstöße durch Google Play, den Apple App Store, Safari und Metas “pay or okay”-Model. (mehr …)
20. März 2024
Die digitale Welt für Großkonzerne in Europa erlebt eine neue einschneidende Veränderung. Seit dem 7. März 2024 ist das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) für alle sechs Torwächter gültig. Das bedeutet, dass Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance dazu verpflichtet sind, sämtliche Bestimmungen des DMA vollständig umzusetzen. (mehr …)
21. November 2023
Am 15.11.2023 hat die größte europäische Zusammenkunft von Privatsphäre- und Datenschützern stattgefunden. Die International Association of Privacy Professionals (IAPP) berichtet, dass der IAPP Europe Date Protection Congress (DPC) mit fast 3.000 Teilnehmern in Brüssel zum 12. Mal abgehalten wurde. Im Programm des DPC 2023 ging es unteranderem um die Zukunft der KI-Verordnung und eine Bilanz nach 5 Jahren DSGVO. Zudem wurden Themen wie die Vereinbarkeit von personalisierter digitaler Werbung und Datenschutz und die geplante Chatkontrolle behandelt.
Geplante KI-Verordnung
Vertreter des Europäischen Parlaments hätten sich vor allem mit Künstlicher Intelligenz (KI) vor dem Hintergrund der geplanten KI-Verordnung beschäftigt. Kürzlich hatte Euractiv berichtet, dass das KI-Gesetz zur Zeit auf der Kippe stünde nach anonymen Aussagen von EU-Parlamentariern. IAPP berichtet, dass Kai Zenner, Berater des deutschen Europaabgeordneten Axel Voss, gesagt habe, dass er noch letzten Freitag davon ausgegangen sei, dass maximal eine 10 % Chance für die Verabschiedung der Verordnung besteht. Laut IAPP bestünden insbesondere Bedenken von Frankreich und Deutschland hinsichtlich Nachteilen für Betreiber generativer KI. Mittlerweile habe Spanien deswegen Vermittlungen eingeleitet. Der EU-Abgeordnete Dragoș Tudorache betone, dass am 06.12.2023 die letzte Möglichkeit sei sich noch in 2023 über den Gesetzesentwurf zu einigen.
Zukünftige Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
Reynders betonte laut Berichterstattung von IAPP, dass man nun mit Inkrafttreten des neuen Datenschutzrahmen EU-USA den Datenfluss in diesem Bereich erweitern will. Der EU-Justizkommissar habe zudem eine globale Konferenz der Europäische Kommission im nächsten Jahr angekündigt. Zu dieser sollten Vertreter aus der ganzen Welt eingeladen werden, um internationale Zusammenarbeit in Datenschutzbereich voranzubringen. So könne man mit geeigneten Staaten Vereinbarungen über einen hinreichend geschützten Datentransfer ermöglichen. Dies sei zu begrüßen, da eine wachsende Gruppe an Partnern mit meinem Angemessenheitsbeschluss einen Netzwerkeffekt habe. So könne man noch mehr potenzielle Kooperationen vorantreiben. Ein gutes Beispiel hierfür sei laut Bruno Gencarelli, Leiter des Referats der Europäischen Kommission für Datenströme und internationale Aspekte der digitalen Wirtschaft, der Angemessenheitsbeschluss für Süd Korea, der die Zusammenarbeit mit 20 weiteren Staaten ermöglicht hat. Im Übrigen äußerte Reynders Zweifel hinsichtlich des zukünftigen Fortbestehens des EU-U.K.-Anegmessenheitsbeschlusses in Anbetracht geplanter Datenschutzänderungen im Vereinigten Königreich.
5 Jahre DSGVO
In seiner abschließenden Schlusssitzung habe EU-Justizkommissar Didier Reynders laut IAPP betont, dass trotz der zahlreichen neuen digitalen EU-Regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach wie vor der der wichtigste Grundbaustein für die Verarbeitung personenbezogener Daten im europäischen Raum sei. Es handle sich sogar um ein weltweites Musterbeispiel.
Wie wir im Oktober berichteten vergaben Unternehmer hingegen nur die Note „ausreichend“ und zogen somit eher eine durchwachsende Bilanz. Ähnlich sehe dies Axel Voss, der auf eine Reihe von Problemen hingewiesen habe. Es bestünde vor allem eine mangelnde Harmonisierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Oliver Micol, Leiter des Referats der Europäischen Kommission für Datenschutz in den Bereichen der Polizei, Strafjustiz und Grenzen, halte zurzeit eine Reform noch nicht für notwendig. Zunächst wolle man nächstes Jahr einen Bericht veröffentlichen, der die DSGVO und ihre Einführung vollumfänglich analysiert.
Deutsche Vertreter vor Ort
Von deutscher Seite hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, angegeben an der Diskussionsrunde zum Thema „Wie können digitale Sicherheit, fairer Wettbewerb, das Wohl des Kindes, Cyber-Sicherheit und Transparenz in Einklang gebracht werden?” teilzunehmen. Weiterhin diskutierte laut einem Mastadon-Beitrag die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, über personalisierte Werbung und die Folgen des Digital Markets Acts (DMA) und des Digital Services Acts (DSA) auf den Datenschutz.
