Klarere Regeln für KI gefordert

13. Oktober 2023

Niedersachsens Datenschutzbeauftragter, Denis Lehmkemper, der erst am 15.09.2023 ernannt wurde, betritt das Parkett mit klaren Ansichten zur Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der modernen Gesellschaft. Bereits nach seiner Ernennung betonte er, dass er einen Schwerpunkt darin sehe „die rasante Entwicklung der Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung – getrieben von Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz – im Interesse der Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachen zu begleiten. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur äußerte er nun seine Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von KI und betonte die Notwendigkeit einer öffentlichen Diskussion über klare Regeln und Leitlinien.

Die Herausforderungen des KI-Einsatzes

Lehmkemper erkennt die vielfältigen Fragen und Unsicherheiten, die mit dem wachsenden Einsatz von KI verbunden sind. Klar ist für ihn, dass dies in Zukunft ein relevantes Thema in seiner Behörde sein wird. Ein Szenario, das er aufwarf, war die Möglichkeit, dass KI-Systeme über die berufliche Zukunft von Bewerbern oder Arbeitnehmern entscheiden könnten. In solchen Fällen scheinen die datenschutzrechtlichen Hindernisse zu hoch, weshalb viele Unternehmen auf den Einsatz von KI gänzlich verzichten. Laut Lehmkemper, verdeutlicht gerade das Beispiel aus dem Arbeitsleben den Bedarf an klaren und robusten Regeln.

Eine breite Debatte

Auch wenn die Auseinandersetzung mit dem Thema KI zunächst beunruhigend sein kann, warnte der Behördenchef davor, sich bei der Beantwortung der Frage nach Leitlinien von Ängsten leiten zu lassen. Man müsse die Problematik und die konkrete Ausarbeitung der Vorgaben in der gesamten Gesellschaft diskutieren. Dabei will er das Parlament, die Wirtschaft, die Gewerkschaften und sogar die Kirchen einbinden.

Lösungsansatz

Lehmkemper fordert „Regeln“ und „Leitplanken” und ggf. sogar ein spezielles “Gesetz”. Er betonte zum einen, die Wichtigkeit eines hohen Schutzstandards, andererseits dürfe man nicht technischen Fortschritt behindern.

Ein aktuelles vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Whitepaper der Plattform Lernende Systeme zeigt technische Instrumente, die Privatsphäre und Datenschutz bei der Anwendung von KI-Systemen gewährleisten könnten. Statt Verbote aufzustellen solle man vielmehr Handlungsräume mit gewissen Begrenzungen für die Unternehmen schaffen, die ihnen Rechtssicherheit bieten. Die Autoren fordern, dass diese Verfahren als Ausnahme in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einbezogen werden. Für die verschiedenen Methoden sollten zudem Standards und Zertifizierungsmöglichkeiten implementiert werden

Beispielhaft wird etwa das Privacy-Preserving Machine Learning (PPML) empfohlen. Hierbei wird schon bei der Entwicklung des KI-Systems der Datenschutz sichergestellt z. B. durch Anonymisierung oder Verschlüsselung personenbezogener Daten. Eine Alternative sei die Verwendung von Personal Information Management Systemen (PIMS), bei denen der Einzelne die Verfügungsbefugnis über seine Daten behält und sogar von deren wirtschaftlichem Nutzen profitieren könnte.

Fazit

Denis Lehmkemper fordert zu Recht klare Regeln und Leitlinien für den Umgang mit KI. Er hat erkannt, dass KI eine entscheidende Rolle in unserer Zukunft spielen wird, auf die man nicht verzichten sollte. Zum Schutz der Bürger bedarf es allerdings gleichzeitig entsprechender Regeln. Die Entwicklung von KI schreitet schnell voran und ist so komplex, dass es schon jetzt kaum möglich ist, ebenso schnell gesetzliche Regulierungen zu schaffen. Bislang gibt es kaum konkrete begrenzende Gesetze. Die Ansätze des Whitepapers der Plattform Lernende Systeme könnten hierfür gute Impulse geben. Ob und welche Regelungen diesbezüglich tatsächlich kommen werden, bleibt abzuwarten.