Kelber kritisiert Darknet-Gesetzesentwurf

23. Mai 2019

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert Pläne des Bunderats, die sich gegen Betreiber von Darknet-Angeboten richten. Durch das geplante Gesetz würden Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, sagte Kelber der Süddeutschen Zeitung. Alle Anbieter von Anonymisierungssoftware müssten sich künftig Gedanken machen, ob ihre Dienste bald für illegal erklärt würden. Das Tor-Netzwerk sei nicht pauschal mit dem Darknet gleichzusetzen.

Der Bundesrat hatte Mitte März 2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der das “Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten” unter Strafe stellen soll. Aufgrund des (geplanten) § 126a des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Anbietern einer “internetbasierten Leistung”, “deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten” zu ermöglichen oder zu fördern, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mit dem Darknet sind zumeist Webseiten und Dienste gemeint, die im Tor-Netzwerk als sogenannte Onion-Services (früher Hidden-Services) bereitgestellt werden. Das Programm verschleiert die IP-Adresse seiner Nutzer und lässt sie so anonym im Netz surfen.

Das Tor-Netzwerk sei jedoch nicht pauschal mit dem Darknet gleichzusetzen. Dissidenten und Whistleblower in Unrechtsstaaten nutzten es als geschützten Kommunikationsraum. Auch für normale Bürger gebe es gute und legitime Gründe, den Tor-Browser zu nutzen. Sie können sich damit der Überwachung durch Unternehmen entziehen.

“Wenn man nach einer Kneipenschlägerei nicht beweisen kann, wer sich daran mutwillig beteiligt hat, kommt man doch auch nicht auf die Idee, alle zu bestrafen, die in der Nähe herumstanden”, sagte Kelber. Dass die Polizei schon aufgrund eines derart vagen Anfangsverdachts ermitteln dürfe, sei ein kaum zu rechtfertigender Eingriff in die Bürgerrechte, so Kelber.

Die Pläne des Bundesrats waren von Juristen und der Tor-Community scharf kritisiert worden. “Die Verhaltensweisen, um die es den Verfassern des Gesetzentwurfs offiziell geht, sind typischerweise bereits heute strafbar – als Beihilfehandlungen zu den eigentlichen Straftaten”, sagte der Jurist und Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer. Allerdings könnten mit dem neuen Straftatbestand mehr Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden – für die wiederum ein Verdacht ausreiche.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats ist inzwischen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung versehen in den Bundestag eingebracht worden (PDF).