Fazit
Insgesamt ermöglichte der Kongress einen intensiven Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Datenschutzbereich. Schwerpunkt des DPC 2023 war besonders die Zukunft der KI-Verordnung und eine Bilanz nach 5 Jahre DSGVO. Die Veranstaltung zeigte, dass Datenschutzherausforderungen weiterhin komplex sind, besonders die Uneinheitlichkeit in der EU-Regelumsetzung. Die geplante KI-Verordnung ist unsicher, was die Schwierigkeiten bei einem gemeinsamen Ansatz für komplexe Technologien verdeutlicht. Auch die Diskussion um den EU-U.K.-Angemessenheitsbeschluss und Bedenken von Didier Reynders zu Datenschutzänderungen im Vereinigten Königreich könnten in Zukunft zu Problemen führen.
Insgesamt zeigt der Kongress, dass die Datenschutzlandschaft in Europa in Bewegung bleibt. Die Herausforderung besteht darin, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der Innovation fördert und gleichzeitig Privatsphäre gewährleistet. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen den Datenschutz in den kommenden Jahren beeinflussen.
9. Oktober 2023
Aufgrund eines vom Bundeskartellamt eingeleiteten Missbrauchsverfahren hat der Mutterkonzern von Google, Alphabet, im Rahmen einer Einigung zugesagt, den Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten über die Sammlung ihrer Daten zu geben oder die Verarbeitungskonditionen zu präzisieren. Nutzer sollen laut der Verpflichtungszusage mehr Entscheidungsoptionen darüber haben, welche personenbezogenen Daten dienstübergreifend im Google-Konzern gesammelt, analysiert und möglicherweise zu Profilen verknüpft werden.
Die Änderungen: Mehr Auswahlmöglichkeiten und keine Manipulation
Google soll im Rahmen der Änderungen den Nutzern mehr Möglichkeiten bieten, um festzulegen, wie ihre Daten verwendet werden. Zuvor bestanden keine ausreichenden Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich des Umstands, des Zwecks und der Art und Weise der dienstübergreifenden Datenverarbeitungen. Die Neuerungen betreffen insbesondere Vorgänge innerhalb der verschiedenen Dienste des Konzerns, wenn persönliche Informationen hieraus zusammengefasst oder verwendet werden sollen. Betroffen könnten mehr als 25 Funktionen sein, wie z. B. Google News oder Gmail. Dabei dürfen die Selektionsoptionen die Nutzer nicht durch einflussnehmende Designmechanismen (z. B. “Dark Patterns”) dazu verleiten, der Datenverarbeitung über verschiedene Dienste hinweg zuzustimmen.
Für größere von der EU-Kommission als Gatekeeper-Angebote bezeichnete Google-Dienste wie etwa Shopping, Maps oder Search gelten ‚nur‘ die Anforderungen des Digital Markets Act (DMA). Verarbeitet Google hingegen keine Daten dienstübergreifend und legen die Verarbeitungsbedingungen dies eindeutig fest, müssen lediglich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre Opt-in-Vorgaben beachtet werden.
Ziel der Anpassungen
Das Hauptziel des Kartellamts ist hierbei sicherzustellen, dass die Nutzer ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten über mehrere Dienste hinweg gemäß der DSGVO freiwillig, informiert und eindeutig für alle Fälle erteilen können.
Laut Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, stärke dieser bedeutende Schritt das Selbstbestimmungsrecht der Nutzer und reduziere gleichzeitig Googles Marktmacht, die insbesondere auf der überlegenen Masse an verfügbaren Daten beruhe. Die Datensammlung und -verarbeitung sei das „Fundament der Marktmacht“ solcher „Internet-Riesen“. Hierin liege ein entscheidender wettbewerblicher Vorteil im Vergleich zu kleineren Unternehmen.
Fazit
Google wird nun dem Bundeskartellamt innerhalb von drei Monaten einen Umsetzungsplan vorlegen. Der Fall ist aber vor allem interessant für die Frage, inwieweit das Kartellamt bei der Kontrolle von Datenverarbeitungsmethoden zuständig ist. Erkennbar ist hier ein Zusammenspiel von DMA und den nationalen erweiterten Aufsichtsbefugnissen. Dort, wo keine Regulierung durch den DMA mangels Gatekeeper-Status greift, wurden nationale kartellrechtliche Vorschriften herangezogen. Dass in diesem Fall die nationalen Vorschriften nicht für die Gatekeeper gelten sollen, wurde im Verfahren von Google selbst vorgetragen. Insofern stellt sich die Frage, ob für ‘kleinere’ Unternehmen auf Grund nationaler Vorschriften höhere Anforderungen gestellt werden. Trotzdem stellt die Verpflichtungszusage allgemein einen weiteren Schritt hinsichtlich einer flexiblen Selbstbestimmung für Nutzer von Google-Diensten dar.