Themenreihe Datenschutz und Corona – Teil 9: Gesellschaftliche Einschätzung zur Wichtigkeit des Datenschutzes

27. März 2020

Die Corona-Krise stellt nicht nur das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und jeden Einzelnen vor Schwierigkeiten. Menschen in den sogenannten ‚systemrelevanten‘ Berufen arbeiten seit Tagen sowohl körperlich als auch psychisch am Limit und sind ständig dem Virus und seinen Folgen ausgesetzt.

Die zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden sind bislang nur zu erahnen und führen zu zusätzlichen Sorgen. Das Thema ist derzeit allgegenwärtig. Die Bevölkerung ist in Sorge, sich oder andere Menschen anzustecken und ob Sie selbst, Familie, Freunde und Bekannte die Krise gesundheitlich und wirtschaftlich überstehen.

In diesen Zeiten fällt es verständlicher Weise schwer sich auch weiterhin mit Datenschutz zu beschäftigen. Nicht Wenige haben gerade in Zeiten des Coronavirus schlicht keine Lust auf die „leidigen“ datenschutzrechtlichen Themen und Einige sehen den Datenschutz sogar als zusätzliche Hürde, wenn es zum Beispiel darum geht im Home-Office arbeiten zu können.

Gesellschaftliche Einschätzung zum Datenschutz

In den letzten zwei Wochen haben wir uns die größte Mühe gegeben, Ihnen, mit Hilfe unserer Themenreihe Datenschutz und Corona, datenschutzrechtliche Vorgaben und Maßnahmen sowie die Besonderheiten der aktuellen Situation näher zu bringen. Mit diesem Beitrag möchten wir noch die allgemeine gesellschaftliche Haltung gegenüber dem Thema Datenschutz und seine nicht mindergeringe Bedeutung zu Zeiten des Coronavirus diskutieren.

Bereits Anfang März hat die FAZ einen Artikel veröffentlicht, der die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zum Thema hatte, die das Marktforschungsunternehmen Innofact im Auftrag von Usercentrics durchgeführt hat. Ergebnis dieser Studie war, dass ein großer Teil der deutschen Bevölkerung zur Bekämpfung der Corona-Krise bereit ist, Einschränkungen beim Datenschutz und damit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinzunehmen. Darüber hinaus spricht sich die Mehrheit der Befragten auch für die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung (beispielsweise von Flug- und Reisedaten) aus, um die Verbreitung der Pandemie nachvollziehen zu können. Zudem sind mehr als 50% der Befragten bereit, ihre Gesundheitsdaten freiwillig preiszugeben.

Als das Robert-Koch-Institut (RKI) bekannt gab, dass es von einer Tochterfirma der Deutschen Telekom AG mehrere Terrabyte anonymisierter Daten bekommen hat, um Bewegungsmuster von Telekom-Nutzern nachzuvollziehen und so die Wirksamkeit der bislang verhängten Maßnahmen zu bewerten, gab es ebenfalls kaum Stimmen, die eine solche Datenweitergabe kritisch sahen. Dies mag daran liegen, dass es sich um anonymisierte Daten handelt. In anderen Ländern ist es aber nicht bei einer anonymisierten Datenweitergabe geblieben. In China, Südkorea und Taiwan zum Beispiel wurden Phone-tracking-Technologien und Handy-Apps eingesetzt, um die Bewegungsmuster auf Individuen herunterbrechen zu können.

Zum Thema Handy-Apps gibt es auch Neuigkeiten aus Österreich. Das Österreichische Rote Kreuz hat die App „Stopp Corona“ entwickelt. Ziel der App ist, es dass die Nutzer der App tracken sollen, mit wem sie Kontakt hatten. Im Falle einer Infektion soll der Nutzer diese in der App angeben, um die Kontakte der letzten 48 Stunden automatisiert über die Infektion zu unterrichten und diese aufzufordern, sich selbst zu isolieren. Auch hier soll die Datenverarbeitung laut Angaben des Roten Kreuzes anonymisiert erfolgen. Die App ist seit Dienstag, 24.03.2020, in Österreich für Android-Geräte verfügbar. Ob und mit welchem Erfolg diese und ähnliche Apps bei der Ausbreitung der Pandemie helfen können bleibt abzuwarten.

