21. Mai 2024
Die Verwendung genetischer Daten ist ein zentraler Aspekt der modernen biomedizinischen Forschung. Diese Daten bieten einzigartige Einblicke in die Gesundheit von Individuen und haben das Potenzial, medizinische Fortschritte voranzutreiben. Dennoch birgt die Verarbeitung solcher Daten erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert daher in einem Positionspapier vom 15.05.2024 strengere Regelungen, um eine datenschutzkonforme Nutzung genetischer Daten zu Forschungszwecken sicherzustellen. (mehr …)
30. April 2024
Das EU-Parlament hat sich am 24.04.2024 für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) entschieden. Diese wegweisende Maßnahme soll den Zugang der Bürger zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten verbessern und gleichzeitig strenge Datenschutzstandards gewährleisten. Außerdem soll der EHDS dazu beitragen, die Behandlungssituation zu verbessern und lebensrettende Forschung zu ermöglichen. (mehr …)
27. März 2024
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat am 20.03.2024 seinen 32. Tätigkeitsbericht übergeben. Hierin fasst er die Arbeit der Behörde im vergangenen Jahr zusammen und arbeitet wichtige Entwicklungen und Herausforderungen im Datenschutz heraus. (mehr …)
19. März 2024
Das EU-Parlament und der Rat der EU haben am 15.03.2024 über den Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS) eine Einigung erzielt. Dieser soll den Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten erleichtern und deren sichere Weitergabe im öffentlichen Interesse fördern soll. Dies soll die Patientenrechte stärken und die medizinische Forschung unterstützen. (mehr …)
29. Februar 2024
Am 23.02.2024 hat in Bonn eine Medizindaten-Tagung des neuen Zentrums für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) stattgefunden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Erforschung von Krankheiten und zur Verbesserung von Therapien ist von enormer Bedeutung. Doch gleichzeitig birgt sie auch Risiken im Bereich des Datenschutzes. Zu diesem Thema haben sich auf der Veranstaltung verschiedene Experten geäußert. (mehr …)
13. Februar 2024
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll voranschreiten. Nun beschließt auch der Bundesrat am 02.02.2024 mit dem Gesetz zur beschleunigten Digitalisierung im Gesundheitswesen die neuen digitalen Gesundheitsgesetze. (mehr …)
1. Dezember 2023
Nachdem es sich in den letzten Wochen immer wieder um Gesundheitsdatenschutz gedreht hat, äußert sich auch das Europäische Parlament (EU-Parlament). Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments drücken in einer Pressemitteilung vom 28.11.2023 seinen Wunsch nach einem europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space (EHDS)) aus. Das geschieht parallel zu den deutschen Bestrebungen nach der E-Patientenakte und den Forderungen der Datenschutzkonferenz (DSK) für einheitliche medizinische Register und mehr Datennutzung zu Forschungszwecken.
Primärnutzung: Steigerung des individuellen Gesundheitsschutzes
Mitglieder des Parlaments haben mit überragender Mehrheit einen Entwurf angenommen, der es den Bürgern ermöglichen soll, ihre persönlichen Gesundheitsdaten sicher und grenzüberschreitend nutzen zu können. Zu den betroffenen Daten sollen Rezepte, die Krankheitsgeschichte, Bildmaterial oder Laborergebnisse gehören. Für die Datennutzung soll über die MyHealth@EU-Plattform ein Zugang eingerichtet werden. Im Gegenzug sollen effektive Sicherheitsmechanismen zum Schutz sensibler personenbezogener Daten geschaffen werden.
Sekundärnutzung: Datenweitergabe für das Gemeinwohl
Diese momentane Entwicklung verspräche auch eine verbesserte Portabilität von Gesundheitsdaten und ein sicheres Teilen für „öffentliche Interessen im Gesundheitsbereich“. Das neue Gesundheitssystem soll es nämlich ermöglichen, bereits gesammelte Daten weiterzugeben. Hiervon umfasste Daten könnten Informationen zu Krankheitserregern, Erstattungsansprüche oder genetische Daten sein. Zum „öffentlichen Interesse im Gesundheitsbereich“ sollen etwa Forschungsförderung, Innovation, Politikgestaltung, Bildung, Patientensicherheit und regulatorische Zwecke gehören.
Andererseits sollen strenge Datenschutzbestimmungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass sensible Daten nur unter klaren Bedingungen und für definierte Zwecke geteilt werden dürfen. Deswegen soll die Verwendung für Werbung oder den Ausschluss von Versicherungsleistungen verboten sein. Für die Weitergabe und Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten wäre eine staatliche Stelle zuständig. Für besonders sensible Daten soll es für die Sekundärnutzung zudem ein Einwilligungserfordernis geben und einen Widerspruchsmechanismus für sonstige Daten. Außerdem sollen Bürger das Recht erhalten, Entscheidungen von Stellen zur Gesundheitsdatenzugriff anzufechten.
Fazit
Der Wunsch nach einem europäischen Gesundheitsdatenraum ist bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar. Zweifellos verspricht das neue System einen grenzüberschreitenden Fortschritt in der Patientenversorgung und in der medizinischen Forschung.
Dennoch sind einige kritische Gedanken zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre der Patienten. Zum einen stellt sich die Frage, ob die Primärnutzung tatsächlich einen signifikanten Vorteil für die Patienten darstellt. Auch jetzt schon ist es dem Individuum möglich seine Gesundheitsdaten mit Ärzten zu teilen, wenn auch vielleicht nicht ganz so komfortabel. Zudem kommt die Vielfalt der in der Pressemitteilung erwähnten Daten und potenziellen Nutzungszwecke. Dies birgt Missbrauchspotential in sich. Auch die erwähnte Widerspruchslösung bedeutet im Umkehrschluss eine pauschale Weitergabe von Daten. Im Übrigen könnte hiermit – genau wie mit dem neuen Data Act – eine weitere kritische Schwelle im Umgang mit personenbezogenen Daten überschritten werden. Ein zu leichtfertiger Umgang mit diesen sensiblen Informationen könnte langfristig das Vertrauen der Öffentlichkeit in solche Systeme untergraben.
Insgesamt müssen die Einführung des EHDS mit einem kritischen Auge betrachten und sichergestellt werden, dass Datenschutz und individuelle Rechte weiterhin im Mittelpunkt stehen. Die Potenziale dieser Initiative sind enorm, aber es muss ein Ausgleich mit der Privatsphäre der Patienten gewährleistet sein. Nun bleibt zunächst abzuwarten, wie die Vollversammlung des Europäischen Parlaments im Dezember über den Entwurf abstimmen wird.