Europäische Kommission arbeitet weiter an einem Daten-Binnenmarkt
Erst kürzlich wurde GAIA-X, ein Projekt zum Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur, weiter vorangetrieben (wir berichteten). Das Projekt wird auch von der EU unterstützt und fokussiert sich auf die technische Entwicklung eines gemeinsam genutzten Daten-Binnemarktes innerhalb der Union. Die Europäische Kommission hat nun deutlich gemacht, dass diese technische Komponente durch einen rechtlichen Rahmen begleitet werden soll. Am gestrigen Mittwoch (25.11.2020) stellte die Kommission in Person von Margrethe Vestager (Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter) und Thierry Breton (Kommissar für Binnenmarkt) einen Entwurf für eine Verordnung über europäische Daten-Governance (“Daten-Governance-Gesetz”) vor.
Vermehrt Datenverarbeitungen, aber Abhängigkeit von großen Tech-Unternehmen
Hintergrund des Gesetzgebungsvorschlags ist die in den letzten Jahrzehnten beständig gewachsene Datenverarbeitung, insbesondere im privatwirtschaftlichem Bereich. Die Kommission rechtnet allein für die Zeit zwischen 2018 und 2025 mit einen Anstieg um das Fünffache. Anknüpfend an die im Februar 2020 veröffentliche Europäische Datenstrategie soll durch die neuen Regelungen ein Daten-Binnenmarkt geschaffen werden, der durch die Gewährleistung hoher Datenschutzstandards das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihrer Daten erhöht, gleichzeitig aber auch die wirtschaftliche Nutzung personenbezogener Daten optimieren soll. Weil insbesondere bei der Datenübermittlung oftmals eine Abhängigkeit von amerikanischen und asiatischen Technologieplattformen bestehe, solle diesen mit sog. Datenmittlern ein europäisches Pendant entgegengestellt werden. Diese Daten-Treuhänder sollen die dort verarbeiteten Daten nicht kommerziell nutzen können und größtmögliche Transparenz ermöglichen.
Ziele: gleichzeitig Vertrauen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit verbessern
Vestager betonte in der Pressemitteilung insbesondere den Aspekt des Vertrauens der Bürger in eine sichere Verarbeitung ihrer Daten. Dazu gehöre die Kontrolle über die Datenverarbeitung, aber auch die Gewissheit, dass diese im Einklang mit den europäischen Werten und Grundrechten erfolge. Die vorgeschlagene Verordnung soll sicherstellen, dass die Werte und Grundsätze der EU, das Daten- und Verbraucherschutzrecht sowie Wettbewerbsvorschriften gewahrt werden. Breton, in seiner Eigenschaft als Binnenmarkt-Kommisar wenig verwunderlich, ging insbesondere auf die wirtschaftlichen Vorteile eines gemeinsamen Daten-Binnenmarktes ein. Datentransfers, auch branchenübergreifend, sollen durch die neuen Regelungen vereinfacht werden. Dieser Binnenmarkt müsse aber nicht nur offen, sondern auch souverän sein. Ziel sei es, Europa zum weltweit führenden Datenkontinent zu machen.
Dem vorgelegten Verordnungs-Entwurf wird sich nun das weitere Gesetzgebungsverfahren anschließen. Mit einer Verabschiedung der neuen Regelungen ist wohl erst 2022 zu rechnen.