5 Jahre DSGVO: Nur „ausreichend“
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die im Mai 2018 in Kraft trat, verlangt der Unternehmenswelt nun schon seit 5 Jahren einiges ab. Unternehmen ziehen eine durchwachsene Bilanz und vergeben im Rahmen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbunds Bitkom nur die Note „ausreichend“ (3,9). Bitkom befragte zwischen Juni und August 2023 503 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland.
Die Hauptaussagen sind wenig schmeichelhaft. Zwar haben mittlerweile zwei Drittel (65 %) wenigstens größtenteils die Vorschriften in ihre Geschäftsprozesse implementiert, jedoch beklagen sie, dass diese nicht praxisorientiert und zu kompliziert sind. Erschreckend ist, dass in fast jedem Unternehmen Innovationsprojekte in Folge zu hoher Datenschutzanforderungen gescheitert seien.
Die guten Nachrichten zuerst
Trotz dieser Herausforderungen erkennen die Unternehmen auch einige positive Aspekte an. Immerhin bestätigt die Mehrheit, dass die DSGVO zu einer Verbesserung der Datensicherheit im Unternehmen (61 %) und mehr Vertrauen in digitale Prozesse (51 %) geführt hat. Im Übrigen setze die DSGVO einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU (45 %) und sogar weltweit Standards (61 %).
Komplexität und Praxisferne
Die Befragten beschweren sich jedoch, dass die DSGVO Unternehmensprozesse komplizierter macht (78 %) und praxisfern sind (77 %). Die meisten Unternehmen (86 %) haben Schwierigkeiten, die Entwicklungen im Datenschutz in der Rechtsprechung zu verfolgen. Das führe unteranderem zu einer Rechtsunsicherheit (82 %). Datenschutzverantwortliche in Unternehmen fänden es schwierig, Mitarbeiter über Datenschutz zu informieren (74 %). Diese Hürden führen dazu, dass sich 69 % der Unternehmen im internationalen Wettbewerb gegenüber Nicht-DSGVO-gebundenen Unternehmen benachteiligt sehen.
DSGVO als Innovationshemmnis
Fast alle Unternehmen (100 %) gaben an, dass in den letzten zwölf Monaten innovative Projekte entweder scheiterten oder erst gar nicht gestartet sind. Die meisten dieser Projekte betrafen den Aufbau von Datenpools (59 %) und die Prozessoptimierung in der Kundenbetreuung (47 %). Grund hierfür seien Unklarheiten in der Anwendung der Vorschriften (92 %) und konkrete DSGVO-Vorgaben (86 %). Allein die Umsetzung der DSGVO habe in viele Fällen zu Verzögerungen bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen geführt (56 %). Man hätte Innovationen aus Drittländern aufgrund der Regelungen in der EU nicht nutzen können (48 %).
Die Meinungen über den Einfluss der DSGVO auf die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) gehen auseinander. Während 44 % meinen, dass Datenschutz die Rechtssicherheit für die Entwicklung von KI-Tools schafft, sehen 56 % die DSGVO als Hindernis, dass Unternehmen der KI-Branche, aus der EU vertreiben könnte.
Verbesserungswünsche
Die deutliche Unzufriedenheit der Unternehmer legt es nahe, dass viele eine Verbesserung fordern. Immerhin 12 % der Unternehmen fordern eine Verschärfung der DSGVO, um die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. Die Umfrageergebnisse zeigen allerdings, dass eine Mehrheit der Unternehmen sich eine Vereinfachung der Regelungen wünscht. Die vielen speziellen Datenschutzvorschriften sollen zusammengeführt (95 %) und die DSGVO angepasst werden (87 %). Außerdem sollen die Datenschutzvorgaben innerhalb der EU vereinheitlicht werden (79 %). Auch auf föderaler Ebene sollen die Gesetze angepasst werden (67 %).
Fazit
Die DSGVO hat in den letzten fünf Jahren sowohl Lob als auch Kritik von deutschen Unternehmen erhalten. Die Stimmung in der Unternehmenswelt tendiert allerdings in eine Richtung. Viele empfinden die Vorschriften als Hindernis, dass Nachteile in innovativer und finanzieller Hinsicht mit sich bringt. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die Forderungen der Unternehmen zu hören und Änderungen zu schaffen, die sowohl die Privatsphäre des Bürgers schützen als auch wirtschaftlich gesehen praxistauglich, verständlich und effizient sind. Bis dahin bleibt Datenschutz ein Thema, das die Geschäftswelt weiterhin herausfordert. Bei der Umsetzung der diversen Regeln helfen wir Ihnen als Externer-Datenschutzbeauftragter gerne weiter.