BITKOM: Umfrage zur Billigung von Online-Werbung

Nach einer im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) durchgeführten Umfrage akzeptiert eine große Mehrheit der deutschen Internetnutzer Werbung, um Online-Angebote günstiger oder kostenlos nutzen zu können. 64 Prozent der deutschen Internetnutzer sollen angegeben haben, Werbeeinblendungen zu billigen, wenn dadurch ihr Geldbeutel geschont werden könne. 28 Prozent der Internetnutzer hingegen wären bereit, für keine Werbung einen höheren Preis zu zahlen. Nach den Umfrageergebnissen sind gerade Internetnutzer in der Altersgruppe 50+ offener für werbefreie Bezahlangebote. Werbefinanzierte Services würden von 83 Prozent der jungen Nutzer bevorzugt, aber nur von 49 Prozent der Internetnutzer ab 50 Jahren.

„Viele Internetnutzer sind offen für Werbung, weil sie ein niedriges Preisniveau bei Online-Diensten ermöglicht“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf das Umfrageergebnis. Da es aber auch für werbefreie Bezahlangebote ein inzwischen recht hohes Potenzial gebe, müsse man die rechtlichen Möglichkeiten der Werbefinanzierung von Online-Angeboten erhalten.

ULD: “Facebook nervt – Widerspruch ist weiterhin und erneut nötig”

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die am 11.05.2012 von Facebook veröffentlichten Vorschläge für die Änderung seiner Datenverwendungsregeln überprüft und teilte mit, dass mit Implementierung der Datenverwendungsrichtlinien erneut keine wesentlichen Verbesserungen, sondern aus Datenschutzsicht sogar weitere Verschlechterungen einhergehen würden, wie z. B. Ermächtigungen für eine noch längere Speicherung und Nutzung der Daten. Die vom irischen Datenschutzbeauftragten geäußerte Kritik werde zwar aufgegriffen, aber die dort geforderten tatsächlichen Änderungen nicht umgesetzt.

“Facebook nervt, indem es die Öffentlichkeit mit immer wieder neuen Scheinma- növern hinhält. Facebook muss nicht einfach sein Kleingedrucktes ändern, sondern seine Geschäftspolitik und seine Datenverarbeitung. Hierüber muss dann Transparenz hergestellt werden.”, kommentierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein Weichert. Er könne Facebook-Nutzern nur ein weiteres Mal empfehlen, gegen die geplanten Datenverwendungsrichtlinien Einspruch einzulegen.

 

LAG Schleswig-Holstein: Whistleblowing kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden (Urteil v. 20.03.2012, Az. 2 Sa 331/11), dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der seinen Arbeitgeber angezeigt hat, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben, gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden kann. Eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien sei dann regelmäßig nicht zu erwarten. Es reiche auch aus, wenn eine Anzeige bei einer Behörde zu Ermittlungen gegen den Arbeitgeber führt. Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft sei mithin nicht zwingend.

Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger befand sich nach mehreren Monaten der Arbeitsunfähigkeit im Jahre 2009 in Kurzarbeit. Nach erfolglosen Versuch der Beklagten, mit dem Kläger einen Aufhebungsvertrags zu schließen, kündigte die Beklage im März 2011 das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich, weil zwei eng mit dem Kläger zusammenarbeitende Kollegen, die für hohen Umsatz sorgten, gedroht hätten, bei einer Weiterbeschäftigung des Klägers selbst zu kündigen. Das erstinstanzliche Arbeitsgericht Lübeck gab der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage statt. Vor dem LAG beantragte die Beklagte, das Arbeitsverhältnis - sofern erforderlich - auch gegen den Willen des Klägers gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit könne nicht mehr erwartet werden, da der Kläger mehrmals gegenüber der Bundesagentur für Arbeit den Verdacht geäußert hätte, dass die Beklagte gezielt Kurzarbeitsleistungen missbrauche. Darauf erstattete die Bundesagentur für Arbeit eine Strafanzeige gegen die Beklagte. Es folgte die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Beklagte, was noch andauert.

Das LAG hat die Kündigungsschutzklage stattgebende Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt, gab jedoch dem gestellten Auflösungsantrag statt. Die Voraussetzungen des § 9 Kündigungsschutzgesetz, wonach die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers trotz unwirksamer Kündigung erfolgen kann, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen, lagen nach Auffassung des Gerichts vor. Aufgrund des klägerischen Verhaltens müsse die Beklagte erwarten, dass jede Meinungsverschiedenheit mit dem Kläger zur Einschaltung von Behörden, ggf. zu Strafanzeigen und zu starken Belastungen des betrieblichen Friedens führen wird. Unabhängig vom möglichen Ausgang des Ermittlungsverfahrens könne daher der Beklagten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger nicht zugemutet werden.

