Drastische Erhöhung unter der DSGVO
Themenreihe datenschutzrechtliche Sanktionen – Teil 6: Sanktionen vor und nach der DSGVO
In unserem letzten Beitrag zu datenschutzrechtlichen Sanktionen stellen wir heute die Situation vor und nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber. Hierdurch wird insbesondere deutlich, warum die DSGVO im Ergebnis derart große Wellen geschlagen hat.
Strafhöhe unter der Datenschutzrichtlinie
Insgesamt divergierte die potentielle Strafhöhe vor der DSGVO. So war in Österreich ein Bußgeld von lediglich 25.000 € möglich, wohingegen in Frankreich bis zu 150.000 € und in Spanien sogar Bußgelder von bis zu 600.000 € denkbar waren.
Im Vergleich dazu sah § 43 Abs. 3 BDSG a.F. eine Geldbuße in Höhe von maximal 300.000 € vor. Darüber hinausgehende Bußgelder setzten voraus, dass der Verantwortliche einen wirtschaftlichen Vorteil durch den Datenschutzverstoß erlangte.
Im Vergleich dazu können Aufsichtsbehörden unter der DSGVO Geldbußen in Höhe von 20 000 000 € oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängen.
Die Aussicht auf Strafen in dieser Größenordnung führten vor allem bei Unternehmen zu einer Ablehnung gegen die Einführung der DSGVO.
Gut eineinhalb Jahre nach Einführung der DSGVO lässt sich allerdings festhalten, wie auch in den letzten Wochen im Rahmen dieser Themenreihe dargestellt, dass die erwarteten Millionen-Bußgelder bislang nahezu ausgeblieben sind.
Abschließende Worte
Im Rahmen dieser Themenreihe haben wir datenschutzrechtliche Sanktionen aus diversen Perspektiven dargestellt. Resümierend lässt sich sagen, dass dieser Themenbereich durch die DSGVO erheblich an Dynamik gewonnen hat. Allerdings sind Strafen bisweilen wenig bis gar nicht antizipierbar, was zu einer Unsicherheit führt, respektive führen könnte. Hier könnte der künftige “Bußgeldkatalog” helfen.
Abschließend möchten wir Sie noch einmal herzlich zum datenschutzticker.live am 30.10.2019 einladen. Im Rahmen dieser (kostenlosen) Veranstaltung wird es unter anderem eine Podiumsdiskussion geben. Diesebzüglich möchten wir Ihnen die Möglichkeit eröffnen, datenschutzrechtliche Fragen zu stellen. Wir bitten Sie, Ihre Fragen formlos an veranstaltung@datenschutzticker.live zu stellen.
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