Fingerabdrücke von Asylbewerbern sollen gescannt werden

31. Mai 2017

Die Regierungskoalition beabsichtigt die geltenden Datenschutzbestimmungen anhand eines Bündels von neuen Regelungen zu ändern. Danach sollen zukünftig auch Fingerabdrücke von Asylbewerbern gescannt werden können.

Die Regierungsfraktionen bezwecken damit eine weitgehende Befugnis der zuständigen Behörden, auf deren Basis diese Fingerabdrücke von Asylbewerbern zur Identitätsprüfung abnehmen, scannen und mit den dazu im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten abgleichen dürfen. So soll die Aufdeckung von möglichen Sozialleistungsmissbrauchsfällen leichter ermöglicht werden.

Aus Datenschutzkreisen hagelt es harsche Kritik an dem Antrag der Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD. So hält die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) den Änderungsantrag für rechtswidrig, da einige der neuen Bestimmungen gegen Wortlaut und Sinn von EU-Vorgaben verstoßen. Das Scannen der Fingerabdrücke von Flüchtlingen werde eingeführt, ohne vorher “geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen” zu schaffen. Die Zustimmung des Antrages, welcher lediglich noch eine Formsache ist, verrate demnach den digitalen Grundrechtsschutz. Noch schärfere Worte fand der Vize-DVD-Vorsitzende, Werner Hülsmann: “Was hier im Schnelldurchgang durchgeboxt werden soll, straft jedes Lippenbekenntnis der Bundesregierung zum Datenschutz Lügen.”

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