Ist die private Nutzung eines Diensthandys zulässig?

18. Juni 2018

Nicht nur im Alltag, sondern auch im Berufsleben wird das Smartphone zum ständigen Begleiter. Aus diesem Grund stellen viele Unternehmen den Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung.

Grundsätzlich sollten Diensthandys zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden. Möchte man jedoch das Smartphone darüber hinaus auch zu privaten Zwecken nutzen, sollte man sich zunächst vergewissern, ob diese Nutzung vom Arbeitgeber tatsächlich erlaubt worden ist. Ohne die Erlaubnis ist eine private Nutzung jedenfalls verboten.

Der Grund dafür liegt darin, dass die private Nutzung Auswirkungen auf den Arbeitgeber haben kann. Dieser darf dann nicht mehr ohne weiteres auf das Diensthandy zugreifen, da dieser davon ausgehen muss, dass dort zum Beispiel private E-Mails des Arbeitnehmers gespeichert sind, die ihn nichts angehen. Wird dir private Nutzung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, wäre ein Zugriff hingegen erlaubt.

Darüber hinaus führt die private Nutzung zu datenschutzrechtlichen Problemen, indem regelmäßig Messenger (z.B. WhatsApp) installiert werden, die auf das interne Telefonbuch des Nutzer zugreifen können. Sind dort auch Kontaktdaten, Nummern und andere Daten von Kunden oder Geschäftskontakten gespeichert, können diese auf dem Server des Messenger-Betreibers landen und damit ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen.

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