Frankreich will Google wegen mangelnden Datenschutzes sanktionieren

2. Oktober 2013

Wie The Wall Street Journal  schreibt, will Frankreich den Internetgiganten Google mit einer Strafe belegen.

Die Französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google aufgefordert, seine Datenschutzbestimmungen den französischen Vorgaben anzupassen und dazu eine Frist von drei Monaten gesetzt. Diese soll der Konzern Stern.de zufolge    verstrichen lassen haben. Als Strafe droht Google nun eine Zahlung von bis zu 150.000 €.

Bereits im Oktober 2012  wurde Google von der Artikel-29-Datenschutzgruppe dazu aufgefordert, Anwendern mehr Kontrolle über ihre Daten einzuräumen. Die Artikel-29-Gruppe wurde im Rahmen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingerichtet.  Eine erste Frist, seine Bestimmungen den jeweiligen Datenschutzgesetzen der Mitgliedsstaaten anzupassen, lies Google bereits im März 2013 verstreichen. Die Kritik der Datenschützer richtet sich besonders dagegen, dass der Konzern etwa sechzig Datenschutzbestimmungen seiner diversen Online-Dienste in einer einzigen zusammengefasst und sich darin umfangreiche, diensteübergreifende Rechte zur Verwendung der Nutzerdaten eingeräumt hatte.

Googles Bestimmungen laufen damit den europäischen Datenschutzregeln zuwider, die verlangen, dass Nutzer darüber informiert werden müssen, was mit ihren Daten geschieht, wofür sie genutzt und wie lange sie gespeichert werden. Grundsätzlich bedarf es zur Verarbeitung persönlicher Daten nach EU-Datenschutzrecht der Zustimmung des Nutzers.

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