Kategorie: Datenschutz International

Europäischer Rat billigt Handelsabkommen mit Chile

15. April 2024

Der Europäische Rat billigt das Handelsabkommen mit Chile am 18.03.2024. Die Zustimmung betrifft das „Interim Agreement on trade“ (iTA) zwischen der Europäischen Union und Chile. Damit ist der langwierige Ratifizierungsprozesses innerhalb der EU abgeschlossen. Das Abkommen zielt generell darauf ab die Handelsbeziehungen zwischen Chile und der EU zu stärken. Es gibt jedoch auch einige Passagen, die datenschutzrechtlichen Bezug haben. (mehr …)

GPS 2024: Datenschutzkonferenz in Washington

Vom 02.04.2024 bis zum 04.04.2024 hat in Washington die globale Datenschutzkonferenz (Global Privacy Summit (GPS)) organisiert von der „International Association of Privacy Professionals“ (IAPP) mit fast 5000 Teilnehmern stattgefunden. Bei den Diskussionen standen die Herausforderungen des internationalen Datenverkehrs sowie die Regulierung künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. (mehr …)

Neues bundesweites Datenschutzgesetz in den USA?

In den USA gibt es einen weiteren Anlauf für ein neues Datenschutzgesetz. Zwei ausschussvorsitzende Politiker der beiden Parteien haben hierfür am 07.04.2024 einen Entwurf vorgestellt. Der “American Privacy Rights Act” (APRA) soll nationale Standards setzen und die steigende Zahl an Datenschutzgesetzen in den einzelnen Bundesstaaten eindämmen. (mehr …)

Zukunft der KI-Verordnung und 5 Jahre DSGVO – DPC 2023

21. November 2023

Am 15.11.2023 hat die größte europäische Zusammenkunft von Privatsphäre- und Datenschützern stattgefunden. Die International Association of Privacy Professionals (IAPP) berichtet, dass der IAPP Europe Date Protection Congress (DPC) mit fast 3.000 Teilnehmern in Brüssel zum 12. Mal abgehalten wurde. Im Programm des DPC 2023 ging es unteranderem um die Zukunft der KI-Verordnung und eine Bilanz nach 5 Jahren DSGVO. Zudem wurden Themen wie die Vereinbarkeit von personalisierter digitaler Werbung und Datenschutz und die geplante Chatkontrolle behandelt.

Geplante KI-Verordnung

Vertreter des Europäischen Parlaments hätten sich vor allem mit Künstlicher Intelligenz (KI) vor dem Hintergrund der geplanten KI-Verordnung beschäftigt. Kürzlich hatte Euractiv berichtet, dass das KI-Gesetz zur Zeit auf der Kippe stünde nach anonymen Aussagen von EU-Parlamentariern. IAPP berichtet, dass Kai Zenner, Berater des deutschen Europaabgeordneten Axel Voss, gesagt habe, dass er noch letzten Freitag davon ausgegangen sei, dass maximal eine 10 % Chance für die Verabschiedung der Verordnung besteht. Laut IAPP bestünden insbesondere Bedenken von Frankreich und Deutschland hinsichtlich Nachteilen für Betreiber generativer KI. Mittlerweile habe Spanien deswegen Vermittlungen eingeleitet. Der EU-Abgeordnete Dragoș Tudorache betone, dass am 06.12.2023 die letzte Möglichkeit sei sich noch in 2023 über den Gesetzesentwurf zu einigen.

