Großer Datenzugriff bei der Bundesagentur für Arbeit – Ermittlungen bereits eingestellt
Bei der online-Jobbörse der Bundeagentur für Arbeit (BA) haben Datenhändler durch falsche Inserate auf Datensätze zehntausender Bewerber zugegriffen und diese vermutlich auch weiterverkauft.
Aufgefallen war dies 2019 durch Recherchen des SWR. Die BA in Nürnberg konnte hierrauf nach eigenen Feststellungen über 120.000, frei erfundene Inserate ermitteln. Dabei sollen Betroffene auch von Drittfirmen kontatkiert worden sein und Jobangebote erhalten haben, für die sie sich nie beworben hatten.
Das BDSG stellt das Erschleichen von Betroffenendaten durch unrichtige Angaben mit bis zu 2 Jahren unter Strafe. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nun jedoch eingestellt. Laut Behörde konnte man gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen, ein Berliner Unternehmen, keinen hinreichenden Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung feststellen.
Begründet wird die Entscheidung in erster Linie damit, dass keine geschädigten Personen ausfindig gemacht werden konnten. Es sei daher schwer, eine Strafbarkeit zu begründen. Verwundwerlich ist jedoch, dass zumindest eine mutmaßlich betroffene Person im Fernsehn aufgetreten ist. Gleichzeitig beschuldigen die Ermittlungdsbehörden auch den SWR, keine ausreichenden Informationen mit der Staatsanwaltschaft geteilt zu haben.
Datenschützer und Politikker kritiseieren das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Es sei Aufgabe der Behörden selbständig zu ermitteln. Die Entscheidung die Ermittlungen einzustellen stößt dabei auf Unverständnis.
Seit dem Vorfall hat die BA die online Job-Börse umstrukturiert. Nach Bekanntwerden des Datenmissbrauchs wurden die ermittelten, falschen Inserate zunächst gelöscht. Mittlerweile lässt sich erkennen, ob es sich bei dem Inserat um ein betreutes oder ein unbetreutes Angebot der BA handelt.