TKG: Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Seit dem 10.05.2012 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Die Neuregelungen sollen verbesserte Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen und Innovationen schaffen und dienen zugleich der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes. Daneben sind vielzählige verbraucherschutzrechtliche Themengebiete aufgegriffen und normiert worden. Implementiert wurden u.a. Regelungen zu Warteschleifen und zu Call by Call-Diensten. So sollen Warteschleifen bei Servicenummern in dem nächsten Jahr vorerst für die ersten zwei Minuten kostenfrei sein. In dem folgenden Jahr wird dann die gesamte Wartezeit kostenfrei ausgestaltet werden. Alternative Netzbetreiber (Call by Call) sind ab dem 01.08.2012 verpflichtet, den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen. Neue Regelungen zum Datenschutz sollen erwartungsgemäß zu einem verbesserten Schutz anfallender personenbezogener Daten führen und die Rechtsposition der Verbraucher zugleich verstärken.

Weiterführende Informationen zu den Neuerungen im Telekommunikationsrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Tausende Zugangsdaten von Twitter-Nutzern im Internet veröffentlicht

Medienberichten zufolge sind auf der Dokumentenveröffentlichungsplattform Pastebin 55000 Namen und Zugangsdaten von Twitter-Nutzern publik gemacht worden. Unklar sei, wer die Daten dort eingestellt hat. Nach Angaben von Twitter seien eine Vielzahl der veröffentlichten Daten falsch, doppelt oder seien mittlerweile gesperrten Spam-Zugängen oder möglicherweise auch Fake-Accounts zuzuordnen. Twitter selbst werde die Passwörter automatisch zurücksetzen und die Betroffenen via E-Mail informieren.

Schatten-Profile durch Freunde-Finder: Uni Heidelberg veröffentlicht Studie über Möglichkeiten – LG Berlin urteilt “rechtswidrig”

Das Heidelberg Collaboratory for Image Processing (HCI) der Universität Heidelberg hat eine Studie zur automatischen Generierung von sogenannten Schattenprofilen veröffentlicht. Schattenprofile sind Datensätze, die soziale Netzwerke über Nicht-Mitglieder erstellen. Dabei bedienen sie sich der Auskunftsfreudigkeit ihrer Mitglieder. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der “Freunde-Finder” des Social Networks Facebook. Über diesen lässt sich Facebook Zugang zu den Email-Adressbüchern ihrer Mitglieder verschaffen um darin enthaltende Nicht-Mitglieder ebenfalls erfassen und nach Möglichkeit für das Netzwerk gewinnen zu können. Dem Mitglied selber wird im Gegenzug in Aussicht gestellt, über veraltete Email-Adressen im Email-Account alte Freunde im Netzwerk wiederzufinden.

Die Studie der Heidelberger Wissenschaftler belegt jetzt, welche Möglichkeiten durch die gesammelten Schattenprofile noch bestehen. So ließen sich durch bestimmte Lern- und Vorhersagealgorithmen bis zu 40% der existierenden Freundschaften unter Nicht-Mitgliedern auf Basis der reinen Kontaktdaten zutreffend generieren. Zudem war nachweisbar, dass darüber hinaus auch die Möglichkeit besteht die sexuelle Orientierung sowie die politische Ausrichtung zu bestimmen.

Nicht erst bereits seit diesen Erkenntnissen bestehen erhebliche Zweifel an der datenschutzrechlichen Konformität des Freunde-Finders. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) urteilte das Landgericht (LG) Berlin (Urteil v. 06.03.2012, Az. 16 O 551 /10) Anfang März und befand die Verwendung dessen durch Facebook als rechtswidrig. So würde der Nutzer nicht ausreichend über die Reichweite der Funktion und deren Hintergrund aufgeklärt. Zudem würden die potentiellen Neumitglieder kontaktiert, ohne dazu ihr Einverständnis gegeben zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jr)

BfDI: Kritik an Stiftung Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich ebenfalls kritisch zu der geplanten Stiftung Datenschutz geäußert. Neben der fehlenden Klärung der Zusammenarbeit der Stiftung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden bemängelte er, dass die Finanzierung der Stiftung unzureichend sei. Nach seinen Berechnungen würden im Jahr mindestens eine Millionen Euro benötigt, zur Verfügung stünden allerdings nur 200.000 Euro. Eine Zuschussfinanzierung sei ausgeschlossen, weswegen die Stiftung auf Gelder der Privatwirtschaft zurückgreifen müsse, was wiederum die unabhängige Aufgabenwahrnehmung der Stiftung in Frage stelle.

