Digitalisierung der Medizin: Neue Herausforderungen an den Datenschutz

11. Juni 2019

Mit einem neuen Referentenentwurf zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale Versorgung Gesetz) will Bundesgesundheitsminister Spahn die digitale Versorgung verbessern.

Patienten sollen telemedizinische Angebote wie etwa Gesundheits-Apps und Videosprechstunden einfacher nutzen können. Auch Überweisungen, Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit oder Verschreibungen ohne Vor-Ort-Besuch einer Praxis sollen ermöglicht werden. Außerdem sollen sich Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Dies sind wesentliche Ziele des Referentenentwurfes.

Bei diesen digitalen Anwendungen werden sog. Gesundheitsdaten verarbeitet, welche nach Art. 9 DSGVO besonders schützenswert sind.

Laut Ehrenpräsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery wird diesem Umstand Rechnung getragen: „ Höchste Priorität haben hier der Datenschutz und eine Einwilligung der Patienten in digitale Prozesse.“ sagte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Bundesgesundheitsminister Spahn sieht die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf einem guten Weg: „Ich möchte, dass wir mit unserem Datenschutz, unserer Datensicherheit und vor allem auf deutschen Servern digitale Angebote entwickeln.”

Inzwischen haben fast alle Landesärztekammern ihre Berufsordnungen entsprechend angepasst.