Zukünftige Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

Reynders betonte laut Berichterstattung von IAPP, dass man nun mit Inkrafttreten des neuen Datenschutzrahmen EU-USA den Datenfluss in diesem Bereich erweitern will. Der EU-Justizkommissar habe zudem eine globale Konferenz der Europäische Kommission im nächsten Jahr angekündigt. Zu dieser sollten Vertreter aus der ganzen Welt eingeladen werden, um internationale Zusammenarbeit in Datenschutzbereich voranzubringen. So könne man mit geeigneten Staaten Vereinbarungen über einen hinreichend geschützten Datentransfer ermöglichen. Dies sei zu begrüßen, da eine wachsende Gruppe an Partnern mit meinem Angemessenheitsbeschluss einen Netzwerkeffekt habe. So könne man noch mehr potenzielle Kooperationen vorantreiben. Ein gutes Beispiel hierfür sei laut Bruno Gencarelli, Leiter des Referats der Europäischen Kommission für Datenströme und internationale Aspekte der digitalen Wirtschaft, der Angemessenheitsbeschluss für Süd Korea, der die Zusammenarbeit mit 20 weiteren Staaten ermöglicht hat. Im Übrigen äußerte Reynders Zweifel hinsichtlich des zukünftigen Fortbestehens des EU-U.K.-Anegmessenheitsbeschlusses in Anbetracht geplanter Datenschutzänderungen im Vereinigten Königreich.

5 Jahre DSGVO

In seiner abschließenden Schlusssitzung habe EU-Justizkommissar Didier Reynders laut IAPP betont, dass trotz der zahlreichen neuen digitalen EU-Regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach wie vor der der wichtigste Grundbaustein für die Verarbeitung personenbezogener Daten im europäischen Raum sei. Es handle sich sogar um ein weltweites Musterbeispiel.

Wie wir im Oktober berichteten vergaben Unternehmer hingegen nur die Note „ausreichend“ und zogen somit eher eine durchwachsende Bilanz. Ähnlich sehe dies Axel Voss, der auf eine Reihe von Problemen hingewiesen habe. Es bestünde vor allem eine mangelnde Harmonisierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Oliver Micol, Leiter des Referats der Europäischen Kommission für Datenschutz in den Bereichen der Polizei, Strafjustiz und Grenzen, halte zurzeit eine Reform noch nicht für notwendig. Zunächst wolle man nächstes Jahr einen Bericht veröffentlichen, der die DSGVO und ihre Einführung vollumfänglich analysiert.

Deutsche Vertreter vor Ort

Von deutscher Seite hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, angegeben an der Diskussionsrunde zum Thema „Wie können digitale Sicherheit, fairer Wettbewerb, das Wohl des Kindes, Cyber-Sicherheit und Transparenz in Einklang gebracht werden?” teilzunehmen. Weiterhin diskutierte laut einem Mastadon-Beitrag die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, über personalisierte Werbung und die Folgen des Digital Markets Acts (DMA) und des Digital Services Acts (DSA) auf den Datenschutz.

Fazit

Insgesamt ermöglichte der Kongress einen intensiven Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Datenschutzbereich. Schwerpunkt des DPC 2023 war besonders die Zukunft der KI-Verordnung und eine Bilanz nach 5 Jahre DSGVO. Die Veranstaltung zeigte, dass Datenschutzherausforderungen weiterhin komplex sind, besonders die Uneinheitlichkeit in der EU-Regelumsetzung. Die geplante KI-Verordnung ist unsicher, was die Schwierigkeiten bei einem gemeinsamen Ansatz für komplexe Technologien verdeutlicht. Auch die Diskussion um den EU-U.K.-Angemessenheitsbeschluss und Bedenken von Didier Reynders zu Datenschutzänderungen im Vereinigten Königreich könnten in Zukunft zu Problemen führen.

Insgesamt zeigt der Kongress, dass die Datenschutzlandschaft in Europa in Bewegung bleibt. Die Herausforderung besteht darin, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der Innovation fördert und gleichzeitig Privatsphäre gewährleistet. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen den Datenschutz in den kommenden Jahren beeinflussen.

Chatkontrolle: EU-Parlament gegen Massenüberwachung

14. November 2023

Die Europäische Union plant die Einführung der sogenannten „Chatkontrolle“. Durch technische Überwachungsmaßnahmen will man hierbei Kindesmissbrauch im Internet verfolgen und vorbeugen. Kürzlich hat die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einen Entschluss veröffentlicht, in der sie die Chatkontrolle als anlasslose Massenüberwachung betitelte. Zu einem ähnlichen Ergebnis ist jetzt auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäische Parlaments gekommen. Das EU-Parlament hat nämlich in einer Pressemitteilung vom 14.11.2023 bekanntgegeben, sich mit großer Mehrheit gegen eine anlasslose Chatkontrolle im Sinne einer Massenüberwachung positioniert zu haben.