“Eine wirtschaftsfinanzierte Stiftung wird sich stets schwer tun, den Verdacht zu entkräften, dass sie Gefälligkeitsgutachten erbringt, um die Geldgeber nicht zu verprellen. Gütesiegel und Testreihen würden so zu einem wenig aussagekräftigen, nicht einmal besonders werbewirksamen Marketinginstrument.”, so Schaar.

Luxemburg: Frühjahrskonferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten

Vom 03.05.2012 bis zum 04.05.2012 findet in Luxemburg die Frühjahrskonferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten (“Spring Conference”) statt. Teilnehmer sind Datenschutzbehörden aus 38 Ländern, Vertreter der Europäischen Kommission, der Europarats und der OECD. Zentrales Thema ist das von der EU-Kommission vorgeschlagene Reformpaket zum EU-Datenschutzrecht. In den Sitzungen werden von den Konferenzteilnehmern außerdem Möglichkeiten zur Stärkung der Rechten von Internetnutzern (z. B. im Rahmen des Cloud Computing und sozialen Online-Netzwerken), Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungs- aufwands im Hinblick auf eine verstärkte Rechenschaftspflicht von Datenverar- beitern, die weiterentwickelte Rolle der nationalen Datenschutzbehörden, der Schutz personenbezogenerDaten im Bereich von Polizei und Justiz sowie die Modernisierung internationaler Datenschutz-Rechtsnomren (Konvention 108 des Europarates, OECD-Richtlinien) behandelt.

Aktuelle Berichte von der Frühjahrskonferenz stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar in seinem Blog bereit.

70.000 Pfund Strafe für Walisische Gesundheitsbehörde

Wie die BBC online berichtet, wurde ein walisisches Gesundheitsamt als erste staatliche Behörde mit einer Geldbuße von 70.000 Pfund belegt. Grund ist die Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten eines Patienten an den falschen Adressaten.

Der betreffende Arzt hatte den Namen falsch geschrieben und keine weiteren Informationen zur Identifikation an seine Sekretärin weitergeleitet, die das Schreiben schließlich an einen anderen Empfänger mit ähnlichem Namen sendete.

Nach Angaben des Information Commissioner’s Office enthielt das Schreiben genaue Details über den Gesundheitszustand des Patienten und bedeute einen ernsthaften Datenschutzverstoß. Die folgende Untersuchung des Vorfalls habe ergeben, dass das Personal weder datenschutzrechtlich geschult gewesen sei, noch hätte es Routinen zur Überprüfung der richtigen Empfängeradressen gegeben.

Gleichzeitig bemängelte das ICO, dass ähnliche Standards zum Datenschutzrecht auch in anderen Einrichtungen herrschen, wobei doch das Gesundheitswesen mit den sensibelsten Daten umgehe.

Die Behörde reagierte inzwischen und will für die Zukunft sicherstellen, dass alle Mitarbeiter und Angestellten Schulungen zum Datenschutz erhalten und sich an die Richtlinien zum Datenschutz halten.

Der betroffene Patient bekam ein Entschuldigungsschreiben.

ALDI SÜD: Unzulässige Videoaufzeichnungen von Kundinnen

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins Spiegel haben Filialleiter von hessischen Filialen der Unternehmensgruppe ALDI SÜD – u.a. in Frankfurt am Main und Dieburg – Kundinnen verdeckt beim Einkauf gefilmt. Insbesondere seien Kundinnen in kurzen Röcken oder ausgeschnittener Oberbekleidung, die sich über Kühltheken beugten oder vor Regalen bückten, betroffen. Die Filme, auf denen die Kundinnen mittels Zooms besonders hervorgehoben worden seien, sollen auf CD gebrannt und im Anschluss untereinander ausgetauscht worden sein. ALDI SÜD habe sich bislang nicht zu den konkreten Fällen geäußert, jedoch kommentiert, dass ein Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters nicht ausgeschlossen werden könne. Sollte ein missbräuchlicher Umgang den Vorgesetzten bekannt werden, werde dieses umgehend untersucht, unterbunden und ziehe entsprechende disziplinarische Konsequenzen nach sich.

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