Schlagwort: GCHQ

NSA & GCHQ: Zugriffe auf Deutsche Telekom und Netcologne

18. September 2014

Der US-Auslandsgeheimdienst NSA sowie der britische GCHQ verfügen Medienberichten zufolge über einen verdeckten Zugang in das Netz der Deutschen Telekom und von Netcologne. Dies soll aus als streng geheim eingestuften Unterlagen aus dem Fundus des Whistleblowers Edward Snowden hervorgehen. Das undatierte Dokument soll eine mit einem NSA-Programm namens Treasure Map erstellte Grafik enthalten, die namentlich u.a. die Deutsche Telekom sowie Netcologne erwähnt und mit einem roten Punkt markiert. In der Bildlegende heiße es dazu erklärend, dass die rote Markierung bedeute, dass es “innerhalb” dieser Netze “Zugangspunkte” für eine technische Überwachung gebe.

Sowohl die Deutsche Telekom, als auch Netcologne haben nach eigenen Angaben Nachforschungen betrieben, aber bislang keine verdächtigen Vorrichtungen oder Datenverkehre feststellen können. Ein Zugriff ausländischer Geheimdienste ist völlig inakzeptabel, sagt Telekom-Sicherheitschef Tschersich . “Wir gehen jedem Hinweis auf eine mögliche Manipulation nach. Zudem haben wir die deutschen Sicherheitsbehörden eingeschaltet.”

Belgacom: Hacking-Angriff wurde vom britischen Geheimdienst initiiert

24. September 2013

Der jüngst bekannt gewordene Hacking-Angriff auf den Telekommunikations- anbieter Belgacom ist Medienberichten zufolge von dem britischen Geheimdienst GCHG initiiert worden. Dies soll aus Dokumenten aus dem Archiv des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden, der sich mittels Technologie vom US-Geheimdienst NSA Zugriff zu den Rechnern von Belgacom verschafft hat, hervorgehen. Man habe mit der unter dem Tarnnamen “Socialist” laufenden Aktion die „bessere Ausspähung von Belgacom“ anvisiert, um die Infrastruktur des Anbieters zu verstehen.

Der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, sprach von einem „skandalösen Einbruch in die Datensysteme von Belgacom“. Dadurch würden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden überwacht, was nichts mehr mit der vom EU-Gerichtshof geforderten „zurückhaltenden Ausübung der nationalen Sicherheit“ zu tun habe.