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Private Nutzung von Diensthandys

12. Juli 2018

In vielen Unternehmen werden unterschiedliche Formen im Umgang mit Smartphones praktiziert. Teilweise werden private Handys zu dienstlichen Zwecken verwendet oder dienstliche Handys auch privat genutzt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht besteht insbesondere aufgrund verschiedener Messenger-Dienste, wie beispielsweise WhatsApp, ein Datenschutz-Problem.

Dennoch ist die Mischnutzung der Smartphones zu dienstlichen und privaten Zwecken bei vielen Unternehmen heute nicht mehr wegzudenken. Auch auf die Nutzung von Messenger-Diensten, insbesondere im privaten Bereich will keiner mehr verzichten.

Mit dem Herunterladen der App wird dem Messenger-Dienst ein Zugriff auf die im Handy gespeicherten Kontakte eingeräumt. Datenschutzrechtlich stellt das eine Übermittlung von personenbezogenen Daten dar, die einer Ermächtigungsgrundlage bedarf. In der Regel wird eine solche nicht vorliegen, da davon auszugehen ist, dass für die Übermittlung keine Einwilligung eingeholt wurde, kein Vertragsverhältnis und auch kein berechtigtes Interesse besteht. Damit ist die Übermittlung der personenbezogenen Daten rechtswidrig.

Für eine datenschutzkonforme Lösung dieses Problems sind folgende Lösungen denkbar:
• Die Trennung von Diensthandy und Privathandy. Das bedeutet, die Diensthandys dürfen ausschließlich dienstlich genutzt werden. Messenger-Dienste, die einen Zugriff auf die Kontaktdaten erhalten, dürfen auf diesen Diensthandys nicht installiert werden.
• Die Einholung von Einwilligungen der gespeicherten dienstlichen Kontaktpartner.
• Ein zentraler Verzeichnisdienst, durch den keine dienstlichen Kontakte auf den Smartphones mehr gespeichert werden, sondern der Mitarbeiter die Möglichkeit erhält, mithilfe einer App auf ein zentrales Verzeichnis zuzugreifen, in dem die dienstlichen Kontakte zentral verwaltet werden.
• Eine Containerlösung, durch die auf dem Smartphone ein abgegrenzter Bereich geschaffen wird, der nicht mit dem privat genutzten Bereich kommuniziert und keinerlei Daten mit diesem austauscht.

Um einen Messenger-Dienst dienstlich zu nutzen, verbleibt bisher als datenschutzkonforme Lösung aber einzig die Einholung von Einwilligungen. Die beiden letztgenannten Alternativen bieten ausschließlich eine Lösung dafür, Messenger-Dienste, auf einem auch zu dienstlichen Zwecken genutzten Handy, privat nutzen zu können.

Ist die private Nutzung eines Diensthandys zulässig?

18. Juni 2018

Nicht nur im Alltag, sondern auch im Berufsleben wird das Smartphone zum ständigen Begleiter. Aus diesem Grund stellen viele Unternehmen den Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung.

Grundsätzlich sollten Diensthandys zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden. Möchte man jedoch das Smartphone darüber hinaus auch zu privaten Zwecken nutzen, sollte man sich zunächst vergewissern, ob diese Nutzung vom Arbeitgeber tatsächlich erlaubt worden ist. Ohne die Erlaubnis ist eine private Nutzung jedenfalls verboten.

Der Grund dafür liegt darin, dass die private Nutzung Auswirkungen auf den Arbeitgeber haben kann. Dieser darf dann nicht mehr ohne weiteres auf das Diensthandy zugreifen, da dieser davon ausgehen muss, dass dort zum Beispiel private E-Mails des Arbeitnehmers gespeichert sind, die ihn nichts angehen. Wird dir private Nutzung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, wäre ein Zugriff hingegen erlaubt.

Darüber hinaus führt die private Nutzung zu datenschutzrechtlichen Problemen, indem regelmäßig Messenger (z.B. WhatsApp) installiert werden, die auf das interne Telefonbuch des Nutzer zugreifen können. Sind dort auch Kontaktdaten, Nummern und andere Daten von Kunden oder Geschäftskontakten gespeichert, können diese auf dem Server des Messenger-Betreibers landen und damit ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen.

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Die Continental verbietet WhatsApp auf Diensthandys

6. Juni 2018

Continental verbietet die Nutzung von WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys. Damit ist Continental, neben einigen Pharmaunternehmen der erste große Konzern, der diesen Schritt geht.

Aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt der deutsche Autozulieferer Continental seinen Mitarbeitern die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf ihren Diensthandys und könnte damit einen ersten wegweisenden Schritt zu diesem Thema unternommen haben. Der Zeit stehen viele Unternehmen vor demselben Problem und könnten sich bei Ihren Entscheidungen an der Continental orientieren.

Die Continental teilte mit, dass von diesem Verbot das gesamte Unternehmensnetzwerk und damit mehr als 36.000 Mobiltelefone betroffen seien. Als Begründung wird angeführt, dass die Dienste von WhatsApp und Snapchat auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten wie z.B. Adressbucheinträge zugreifen können und es damit um Daten unbeteiligter Dritte gehe. Dieses Risiko möchte die Continental nicht tragen und möchte mit dieser Maßnahme auch die Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.

Der ersten Reaktionen der Mitarbeiter seien sachlich und stoße auf viel Verständnis, da den Mitarbeitern Alternativen wie z.B. Skype Business und Wire angeboten werden.

Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Unternehmen diesem Verbot anschließen werden.

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