Neues System zur Notifizierung bei Datenpannen in Spanien

11. Juni 2014

Seit 2013 ist die Anzahl der Notifizierungen in Spanien auf Grund der Datenpannen gestiegen. Die Erscheinung des modifizierten spanischen Telekommunikationsgesetzes im Mai 2014 (Ley General de Telecomunicaciones), soll dabei helfen, die Zahl der Anzeigen zu erhöhen.

Die spanische Aufsichtsbehörde (Agencia Española de Protección de Datos ) stellt auf ihrer Webseite seit März 2014 ein neues elektronisches System zur Verfügung, mit dem elektronische Kommunikationsanbieter den Missbrauch von personenbezogenen Daten beziehungsweise Verstöße gegen das spanische Datenschutzgesetz (LOPD) notifizieren können. Während Verbrauchern ein eigenes System zur Verfügung steht, gilt das beschriebene System nur für Anbieter elektronischer Kommunikationen.

Durch die Modifizierung des spanischen TKG soll die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) umgesetzt werden. Das neue Notifizierungssystem wird durch ein sicheres und schnelles Online-Formular ausgeführt. Somit soll die Notifizierung von Datenpannen erleichtert werden.

Weitere Maßnahmen gegen Internetkriminalität sind in Spanien bis zum Ende des Jahres 2014 vorgesehen.