Schutzmechanismen statt anlassloser Kontrolle

Zunächst soll es verschiedene Vorkehrungen geben, die nicht zwangsläufig an personenbezogene Daten anknüpfen, sondern die Funktion der Websites allgemein betreffen. So sollen Internetanbieter etwa dazu verpflichtet werden, das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung zu bewerten. Die Anbieter müssen in eigener Verantwortung gezielte, angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern. Zudem sollen pornografische Websites effektive Altersüberprüfungssysteme, Erkennungsmechanismen für kinderpornografisches Inhalte und menschliche Moderatoren zur Bearbeitung dieser Berichte implementieren. Dienste, die auf die Nutzung durch Minderjährige abzielen, sollen zusätzlich standardmäßig Zustimmungsverpflichtungen zum empfangen unaufgeforderter Nachrichten, Blockierungsfunktionen und mehr elterliche Kontrolle enthalten.

Massenüberwachung nur als “Ultima Ratio”

Um Massenüberwachung oder eine anlasslose Kontrolle im Internet zu vermeiden, dürfen nur als letzte Möglichkeit, wenn alle sonstige Maßnahmen gescheitert sind, und auch nur durch zeitlich begrenzte gerichtliche Anordnung, Methoden herangezogen werden, die es erlauben jegliches kinderpornografisches Material aufzuspüren und zu entfernen. Gleiches gilt für die besonders umstrittene Aufdeckungsanordnung, die mit einer umfassenden Chatkontrolle verbunden ist. Auch diese darf nur als letzter Ausweg für Einzelpersonen oder bestimmte Gruppen (einschließlich Abonnenten eines Kanals) erteilt werden, wenn ein “begründeter Verdacht” im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch besteht. Die Kontrolle verschlüsselter Kommunikation, wie etwa WhatsApp, wurde vom Anwendungsbereich der Erkennungsanordnungen ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass die Unterhaltungen geschützt bleiben.

EU-Zentrum für den Kinderschutz

Im Rahmen des Gesetzes soll ein neues EU-Zentrum für den Kinderschutz eingerichtet werden. Dieses soll die Dienstleister bei der Implementierung der neuen Regeln unterstützen und bei der Erkennung von rechtswidrigem Material helfen. Parallel dazu würde die neue Stelle auch nationale Behörden bei der Umsetzung des neuen Gesetzes beistehen und Untersuchungen durchführen. Es bestünde sogar die Befugnis Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes zu verhängen.

Fazit

Dass das EU-Parlament die Befugnisse im Rahmen der Chatkontrolle begrenzt hat und sich gegen eine anlasslose Massenüberwachung ausgesprochen hat, ist zu begrüßen. Die erzielte rechtliche Kompromisslösung schafft praxistaugliche Regeln zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Netz. Hierdurch wird ein ausgewogener Ansatz zwischen dem Schutz von Kindern und der Wahrung der Privatsphäre bewirkt.

Nun muss nur noch das Plenum des Parlaments den Gesetzentwurf formell billigen. Sobald das passiert ist, können die Verhandlungen über den finalen Gesetzestext beginnen.

EU-Parlament stimmt für Data Act

13. November 2023

Das EU-Parlament hat am 09.11.2023 bekannt gegeben, dass es mit großer Mehrheit für den Data Act gestimmt hat. Das neue Gesetz soll Hindernisse beim Zugang zu Daten beseitigen. Die Regelung legt fest, wer unter welchen Bedingungen einen Zugang zu Daten hat. Im Übrigen werden private und öffentliche Einrichtungen befugt gewisse Daten zu teilen.

Innovation durch Erleichterung des Datenzugangs

Sinn der neuen Regelung ist es, Innovation zu Fördern mittels eines erleichterten Zugangs zu Daten. Das Ausmaß an Daten, die täglich generiert wird, wächst exponentiell und nur ein geringer Anteil hiervon wird tatsächlich genutzt. Die neue Gesetzgebung ermöglicht es, auf die bereits existierenden Daten zuzugreifen und so das unerschlossene Potenzial vollständig zu nutzen.

