UN-Sonderberichterstatter für Datenschutz

23. März 2015

Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf für die Schaffung einer neuen Stelle eines Sonderberichterstatters für Datenschutz ein. Zum Abschluss der 28. Tagung des Gremiums brachte eine breite Koalition aus europäischen und südamerikanischen Ländern einen entsprechenden Entwurf ein. Wie heise.de berichtet, wird dieser begründet mit der “tiefen Besorgnis über die negativen Effekte der Überwachung und Ausspähung der Kommunikation“. Die im Zuge der NSA-Affäre wieder aufgeflammte Diskussion über Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung führte zu einer breiten Unterstützung von 65 NGOs, die die Schaffung einer solchen Stelle fordern. Aufgabe des Sonderbeauftragten soll in erster Linie die Beobachtung und Dokumentation von Datenschutzproblemen in allen UN-Mitgliedsländern sowie die Erstellung von Berichten hierzu sein. Ob eine solche Stelle tatsächlich geschaffen wird, dürfte entscheidend von der Haltung der so genannten “Five Eyes”, also der Geheimdienstallianz von USA, Großbritannien, Kanada, Neuseeland und Australien, abhängen. Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit die massenhafte Speicherung von Metadaten datenschutzrechtlich zu bewerten ist. Diese Frage dürfte auch in der momentanen Planung zur Vorratsdatensspeicherung in Deutschland bald wieder heiß diskutiert werden.