Kategorie: EHDS

KI-Diagnostik: EMA-Zulassung stellt Datenschutz auf die Probe

17. April 2025

KI-Diagnostik: EMA-Zulassung stellt Datenschutz auf die ProbeDie Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat erstmals ein KI-gestütztes Diagnosetool für den medizinischen Bereich qualifiziert. Das System mit dem Namen AIM-NASH unterstützt Pathologen bei der Analyse von Leberbiopsien und der Einschätzung des Schweregrads von MASH (Metabolic dysfunction-associated steatohepatitis) in klinischen Studien. Dieser Schritt markiert einen Meilenstein für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der medizinischen Diagnostik – ein Bereich, der in den kommenden Jahren durch Digitalisierung und datenbasierte Technologien grundlegend transformiert werden dürfte.

Mit den Chancen dieses Fortschritts gehen jedoch erhebliche datenschutzrechtliche und regulatorische Herausforderungen einher. Besonders im Fokus stehen dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Verordnung der Europäischen Union über Künstliche Intelligenz (KI-VO). (mehr …)

Umsetzungsfristen für European Health Data Space

14. März 2025

Am 05.03.2025 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den European Health Data Space (EHDS) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, womit auch die Umsetzungsfristen hierfür anfangen zu laufen. Mit dem EHDS wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der den Austausch elektronischer Gesundheitsdaten harmonisiert und die Rechte von Patienten stärkt. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist ab dem 26.03.2027 verbindlich anzuwenden. (mehr …)

EHDS: EU-Rat für Gesetz zum Gesundheitsdatenraum

28. Januar 2025

Der Europäische Rat (EU-Rat) hat für ein Gesetz zum Gesundheitsdatenraum (EHDS) laut Mitteilung vom 21.01.2025 gestimmt. Mit der Verabschiedung der Verordnung über den sogenannten European Health Data Space steht die Tür offen für eine grenzüberschreitende Nutzung und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten innerhalb der EU. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten für Einzelpersonen zu erleichtern und gleichzeitig die Nutzung für Forschung und Innovation zu ermöglichen. (mehr …)

Nutzung genetischer Daten zu Forschungszwecken

21. Mai 2024

Die Verwendung genetischer Daten ist ein zentraler Aspekt der modernen biomedizinischen Forschung. Diese Daten bieten einzigartige Einblicke in die Gesundheit von Individuen und haben das Potenzial, medizinische Fortschritte voranzutreiben. Dennoch birgt die Verarbeitung solcher Daten erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert daher in einem Positionspapier vom 15.05.2024 strengere Regelungen, um eine datenschutzkonforme Nutzung genetischer Daten zu Forschungszwecken sicherzustellen. (mehr …)

EU-Parlament für Europäischen Gesundheitsdatenraum

30. April 2024

Das EU-Parlament hat sich am 24.04.2024 für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) entschieden. Diese wegweisende Maßnahme soll den Zugang der Bürger zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten verbessern und gleichzeitig strenge Datenschutzstandards gewährleisten. Außerdem soll der EHDS dazu beitragen, die Behandlungssituation zu verbessern und lebensrettende Forschung zu ermöglichen. (mehr …)

32. Tätigkeitsbericht der BfDI

27. März 2024

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat am 20.03.2024 seinen 32. Tätigkeitsbericht übergeben. Hierin fasst er die Arbeit der Behörde im vergangenen Jahr zusammen und arbeitet wichtige Entwicklungen und Herausforderungen im Datenschutz heraus. (mehr …)

EHDS: Einigung von EU-Parlament und Rat der EU

19. März 2024

Das EU-Parlament und der Rat der EU haben am 15.03.2024 über den Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS) eine Einigung erzielt. Dieser soll den Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten erleichtern und deren sichere Weitergabe im öffentlichen Interesse fördern soll. Dies soll die Patientenrechte stärken und die medizinische Forschung unterstützen. (mehr …)

Medizindaten-Tagung in Bonn

29. Februar 2024

Am 23.02.2024 hat in Bonn eine Medizindaten-Tagung des neuen Zentrums für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) stattgefunden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Erforschung von Krankheiten und zur Verbesserung von Therapien ist von enormer Bedeutung. Doch gleichzeitig birgt sie auch Risiken im Bereich des Datenschutzes. Zu diesem Thema haben sich auf der Veranstaltung verschiedene Experten geäußert. (mehr …)

Wunsch nach europäischen Gesundheitsdatenraum

1. Dezember 2023

Nachdem es sich in den letzten Wochen immer wieder um Gesundheitsdatenschutz gedreht hat, äußert sich auch das Europäische Parlament (EU-Parlament). Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments drücken in einer Pressemitteilung vom 28.11.2023 seinen Wunsch nach einem europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space (EHDS)) aus. Das geschieht parallel zu den deutschen Bestrebungen nach der E-Patientenakte und den Forderungen der Datenschutzkonferenz (DSK) für einheitliche medizinische Register und mehr Datennutzung zu Forschungszwecken.

