3. Dezember 2024
Die elektronische Patientenakte (ePA) gilt als zentrales Element der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Trotzdem ist der Startschuss für eine flächendeckende Einführung ins Stocken geraten. Ärzte und Psychotherapeuten müssen deshalb auch vorerst keine Daten in die ePA einstellen. (mehr …)
7. Oktober 2024
Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland zum Standard für alle gesetzlich Versicherten werden – sofern sie nicht widersprechen. Viele Krankenkassen informieren deshalb aktuell ihre Mitglieder über die ePA, die den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen erleichtern soll. Doch wie können Versicherte der ePA widersprechen? In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Informationen zur ePA und zum Widerspruchsrecht zusammen. (mehr …)
10. Juli 2024
Die Videoüberwachung im Eingangsbereich von Arztpraxen kann zwar Sicherheitsaspekte fördern, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht jedoch nicht völlig unproblematisch. Ein Vorfall in Sachsen verdeutlicht die Herausforderungen und möglichen Konsequenzen bei unsachgemäßer Handhabung. (mehr …)
23. Mai 2024
In Zeiten zunehmender Schließungen und Insolvenzen von Krankenhäusern wird der Schutz von Patientendaten immer wichtiger. Deshalb hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 15.05.2024 eine Entschließung zum Datenschutz bei der Schließung von Krankenhäusern veröffentlicht. Die DSK betont hierfür frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die datenschutzrechtlichen Herausforderungen zu bewältigen. Dieser Appell richtet sich an sämtliche entscheidenden Interessengruppen, die politisch Verantwortlichen und die Legislative des Bundes und der Länder. (mehr …)
30. April 2024
Das EU-Parlament hat sich am 24.04.2024 für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) entschieden. Diese wegweisende Maßnahme soll den Zugang der Bürger zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten verbessern und gleichzeitig strenge Datenschutzstandards gewährleisten. Außerdem soll der EHDS dazu beitragen, die Behandlungssituation zu verbessern und lebensrettende Forschung zu ermöglichen. (mehr …)
25. März 2024
Bei der Abfrage von Kundendaten im Rahmen des Online-Handels kommt es regelmäßig zu Verletzungen von Datenschutzrecht. In einer Entscheidung vom 23.03.2024 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen die pauschale Abfrage des Geburtsdatums durch eine Online-Apotheke für unzulässig erklärt. (mehr …)
19. März 2024
Das EU-Parlament und der Rat der EU haben am 15.03.2024 über den Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS) eine Einigung erzielt. Dieser soll den Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten erleichtern und deren sichere Weitergabe im öffentlichen Interesse fördern soll. Dies soll die Patientenrechte stärken und die medizinische Forschung unterstützen. (mehr …)
13. Februar 2024
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll voranschreiten. Nun beschließt auch der Bundesrat am 02.02.2024 mit dem Gesetz zur beschleunigten Digitalisierung im Gesundheitswesen die neuen digitalen Gesundheitsgesetze. (mehr …)
4. Januar 2024
Am 14.12.2023 hat der Deutsche Bundestag zwei wegweisende Digitalgesetze für die Gesundheitsversorgung verabschiedet. Das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) markieren einen entscheidenden Schritt in Richtung eines modernen and angepassten Gesundheitssystems. Ziel ist es, durch digitale Innovationen den Versorgungsalltag zu verbessern und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu stärken. (mehr …)
16. November 2023
Rund um das Thema Gesundheitsversorgung und Datenschutz passiert aktuell sehr viel. Erst Ende Oktober hat der EuGH ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht in Form einer kostenlosen ersten Kopie der Patientenakte bestätigt. Nun hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit Rheinland-Pfalz (LfDI RlP) bekanntgegeben, dass am 13.11.2023 eine Fachtagung unter anderem zum Thema des Gesundheitsdatenschutz geendet hat. Die Tagung fand unter dem Titel „Was passiert mit unseren Gesundheitsdaten? Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Nutzung von Gesundheitsdaten“ statt. Schwerpunkt war es, einen ausgewogenen Austausch unter Bezugnahme ethischer und rechtlicher Aspekte zu haben.
Datenschutz und Ethik als Symbiose
Der LfDI RlP Dieter Kugelmann vertrat die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang Datenschutz kein Hindernis, sondern Teil der Lösung ist. Er unterstrich die Bedeutung, Datenschutz von Anfang an in den Gestaltungsprozess einzubinden, um eine ausgewogene Digitalisierung des Gesundheitswesens zu ermöglichen, die sowohl Innovation fördert als auch weiterhin die Rechte des Einzelnen beachtet.
Mehr Versorgungsqualität durch Elektronische Patientenakte
Ein weiteres Thema war die Einführung der elektronischen Patientenakte. Diese soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab 2025 eingeführt werden. Peter Heinz, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, unterstrich diesbezüglich die Bedeutung solcher Instrumente für ein hohes Maß an Versorgungsqualität und Forschungsfortschritt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es hierbei von besonderer Relevanz die Patienten über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten aufzuklären. Für Vertreter der Ärzteschaft kann es allerdings eine kaum zu bewältigende logistische Aufgabe sein, diese beiden Komponenten in Ausgleich zu bringen. In diesem Bereich bestehen also noch verschiedene Ungewissheiten, die abschließend geklärt werden müssen.
Chancen und Herausforderungen der digitalen Gesundheitsforschung
Auch im Fachgespräch über neue Entwicklungen in der Diagnose und Therapieforschung existierte Redebedarf im Datenschutzbereich. Die Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) bieten nicht zu unterschätzende Chancen. Die Verwendung sensibler Gesundheitsdaten hierfür birgt allerdings auch ein großes Gefahrenpotential. Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, verdeutlichte in diesem Zusammenhang das Datenschutz und die Nutzung der Vorteile der Digitalisierung einher gehen können.
Fazit
Die Fachtagung zum Gesundheitsdatenschutz zeigt, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowohl Herausforderungen als auch Chancen birgt. Die intensive Diskussion macht klar, dass ein interdisziplinäres Vorgehen entscheidend für den Wechsel zu einem digitalen und fortschrittlicheren Gesundheitswesen ist. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen bedeutende Fortschritte ermöglichen könnte. Wichtig ist nun, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um diese Innovation auch sicher voranzubringen.