US-Regierung beantragt Microsoft-Fall zu den Akten zu legen
In den USA ist vor wenigen Tagen der “Cloud Act” (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) durch die Unterschrift des Präsidenten Trump in Kraft getreten. Der Cloud Act regelt, dass US-Ermittler Zugriff auf Daten bekommen sollen, die auf Servern außerhalb der USA liegen. Dafür können bilaterale Abkommen geschlossen werden, die die Ermittler ermächtigen, direkt den Cloud-Anbieter zu kontaktieren.
Im Zuge dessen hat das US-Justizministerium beim US Supreme Court beantragt den dort anhängigen Fall, United States of America vs. Microsoft Corporation (New York Search Warrant Case) für erledigt zu erklären. Der Fall stammt aus dem Jahr 2013 und ist seit dem hoch umstritten.
Es geht um die Frage, ob Microsoft personenbezogene Daten, die außerhalb der USA, hier auf Servern in Irland, gespeichert sind, an US-Behörden herausgeben muss. Grundlage dafür war ein Durchsuchungsbeschluss eines Bundesbezirksgerichts in New York, der Microsoft zur Herausgabe verpflichten sollte. Dagegen klagte der Unternehmensriese. Ein Urteil war eigentlich für Juni diesen Jahres erwartet worden, jetzt könnte die Sache allerdings vor einer Entscheidung zu den Akten gelegt werden.
Der oberste Prozessvertreter der US-Regierung, Noel J. Francisco beantragte beim Supreme Court, unter Verweis auf den Cloud Act, dass die Auseinandersetzung zwischen Microsoft und den USA hinfällig ist und nicht mehr weiter verhandelt werden muss. Ein neuerlicher Durchsuchungsbeschluss, gestützt auf den Cloud Act, wurde Microsoft bereits übersandt.