Ansicht des BfDI

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI), Dr. Ulrich Kelber, wiederholt dieser Tage jedenfalls immer wieder, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden muss. Das bedeutet, dass zu ergreifende Maßnahmen wirksam sein müssen, um überhaupt aus datenschutzrechtlicher Sicht, gerechtfertigt werden zu können.

Darüber hinaus betont der BfDI, dass seine Behörde in ständigem Kontakt mit dem RKI sei und bereit für datenschutzrechtliche Prüfungen möglicherweise zu ergreifender Maßnahmen. Den Einsatz einer App, ähnlich der „Stopp Corona“ App, schließt er grundsätzlich nicht aus, bringt in die Diskussion aber ein, dass die Datenverarbeitung an eine Einwilligung des Betroffenen geknüpft werden sollte.

Handelt es sich um neue Erkenntnisse?

Aber sind diese Erkenntnisse wirklich neu, oder erscheinen sie durch den Bezug zur Corona-Krise nur in einem anderen Licht?

Der überwiegende Teil der Bevölkerung nutzt die Social Media Dienste Facebook und Instagram. Darüber hinaus erfreuen sich auch Messenger wie WhatsApp nach wie vor großer Beliebtheit in der Gesellschaft und stehen weltweit genauso hoch im Kurs wie der Kartendienst Google Maps. Was all diese Dienste gemein haben ist, dass sie bereits alle wegen Konflikten mit datenschutzrechtlichen Vorgaben in den Medien waren. Nutzern muss also bewusst sein, dass sie sehr viel über sich persönlich, Interessen, Hobbies, Aufenthaltsorte usw. preisgeben. Dies wird gerne in Kauf genommen, um die vermeintlich kostenlosen Vorteile, die sich ihnen durch die Verwendung der oben genannten Dienste ergeben, zu nutzen. Die Betreiber dieser Dienste lassen sich jedoch allzu gerne mit den freiwillig bereit gestellten Daten der Nutzer entschädigen, beispielsweise um auf den Einzelnen zugeschnittene Werbung zu platzieren.

Die Erkenntnis, dass personenbezogene Daten freiwillig zur Verfügung gestellt werden, ist also eigentlich gar nicht neu. In der derzeitigen Situation erscheint der zweifelsohne wichtige Zweck der Pandemiebekämpfung nur als willkommene Ausrede, weil es ‚erstrebenswert‘ erscheint den Datenschutz gegenüber einem höheren Ziel hintanzustellen.

Aber auch, wenn gewisse Maßnahmen, insbesondere bei anonymisierter Verwendung von Daten zur Bekämpfung des Corona Virus sinnvoll zu sein scheinen, so sollten Eingriffe in die informationellen Selbstbestimmung jedes Einzelnen auch jetzt nur nach behutsamer Abwägung erfolgen, damit sich jeder Mensch im Rahmen seiner Freiheiten und Rechte auch weiterhin frei entfalten kann. Deshalb ist es auch in Zeiten der Corona-Krise wichtig, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der DSGVO und der anderen Datenschutzgesetze des Bunds sowie der Länder, die den Gedanken der informationellen Selbstbestimmung in sich tragen, zu wahren, auch und vor allem, wenn sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeitet werden sollen.

Mit diesem Beitrag enden die täglichen Beiträge zur Themenreihe Datenschutz und Corona. Von Zeit zu Zeit werden wir diese Reihe selbstverständlich um neue Beiträge aus dem Bereich ergänzen und Sie natürlich auch weiterhin über datenschutzrechtliche Neuigkeiten auf dem Laufenden halten, die keinen Bezug zur Corona-Krise haben.

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Wir wünschen Ihnen nur das Beste, bleiben Sie gesund und schützen sich und andere.