Grindr muss 5,8 Millionen Euro Strafe zahlen

9. Oktober 2023

Der Betreiber der Dating-App Grindr hatte mit seinem Einspruch gegen eine Strafe der norwegischen Datenschutzbehörde wegen illegalem Informationstransfer keinen Erfolg. Diese hat das Bußgeld in einer Rekordhöhe von 65 Millionen Norwegischen Kronen (rund 5,8 Millionen Euro) aufgrund von Datenschutzverletzungen aufrechterhalten. Im Fokus steht der Verstoß gegen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf eine klare und informierte Einwilligung der Nutzer.

Ohne ordnungsgemäße Einwilligung keine Datenweitergabe!

Die norwegische Datenschutzbehörde hatte Ende 2021 das Bußgeld gegen Grindr verhängt, nachdem eine Beschwerde des Norwegischen Verbraucherrats aus dem Jahr 2020 aufgedeckt hatte, dass Grindr persönliche Informationen, darunter Standortdaten, IP-Adressen, Werbe-IDs von Mobiltelefonen, Alter und Geschlecht der Nutzer, ohne ausreichende Einwilligung an Dritte weitergegeben hatte. Besonders besorgniserregend war die Übermittlung sensibler Informationen zur sexuellen Orientierung und anderen persönlichen Überzeugungen an Drittanbieter. Diese hatten wiederum das Recht, die Daten weiterzugeben, um gezielte Werbung zu schalten.

Bedeutung der Entscheidung für überwachungsbasierte Werbung:

Hierbei handelt es sich um ein klares Signal an Unternehmen, die auf überwachungsbasierte Werbung setzen. Die rechtswidrige Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne ausreichende rechtliche Grundlage kann – wie man an diesem Fall sieht – ernsthafte Konsequenzen haben. Insbesondere Unternehmen in der digitalen Werbeindustrie und der mobilen App-Welt wird vor allem hinsichtlich Trackings und Profilings geraten, ihre Verhaltensweisen zu überprüfen. Erforderlich ist das Einholen einer Einwilligung, um den Nutzern die Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten zu geben.

Fazit:

Die Entscheidung, Grindr mit einer Rekordstrafe zu belegen, sendet ein deutliches Signal an Unternehmen, die in ihrer Geschäftstätigkeit auf die unzulässige Verwendung von Nutzerdaten setzen. Diese Datenschutzentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten Datenhandhabe und die Einholung entsprechender Einwilligung der Verbraucher.

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