Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe: Facebook kann Hasskommentare löschen und die Absender sperren

3. Juli 2018

In einer letztinstanzlich Entscheidung hat das OLG Karlsruhe einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe bestätigt. Ein facebook-Nutzer, der über den Zeitraum von drei Jahren mindestens einhundert Hasskommentare gegen Flüchtlinge auf facebook veröffentlichte, wollte die Löschung seiner Kommentare im Wege der einstweiligen Verfügung verhindern. facebook hatte den Nutzer darüber hinaus für 30 Tage gesperrt.

Der Antragsteller beteiligte sich an politischen Diskussionen unter anderem mit Sätzen wie: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“ In seiner Begründung bezog er sich auf die grundrechtliche Geschützte Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Sowohl das Landgericht Karlsruhe, als auch das Oberlandesgericht haben den Antrag zurückgewiesen. Eine weitere Anfechtung der Entscheidung ist nun nicht mehr möglich.

Die Löschung der Kommentare und Sperrung des Nutzers hatte facebook mit ihren Nutzungsbedingungen, die sog. Gemeinschaftsstandards (Ziffer 12), begründet. Da es sich im Verhältnis zwischen facebook und ihren Nutzern jedoch um ein privatrechtliches Verhältnis handelt, haben die Grundrechte nur mittelbare Wirkung. Grundrecht sind grundsätzlich Abwehrrecht der Bürger gegen staatliches Handeln. Diese sei nach Ansicht des OLG Karlsruhe im vorliegenden Fall ausreichend berücksichtigt.

Seit dem 1.1.2018 sind soziale Netzwerke wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dazu angehalten gegen Hetze innerhalb ihres Netzwerkes vorzugehen.

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