Schlagwort: Biometrische Daten

UN-Sicherheitsrat fordert eine stärkere Überwachung von Flugreisenden zur Bekämpfung von Terrorismus

15. Januar 2018

In einer Resolution hat sich der UN-Sicherheitsrat dafür ausgesprochen weltweit Fluggastdaten mit biometrischen Daten von Passagieren abzugleichen, um gegen terroristische Kämpfer vorzugehen.

Die Mitgliedstaaten sollen Systeme entwickeln, die Passenger Name Records (PNR), Advance Passenger Information (API) und biometrischen Daten, wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennungsdaten analysieren. Diese Daten sollen dann mit „schwarzen Listen“ für bekannte Terroristen oder verdächtige Personen abgeglichen werden.

Ziel ist es auf diese Weise Terroristen und ausländische Kämpfer zu identifizieren.

Die gewonnenen Daten sollen die Mitgliedstaaten untereinander austauschen und nationalen Behörden wie zum Beispiel dem Zoll, Geheimdiensten oder Strafverfolgern zugänglich machen. In der Resolution wird betont, dass die weitreichende Überwachung von Flugreisenden “verantwortungsvoll und ordnungsgemäß entsprechend nationaler Gesetze und internationaler Menschenrechtsvorgaben” durchgeführt werden soll.

Einigung über biometrische Grenzkontrolle – Smart Borders

5. Juli 2017

Das biometrisches Kontrollsystem für Angehörige aus Drittstaaten an den EU-Grenzen kommt. Darauf verständigten sich EU-Verhandlungsführer aus dem Ministerrat, dem Parlament und der Komission in einem Entwurf vom 30.06.2017. Für die Einrichtung der biometrischen Grenzkontrolle bedarf es zwar der Bestätigung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten und die Bestätigung des Entwurfs durch das EU-Parlaments und den Rat, eine Ablehnung des Entwurfs gilt aber als höchst unwahrscheinlich.

Das geplante Ein- und Ausreisesystem führt dazu, dass Angehörige aus Drittstaaten sich demnach künftig bei der Einreise in die EU mit vier Fingerabdrücke und Gesichtsbild registrieren lassen müssen. Die Identitätsangaben sowie weitere Daten aus den Reisedokumenten sollen in dem System aufbewahrt werden. In der Regel beträgt die Speicherfrist drei Jahre. Fünf Jahre lang werden die Einträge gespeichert, wenn der Angehörige des Drittstaates seinen Besuch unerlaubt verlängert.

Die neue Datenbank soll die zulässige Dauer des Aufenthaltes automatisch berechnen und die nationalen Sicherheitsbehörden warnen, wenn der Angehörige aus dem Drittstaat nicht innerhalb der zulässigen Aufenthaltsdauer ausgereist ist. Das bisherige Stempelverfahren soll damit abgeschafft werden.

Der durch das Gremium erstellte Entwurf sieht vor, dass nicht nur Migrationsämter und Grenzschützer auf die die Datenbank zugreifen dürfen, sonden auch die allgemeinen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Europol. Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Genannt werden etwa der Kampf gegen Terrorismus oder andere schwere Verbrechen. Die Zugriffe auf die Datenbank sollen verhältnismäßig und notwendig zur Erfüllung der Aufgaben der berechtigten Behörden sein. Ziel des biometrischen Grenzsystems ist es, die Grenzkontrollen zu verbessern und den Mitgliedstaaten zu helfen, die Reise-und Migrationsströme zu bewältigen sowie vor den aktuellen Gefahren des Terrorismus und der Kriminalität zu schützen.

 

Kontrollen auf Flughäfen mit EasyPass sollen ausgeweitet werden

13. Dezember 2012

Verbraucher- und Datenschützer stellen weiter die Zulässigkeit von Körperscannern in Frage und bewerten diese als “rechtlich fragwürdig” sowie “zeitlich und vom Erfolg ineffektiv”. Ab 2013 soll nun eine weitere, der zeitlichen Effektuierung der Fluggastabfertigung dienende Maßnahme – nämlich das Abfertigungssystem EasyPass – Medienberichten zufolge auf einige von Deutschlands größten Flughäfen (München, Hamburg, Düsseldorf, Berlin-Brandeburg) ausgeweitet werden. Dieses bisher nur am Frankfurter Flughafen installierte System der Firma L1 Identify Solutions könne mittels einer automatisierten und freiwilligen Selbstkontrolle in sog. eGates das Prozedere der Abfertigung beschleunigen, indem das Gesicht der Fluggastes nach vorheriger Messung der Körpergröße eingescannt und mit dem auf dem Pass hinterlegten Bild abgeglichen werde. Bei einer positiven Übereinstimmung entfalle die anschließende Kontrolle durch einen Bundesbeamten. Zuvor müsse sich der Fluggast jedoch registrieren und dabei seine biometrische Daten hinterlegen.

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