Datentransfer zwischen EU und Japan

7. November 2023

Sowohl die Datenwirtschaft der EU als auch von Japan wächst rasant. Deshalb haben laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.10.2023 die EU und Japan nun ein bahnbrechendes Abkommen unterzeichnet. Hierdurch soll der Datentransfer zwischen der EU und Japan einfacher, günstiger und effizienter gestaltet werden. Dieser Durchbruch wurde im Rahmen des EU-Japan High-Level Economic Dialogue (HLED) erzielt. Die Europäische Kommission bezeichnet den Vertrag als einen Meilenstein in den gemeinsamen Bemühungen, die Digitalisierung voranzutreiben.

Hintergrund des Abkommens

Bereits 2018 wollte die EU das japanische Datenschutzsystem anerkennen. Damit sollte Japan zu einem sogenannten „sicherem Drittland“ für den Datentransfer werden. Seit 2019 ist der Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und Japan nun uneingeschränkt erlaubt.

Im Oktober 2022 entschlossen sich die beiden Parteien dann dazu in Verhandlungen zur Aufnahme von Regeln für grenzüberschreitende Datenflüsse in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) EU-Japan zu treten. Dadurch wolle die EU der modernen und digitalen Welt gerecht werdende Regeln zwischen den beiden Handelspartnern schaffen. Im Übrigen wies die Europäische Kommission darauf hin, dass vergleichbare Verhandlungen mit Korea und Singapur in Kürze folgen sollen.

Stärkung der Digitalwirtschaft in der EU und Japan

Die EU und Japan zählen beide zu den größten digitalen Volkswirtschaften der Welt. Deshalb ist internationaler Datenverkehr von entscheidender Bedeutung für ihre Entwicklung. Laut der Europäischen Kommission wende man sich mit dem Abkommen gegen digitalen Protektionismus und willkürliche Beschränkungen des Datenflusses.

Inhalt des Abkommens

Die Vereinbarung wird laut der Europäischen Kommission zu erheblichen Erleichterungen für Unternehmen in verschiedenen Branchen führen. Zum einen erleichtere man so Verwaltungs- und Speicheraufwand. Andererseits gebe man den Unternehmen ein vorhersehbares und sicheres Regelwerk als Orientierungshilfe. Die Vereinbarung beseitige teure Datenlokalisierungsanforderungen, die eine nicht erforderliche finanzielle Belastung für Unternehmen darstelle. Eine lokale Speicherung vor Ort bringe nicht nur erhöhte Kosten und komplexe Prozesse mit sich, sondern könne auch die Datensicherheit gefährden. Die Regeln seien im Einklang mit EU-Vorschriften zum Datenschutz.

Fazit

Die Vereinbarung zwischen der EU und Japan über grenzüberschreitende Datenströme markiert einen historischen Schritt in Richtung einer engeren digitalen Zusammenarbeit zwischen zwei der größten digitalen Wirtschaftsmächte der Welt. Sie vereinfacht den Datentransfer zwischen der EU und Japan und ebnet den Weg für eine effizientere und kostengünstigere Geschäftsabwicklung im Online-Bereich. Das Abkommen unterstreicht das Engagement beider Parteien für die Förderung der Digitalisierung und wendet sich gegen digitalen Protektionismus.

In einer Zeit, in der die Digitalisierung die Art und Weise, wie wir Geschäfte tätigen, revolutioniert, ist dies ein leuchtendes Beispiel für die Chancen und Möglichkeiten, die sich eröffnen, wenn Länder ihre Kräfte für eine gemeinsame digitale Zukunft bündeln. Es ist zu hoffen, dass dieses Abkommen auch für andere Länder und Regionen als Modell dient, um Wirtschaftswachstums zu Förderung. Wichtig ist, hierbei weiterhin grundlegende Datenschutzprinzipien und die digitale Freiheit der Bürger zu respektieren.

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