Der Data Act ist vor allem darauf ausgelegt, Datenzugangsregeln für vernetzte Dienste festzulegen. Für solche Unternehmen sollen zukünftig transparente Regeln für das Teilen von Daten existieren. Dieser Schritt ist besonders entscheidend für die Fortentwicklung künstlicher Intelligenz, bei der umfangreiche Daten für ein effektives Training erforderlich sind.

Datenzugang für Nutzer

Die Nutzer sollen zunächst einen uneingeschränkten Zugang zu den von ihnen generierten Daten erhalten. Durch das Gesetz werden Anbieter vernetzter Produkte und Dienste verpflichtet, die hierdurch erstellten Daten dem Nutzer in leicht zugänglicher Form in Echtzeit und kostenlos bereitzustellen. Die Regelung richtet sich zum Beispiel an virtuelle Sprachassistenten wie Alexa oder Siri aber auch an Anbieter von Fitness-Uhren oder vernetzten Autos.

Kostensenkung bei After-Sales-Dienstleistungen

Ein weiterer mit dem Data Act verbundener Vorteil besteht in der potenziellen Kostenreduktion für After-Sales-Dienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten. Durch die Optimierung des Datenzugangs zielt die Gesetzgebung darauf ab, diese Dienste erschwinglicher zu machen und eine Umgebung zu schaffen, in der Verbraucher ihre vernetzten Geräte problemlos reparieren können.

Zugang des öffentlichen Sektors

Zudem soll es besondere Befugnisse für öffentliche Stellen in Notfallsituationen geben. So sollen etwa Behörden bei Überschwemmungen oder Waldbränden befähigt sein, auf erforderliche Daten von privaten Unternehmen zuzugreifen und diese zu nutzen. Allerdings können Behörden nur unter Beachtung der DSGVO in besonderen Konstellationen oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages die gewünschten Daten fordern.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verhinderung rechtswidriger Übertragungen

In Anerkennung der Sensibilität von Geschäftsgeheimnissen hat das Parlament Maßnahmen integriert, um solche Daten zu schützen. Dies verhindert nicht nur rechtswidrige Datenübertragungen in Drittländer mit schwächeren Datenschutzvorkehrungen, sondern schützt auch davor, dass Wettbewerber die Daten nutzen, um Dienstleistungen oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzuahmen. Dementsprechend können Unternehmen in Ausnahmefällen der Übermittlung bestimmter Daten widersprechen, wenn sie den hinreichend begründeten und objektiv nachvollziehbaren Nachweis erbringen, dass dies zu erheblichem wirtschaftlichem Schaden führen würde.

Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud Service Providern

Zuletzt führt der Data Act Bestimmungen ein, um den Wechsel zwischen Cloud Service Providern zu vereinfachen und den Nutzern mehr Flexibilität zu geben. Durch die Neuerungen werden Betreiber verpflichtet mit anderen Diensten kompatible Standards zu verwenden. Dadurch wird auch kleineren Unternehmen gegenüber Marktbeherrschenden Konzernen eine Chance im Wettbewerb gegeben. Zudem sind die Nutzer dann nicht mehr an einen bestimmten Anbieter gebunden. Eine Neuerung im Vergleich zu der bereits in der DSGVO existierenden Regelung über Datenportabilität besteht darin, dass der Data Act auch nicht persönliche Datensätze erfasst.

Fazit

Nun, da das EU-Parlament für den Data Act gestimmt hat, fehlt nur noch eine förmliche Absegnung des EU-Rats. Bei Reibungslosem weiterem Ablauf, wird das Gesetz voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten. Trotzdem gibt es weiterhin einige Zweifel. Die erzwungene Weitergabe von Daten könnte einen möglichen Schaden für europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb darstellen. Zudem bleibt die genaue Umsetzung und die Schaffung von Standards noch offen. Jedenfalls trägt die neue Regelung aber auch das Potential in sich, ein wegweisender Schritt für neue Prozesse und Geschäftsmodelle zu sein und so zu Innovation beizutragen. Der Weg zu einer effektiven und ausgewogenen Nutzung von Daten in Deutschland und Europa ist damit zumindest geebnet.