HmbBfDI: Rechtliche Schritte gegen Facebook
11. November 2011
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Caspar hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen Facebook vorzubereiten. Er begründete dies mit der Weigerung des sozialen Netzwerkes, die Funktion der automatischen Gesichtserkennung mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen. Anstelle der zwingenden Information und gleichermaßen zwingenden Einholung einer Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Daten, soll Facebook nun – entgegen vorheriger Aussagen – angekündigt haben, sich mit einer Ankreuzlösung begnügen zu wollen und den Betroffenen so die Möglichkeit zu geben, in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerkes nebst Datenverwendungsrichtlinien einzuwilligen. Diese Bezugnahme auf die Nutzungsbedingungen reiche jedoch zur Legitimation der Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile der Nutzer nicht aus. Es bleibe völlig unklar, ob und inwieweit die Nutzer im Rahmen dieser Datenverwendungsrichtlinien über die Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden sollen. Außerdem sei dieses Verfahren offensichtlich nur auf Nutzer ausgerichtet, die sich zukünftig bei Facebook registrieren. Bisher registrierte Nutzer – in Deutschland rund 20 Millionen – blieben unberücksichtigt.
“Nach monatelangen Verhandlungen, die wir mit Facebook geführt haben, ist das Ergebnis enttäuschend. Weiterhin liegt ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor. Dieser muss nun abgestellt werden. Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung.“, so Caspar. (sa)