Apotheken in Niedersachen bestehen Datenschutzprüfung
Wie viele unserer Beiträge kürzlich gezeigt haben, ist Datenschutz im Gesundheitswesen von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn die Daten sensible sind. Deswegen führt auch die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen eine Reihe von Kontrollen im Gesundheitsbereich durch. Folglich hat sie kürzlich im Rahmen einer anlasslosen und stichprobenartigen Prüfung fünf Apotheken unter die Lupe genommen, um deren datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten zu überprüfen. Eine Pressemitteilung vom 15.11.2023 stellt die Ergebnisse dieser Prüfung dar und bietet Einblicke in die Stärken und Schwächen der Apotheken im Umgang mit sensiblen Informationen. Grundsätzlich kommt die Behörde zu einem positiven Ergebnis: Die Apotheken in Niedersachen bestehen die Datenschutzprüfung. An einigen einigen Stellen existiere jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf.
Datensicherheit in Apotheken: Eine positive Bilanz
Die Prüfung offenbarte, dass die Apotheken in Niedersachsen insgesamt gut aufgestellt sind, wenn es um die Sicherheit von personenbezogenen Daten geht. Insbesondere beim Aufbewahren und Löschen dieser Daten entsprechen sie den datenschutzrechtlichen Regeln, wie Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachen erklärt. Dies sei vorteilhaft für Kunden und zeige, dass die Betriebe sich über das hohe Maß an Verantwortung bewusst seien.
Prüfungsgegenstand
Geprüft wurden zum einen Einwilligungserklärungen der Kundschaft für Kundenkarten. Diese dienen vorwiegend einem Krankenkassenbericht, der Steuererklärung und Beratungszwecken. Zudem kontrollierte die Aufsichtsbehörde die Einhaltung von Löschpflichten. Im Übrigen wurden die Modalitäten für Berechtigungsscheine für die Ausgabe von Corona-Schutzmasken näher betrachtet. Diese sind noch bis zum 31.12.2023 aufzubewahren und danach zu vernichten.
Einwilligungserklärungen & Softwaresysteme: Akzeptabel, aber verbesserungsfähig
Die Einwilligungserklärungen für die Nutzung von Kundenkarten seien „rechtlich akzeptabel“, allerdings bestehe verbesserungsbedarf. Zum Beispiel seien einige Einwilligungstexte ungenau. Im Übrigen verwende man teilweise ungeeignete Softwareprogramme, sodass ein Risiko für Fehler bestünde.
Berechtigungsscheine ordnungsgemäß aufbewahrt
In sämtlichen Prüffällen verwahrten Apotheken Berechtigungsscheine für die Ausgabe von Corona-Schutzmasken entsprechend der gesetzlichen Vorgaben inklusive eines Vermerks zum Löschungsdatum separat von sonstigen personenbezogenen Daten.
Fazit
Die Apotheken in Niedersachen bestehen die Datenschutzprüfung. Die Ergebnisse zeigen, dass die Betriebe bereits soliden Datenschutzpraktiken folgen. Die identifizierten Verbesserungspotenziale bieten jedoch eine wertvolle Gelegenheit, den Datenschutz weiter zu optimieren. In Anbetracht der stetig wachsenden Bedeutung des Datenschutzes im Gesundheitswesen, wie zuletzt im Rahmen von cloudbasierten digitalen Gesundheitsanwendungen thematisiert, ist diese fortgesetzte Prüfungsreihe ein weiterer Schritt zu einem umfassenden Schutz sensibler Gesundheitsdaten.