USA: Bezirksrichterin spricht sich gegen NSL aus!

18. März 2013

Im Rahmen von Ermittlungen Verdächtiger dürfen die zuständigen Behörden zur Wahrung der nationalen Sicherheit auf Grundlage des Anti-Terror-Pakets „Patrio Act“ Nutzerdaten bei Internetdienstleistern wie Google anfordern. Die Aufforderung wird in Form eines „National Security Letter“ (NSL)  an den Internetdienstleistern versandt.

Den Betroffenen ist jeder Rechtsbehelf hiergegen untersagt. Bereits in der Vergangenheit wurde dieses Vorgehen stark kritisiert.

Im Rahmen eines Prozesses eines Telekommunikationsunternehmens, das mit einem NSL konfrontiert worden ist und gegen das FBI geklagt hatte, vertrat auch die erkennende Bezirksrichterin Susan Illston, dass solch ein staatliches Vorgehen nicht in Einklang mit der amerikanischen Verfassung stehe und daher rechtswidrig sei. Der Regierung wurde eine 90-tägige Berufungsfrist eingeräumt.

Prozessbevollmächtigte des Telekommunikationsunternehmers war die Bürgerrechtsorganisation Electronics Frontier Foundation (EFF).