Recht auf Vergessen werden – Oberlandesgericht entscheidet zugunsten von Google

14. September 2018

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Streitfall über das “Recht auf Vergessen werden”, zwischen dem Internetkonzern Google und dem Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation, für Google entschieden. Bei dem Berufungsverfahren ging es darum zu klären, ob die Verbindung von Personen zu negativen Presseartikeln aus der Vergangenheit untersagt werden kann.

Das Oberlandesgericht entschied, dass dem Internetkonzern nicht untersagt werden dürfe, negative Presseartikel aus der Vergangenheit bei der Suchanfrage zu einer Person anzuzeigen. Dies gilt auch wenn ein solcher Presseartikel Gesundheitsdaten der entsprechenden Person beinhalte.

Trotz der im Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung, rechtfertigt das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Interesse einer einzelnen Person gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden müsse. In dem konkreten Fall aus Frankfurt handele es sich nicht um eine erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers, jedoch sei von einem erheblichen Öffentlichkeitsinteresses auszugehen.

Auch das vom Europäischen Gerichtshof anerkannte “Recht auf Vergessen werden” greife in diesem Fall nicht, da man auch nach einigen Jahren die inzwischen vergangen seinen, immer noch von einem spürbaren Interesse der Öffentlichkeit ausgehen müsse.