LfDI Baden-Württemberg verhängt erstes Bußgeld gegen Privatperson

19. Juni 2019

Das Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat ausweislich einer von ihm herausgegebenen Mitteilung ein erstes Bußgeld gegen einen Polizeibeamten verhängt.

Dieser habe dienstlich erlangte personenbezogene Daten rechtswidrig zu privaten Zwecken verwendet. Konkret habe er ohne dienstlichen Bezug und unter Verwendung seiner dienstlichen Benutzerkennung über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) Daten einer privaten Zufallsbekanntschaft abgefragt und zur Ermittlung der Festnetz- und Mobilfunknummern weiterverwendet. Unter Verwendung der so erlangten Mobilfunknummer nahm der Polizeibeamte – ohne dienstliche Veranlassung oder Einwilligung der Geschädigten – telefonisch Kontakt mit dieser auf.

Aus diesem Grund sei eine Geldbuße in Höhe von 1.400,- Euro verhängt worden. Es handele sich um das erste Bußgeld gegen einen Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).