Falschparker im Internet bloßgestellt – Datenschutzverstoß

25. Juni 2019

Falschparker sind in vielen überfüllten Großstädten ein Ärgernis. Sie blockieren Ein- und Ausfahrten oder behindern Fußgänger und Fahrradfahrer. In Stuttgart wurden Verkehrssünder nun online von Twitter-Usern an den Pranger gestellt. Unter dem Hashtag #StuttgartParktFair wurden Fotos der falsch abgestellten Fahrzeuge gepostet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg sieht hierin einen eindeutigen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Das Problem: Fotos der Falschparker werden mit klar erkennbaren Nummernschildern ins Internet gestellt. Nummernschilder sind personenbezogene Daten, die einem Fahrzeughalter zugeordnet sind und unterliegen mithin dem Datenschutz. Eine Veröffentlichung im Internet ohne Einwilligung des Betroffenen sei nicht zulässig.

Zwar sollen keine Verfahren gegen die Nutzer angestrebt werden, allerdings verweist der Landesdatenschutzbeauftragte darauf, dass den Betroffenen möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen können.

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