VG Media will Urheberrechtsreform nutzen

24. April 2019

Infolge des Art. 15 müssen Verleger von Presseveröffentlichungen zur Veröffentlichung einwilligen. Um Ausschnitte der Presseveröffentlichungen zu nutzen, müssen die Betreiber von Suchmaschinen Lizenzverträge mit den Verlagen abschließen.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media verwaltet die Rechte von Presseverlagen, privaten Fernseh- und Rundfunksendern. Diese fordert nun von 1,24 Milliarden Euro von Google und stützt sich dabei auf das Presseleistungsschutzrecht der neuen Urheberrechtsrichtlinie. Die Summe ergebe sich aus der Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen in den vergangenen Jahren. Ebenfalls wolle man einen Lizenzvertrag für die Zukunft abschließen.

Ausgangspunkt ist eine Klage der VG Media vor dem Berliner Landgericht aus dem Jahr 2016. Sie verlangt dort Schadenersatz, weil sich Google weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschaubildern in eigenen Suchangeboten zu zahlen. Darin ist noch völlig offen, ob die seit 2013 geltenden deutschen Vorschriften für das Leistungsschutzrecht überhaupt angewendet werden dürfen und Google lizenz- oder schadenersatzpflichtig sein kann. Das Landgericht hatte in der mündlichen Verhandlung im Februar 2017 zunächst eine Wortgrenze für Google ins Spiel gebracht, den Fall dann aber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.

Auch wenn die Entscheidung des vom Berliner Landgericht angerufenen Europäischen Gerichtshofs über das nationale deutsche Presseleistungsschutzrecht noch aussteht und die Richtlinie noch nicht ins nationale Recht umgesetzt worden ist, sieht sich VG Media bereits durch den Beschluss der EU-Urheberrechtsrichtlinie in ihren Forderungen bestärkt. So kam es zu der an Google gerichteten milliardenschweren Lizenzofferte um den Rechtsstreit mit einem Vergleich abschließen zu können.

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