EU-Datenschutzgrundverordnung aktuell (3): Positionspapier der DSK
Der Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission zu den Beratungen zu der EU-Datenschutzgrundverordnung geht in die “heiße Phase”. Daher hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) am gestrigen Tag ein Positionspapier veröffentlicht und darin diverse Nachbesserungen gefordert. Die EU-Datenschutzgrundverordnung müsse im Vergleich zum geltenden Rechtsstand einen verbesserten, mindestens aber dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleisten. Daher appelliert die DSK an die Trilogpartner, bei ihren Verhandlungen insbesondere zu berücksichtigen:
- Die Datensparsamkeit muss Gestaltungsziel bleiben!
- Es darf keine Aufweichung der Zweckbindung geben!
- Die Einwilligung des Einzelnen muss die Datenhoheit sichern!
- Die Rechte der Betroffenen dürfen nicht eingeschränkt werden!
- Die Profilbildung muss wirksam begrenzt werden!
- Effektiver Datenschutz braucht betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte!
- Datenübermittlungen an Behörden und Gerichte in Drittstaaten bedürfen einer stärkeren Kontrolle!
Das Positionspapier steht in detaillierter Version zum Download bereit.