Leitfaden für datenschutzfreundliche Nutzung von Apps

29. März 2017

In der vergangenen Woche hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Orientierungshilfe herausgegeben, die Maßnahmen und Kriterien beschreibt, wie Apps verbraucherschutzfreundlicher, vor allem auch datenschutzfreundlicher, gestaltet werden können.

Der Leitfaden “Verbraucherfreundliche Best-Practice bei Apps – Eine Orientierungshilfe für die Praxis” wurde von einer Expertengruppe entwickelt, an der Vertreter von App-Store-Anbietern wie Google oder Microsoft beteiligt waren, ebenso wie Entwickler, Tester sowie Verbraucher-, Daten- und Jugendschützer. Für den Datenschutz berieten federführend das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das Bundesjustizministerium sah die Notwendigkeit für diese Initiative, da täglich mehr und mehr Apps bereitgestellt würden und mithin auch die Gefahr für eine digitale Überwachung der Nutzer steige. Aufgedeckte Mängel aus datenschutzrechtlicher Sicht seien vor allem unnötiges Abgreifen von Daten, mangelhafter Datenschutz, unklare und unverständliche Informationen, mangelnde Transparenz von Funktionen und Nutzungsbedingungen.

Die Empfehlungen in Bezug auf Datenschutzfragen richten sich vor allem an die Verbesserungen der Transparenz und Entscheidungsfreiheit. So sollte in Zukunft im App-Store eine möglichst knappe Kurzinformation zu den wichtigsten Datenschutzfragen sowie ein Hinweis auf Einstellungsoptionen, anhand derer der Nutzer seine personenbezogenen Daten nach seinem Wunsch schützen kann, erscheinen.