EU-Parlament stimmt für Data Act

13. November 2023

Das EU-Parlament hat am 09.11.2023 bekannt gegeben, dass es mit großer Mehrheit für den Data Act gestimmt hat. Das neue Gesetz soll Hindernisse beim Zugang zu Daten beseitigen. Die Regelung legt fest, wer unter welchen Bedingungen einen Zugang zu Daten hat. Im Übrigen werden private und öffentliche Einrichtungen befugt gewisse Daten zu teilen.

Innovation durch Erleichterung des Datenzugangs

Sinn der neuen Regelung ist es, Innovation zu Fördern mittels eines erleichterten Zugangs zu Daten. Das Ausmaß an Daten, die täglich generiert wird, wächst exponentiell und nur ein geringer Anteil hiervon wird tatsächlich genutzt. Die neue Gesetzgebung ermöglicht es, auf die bereits existierenden Daten zuzugreifen und so das unerschlossene Potenzial vollständig zu nutzen.

Der Data Act ist vor allem darauf ausgelegt, Datenzugangsregeln für vernetzte Dienste festzulegen. Für solche Unternehmen sollen zukünftig transparente Regeln für das Teilen von Daten existieren. Dieser Schritt ist besonders entscheidend für die Fortentwicklung künstlicher Intelligenz, bei der umfangreiche Daten für ein effektives Training erforderlich sind.

Datenzugang für Nutzer

Die Nutzer sollen zunächst einen uneingeschränkten Zugang zu den von ihnen generierten Daten erhalten. Durch das Gesetz werden Anbieter vernetzter Produkte und Dienste verpflichtet, die hierdurch erstellten Daten dem Nutzer in leicht zugänglicher Form in Echtzeit und kostenlos bereitzustellen. Die Regelung richtet sich zum Beispiel an virtuelle Sprachassistenten wie Alexa oder Siri aber auch an Anbieter von Fitness-Uhren oder vernetzten Autos.

Kostensenkung bei After-Sales-Dienstleistungen

Ein weiterer mit dem Data Act verbundener Vorteil besteht in der potenziellen Kostenreduktion für After-Sales-Dienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten. Durch die Optimierung des Datenzugangs zielt die Gesetzgebung darauf ab, diese Dienste erschwinglicher zu machen und eine Umgebung zu schaffen, in der Verbraucher ihre vernetzten Geräte problemlos reparieren können.

Zugang des öffentlichen Sektors

Zudem soll es besondere Befugnisse für öffentliche Stellen in Notfallsituationen geben. So sollen etwa Behörden bei Überschwemmungen oder Waldbränden befähigt sein, auf erforderliche Daten von privaten Unternehmen zuzugreifen und diese zu nutzen. Allerdings können Behörden nur unter Beachtung der DSGVO in besonderen Konstellationen oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages die gewünschten Daten fordern.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verhinderung rechtswidriger Übertragungen

In Anerkennung der Sensibilität von Geschäftsgeheimnissen hat das Parlament Maßnahmen integriert, um solche Daten zu schützen. Dies verhindert nicht nur rechtswidrige Datenübertragungen in Drittländer mit schwächeren Datenschutzvorkehrungen, sondern schützt auch davor, dass Wettbewerber die Daten nutzen, um Dienstleistungen oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzuahmen. Dementsprechend können Unternehmen in Ausnahmefällen der Übermittlung bestimmter Daten widersprechen, wenn sie den hinreichend begründeten und objektiv nachvollziehbaren Nachweis erbringen, dass dies zu erheblichem wirtschaftlichem Schaden führen würde.

Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud Service Providern

Zuletzt führt der Data Act Bestimmungen ein, um den Wechsel zwischen Cloud Service Providern zu vereinfachen und den Nutzern mehr Flexibilität zu geben. Durch die Neuerungen werden Betreiber verpflichtet mit anderen Diensten kompatible Standards zu verwenden. Dadurch wird auch kleineren Unternehmen gegenüber Marktbeherrschenden Konzernen eine Chance im Wettbewerb gegeben. Zudem sind die Nutzer dann nicht mehr an einen bestimmten Anbieter gebunden. Eine Neuerung im Vergleich zu der bereits in der DSGVO existierenden Regelung über Datenportabilität besteht darin, dass der Data Act auch nicht persönliche Datensätze erfasst.

Fazit

Nun, da das EU-Parlament für den Data Act gestimmt hat, fehlt nur noch eine förmliche Absegnung des EU-Rats. Bei Reibungslosem weiterem Ablauf, wird das Gesetz voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten. Trotzdem gibt es weiterhin einige Zweifel. Die erzwungene Weitergabe von Daten könnte einen möglichen Schaden für europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb darstellen. Zudem bleibt die genaue Umsetzung und die Schaffung von Standards noch offen. Jedenfalls trägt die neue Regelung aber auch das Potential in sich, ein wegweisender Schritt für neue Prozesse und Geschäftsmodelle zu sein und so zu Innovation beizutragen. Der Weg zu einer effektiven und ausgewogenen Nutzung von Daten in Deutschland und Europa ist damit zumindest geebnet.