Erben haben Zugang zur Apple iCloud

25. April 2019

Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17) entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher. (wir berichteten)

Nun urteilte das Landgericht Münster (LG Münster, Urteil vom 16. April 2019 – 014 O 565/18), Apple müsse den Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers Zugang zu dem Apple-Service gewähren.

Die Sichtung der in der iCloud wohl gespeicherten Fotos, E-Mails und weiteren Dokumente, soll den Erben Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des ins Ausland verreisten Familenvaters liefern.

Nachdem der Zugang außergerichtlich verweigert wurde, erging am 16. April 2019 ein Versäumnisurteil gegen Apple. Die Beklagte habe sich bislang nicht anwaltlich vertreten lassen.

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