Der BfDI kritisiert das geplante FKBG

23. Oktober 2023

Die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche ist von großer Bedeutung, doch wie weit dürfen wir dabei in die Privatsphäre der Bürger eindringen? Im Zentrum dieser Diskussion steht der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert das geplante Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG). In einer Pressemitteilung vom 18. Oktober 2023 äußert er datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken.

Das geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF)

Der FKBG-Gesetzentwurf präsentiert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche. Das Herzstück des FKBG ist die Schaffung eines eigenständigen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Dieses soll bereits am 1. Januar 2024 dem Bundesfinanzministerium unterliegend eingerichtet werden. Das neue Amt soll Datenanalyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie geldwäscherechtliche Aufsicht miteinander verknüpfen, um die Finanzkriminalität nachhaltig zu bekämpfen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem neu geschaffenen Ermittlungszentrum Geldwäsche innerhalb des BBF. Dieses Zentrum erhält weitreichende polizeiliche Befugnisse und umfassende Datenverarbeitungsberechtigungen, die tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen könnten. Man wolle die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes hierdurch nicht beschränken.

Neue Ermittlungsberechtigungen und niedrigerer Verdachtsgrad

Das neue Gesetz soll zusätzliche Ermittlungsbefugnisse einführen und den bisher zur Aufnahme von Ermittlungen erforderlichen Verdachtsgrad reduzieren.

Aktuell sind in diesem Bereich strafrechtliche Untersuchungen nur zulässig, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Das ist der Fall, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Nach der neuen Regelung sollen Ermittlungsbefugnisse schon dann entstehen, wenn Unklarheit über den wirtschaftlich Befugten oder die Herkunft eines relevanten Vermögensgegenstandes existiert. Das erhöht die Ermittlungsbefugnisse signifikant, da Verdachtsmomente für eine rechtswidrige Herkunft von Vermögen im Vergleich zu Anhaltspunkten für eine konkrete Straftat sehr oft vorkommen.

Im Übrigen ist eine Erweiterung der prozessrechtlichen Befugnisse vorgesehen. So sollen Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen in Zukunft unabhängig davon erlaubt sein, aus welcher konkreten Vortat das rechtswidrig erlangte Vermögen herrührt. Momentan existieren diese Befugnisse nur bei besonders schweren Vortaten. So reicht aktuell einfacher Betrug nicht aus, während man bei Straftaten im Bereich des Drogen- und Menschenhandels diese strafprozessrechtlichen Instrumente heranziehen darf.

Bedrohte Privatsphäre und Doppelzuständigkeiten laut BfDI

Die Ressortabstimmung hat einige der Kritikpunkte des BfDI berücksichtigt, was er positiv anerkennt. Andererseits weist er darauf hin, dass der aktuelle Gesetztesentwurf massive neue Eingriffsbefugnisse etabliert. Das geschehe ohne, dass die im Koalitionsvertrag bis Ende 2023 vorgesehene Kontrolle der Sicherheitsgesetze im Rahmen einer Überwachungsgesamtrechnung stattgefunden hat. Ohne eine vollständige Bewertung bestehender Sicherheitsmaßnahmen riskiere man massive neue Eingriffe, deren Konsequenzen man nur schwer rückgängig machen könne.

Besonders besorgniserregend sei zudem die mangelnde Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Der BfDI betont, dass durch solche Doppelzuständigkeiten das Risiko übermäßiger und doppelter Datensammlung gesteigert wird. Insgesamt läge hierin eine wachsende Gefahr für die Rechte und Freiheiten der Bürger.

Fazit

Es steht außer Frage, dass die Bekämpfung von Finanzkriminalität von größter Bedeutung ist. Zu begrüßen ist auch, dass die Koalition mit dem Gesetzesentwurf einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrages in Angriff nimmt. Allerdings darf dies nicht auf Kosten des Datenschutzes und der Privatsphäre gehen. Hingegen sollten Datenschutz und Finanzkriminalitätsbekämpfung Hand in Hand gehen, um eine gerechte und sichere Gesellschaft zu schaffen. Der BfDI kritisiert insofern zu Recht das geplante FKBG. Die von ihm geforderte gründliche Prüfung des geplanten Gesetzes, ist nötig, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem Datenschutz der Bürger gerecht werden. Dabei sollten die entsprechenden Vorgaben bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beachtet werden, anstatt wie so oft voreilig ein ungenügendes Gesetz zu erlassen, dass im Anschluss korrigiert werden muss. Welche konkreten Regelungen das finale Gesetz enthalten wird, bleibt abzuwarten.

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