Primärnutzung: Steigerung des individuellen Gesundheitsschutzes

Mitglieder des Parlaments haben mit überragender Mehrheit einen Entwurf angenommen, der es den Bürgern ermöglichen soll, ihre persönlichen Gesundheitsdaten sicher und grenzüberschreitend nutzen zu können. Zu den betroffenen Daten sollen Rezepte, die Krankheitsgeschichte, Bildmaterial oder Laborergebnisse gehören. Für die Datennutzung soll über die MyHealth@EU-Plattform ein Zugang eingerichtet werden. Im Gegenzug sollen effektive Sicherheitsmechanismen zum Schutz sensibler personenbezogener Daten geschaffen werden.

Sekundärnutzung: Datenweitergabe für das Gemeinwohl

Diese momentane Entwicklung verspräche auch eine verbesserte Portabilität von Gesundheitsdaten und ein sicheres Teilen für „öffentliche Interessen im Gesundheitsbereich“. Das neue Gesundheitssystem soll es nämlich ermöglichen, bereits gesammelte Daten weiterzugeben. Hiervon umfasste Daten könnten Informationen zu Krankheitserregern, Erstattungsansprüche oder genetische Daten sein. Zum „öffentlichen Interesse im Gesundheitsbereich“ sollen etwa Forschungsförderung, Innovation, Politikgestaltung, Bildung, Patientensicherheit und regulatorische Zwecke gehören.

Andererseits sollen strenge Datenschutzbestimmungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass sensible Daten nur unter klaren Bedingungen und für definierte Zwecke geteilt werden dürfen. Deswegen soll die Verwendung für Werbung oder den Ausschluss von Versicherungsleistungen verboten sein. Für die Weitergabe und Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten wäre eine staatliche Stelle zuständig. Für besonders sensible Daten soll es für die Sekundärnutzung zudem ein Einwilligungserfordernis geben und einen Widerspruchsmechanismus für sonstige Daten. Außerdem sollen Bürger das Recht erhalten, Entscheidungen von Stellen zur Gesundheitsdatenzugriff anzufechten.

Fazit

Der Wunsch nach einem europäischen Gesundheitsdatenraum ist bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar. Zweifellos verspricht das neue System einen grenzüberschreitenden Fortschritt in der Patientenversorgung und in der medizinischen Forschung.

Dennoch sind einige kritische Gedanken zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre der Patienten. Zum einen stellt sich die Frage, ob die Primärnutzung tatsächlich einen signifikanten Vorteil für die Patienten darstellt. Auch jetzt schon ist es dem Individuum möglich seine Gesundheitsdaten mit Ärzten zu teilen, wenn auch vielleicht nicht ganz so komfortabel. Zudem kommt die Vielfalt der in der Pressemitteilung erwähnten Daten und potenziellen Nutzungszwecke. Dies birgt Missbrauchspotential in sich. Auch die erwähnte Widerspruchslösung bedeutet im Umkehrschluss eine pauschale Weitergabe von Daten. Im Übrigen könnte hiermit – genau wie mit dem neuen Data Act – eine weitere kritische Schwelle im Umgang mit personenbezogenen Daten überschritten werden. Ein zu leichtfertiger Umgang mit diesen sensiblen Informationen könnte langfristig das Vertrauen der Öffentlichkeit in solche Systeme untergraben.

Insgesamt müssen die Einführung des EHDS mit einem kritischen Auge betrachten und sichergestellt werden, dass Datenschutz und individuelle Rechte weiterhin im Mittelpunkt stehen. Die Potenziale dieser Initiative sind enorm, aber es muss ein Ausgleich mit der Privatsphäre der Patienten gewährleistet sein. Nun bleibt zunächst abzuwarten, wie die Vollversammlung des Europäischen Parlaments im Dezember über den Entwurf abstimmen wird.