Bundeskartellamt wirft Smart-TV-Herstellern massive Verstöße gegen die DSGVO vor

3. Juli 2020

Das Bundeskartellamt hat schwere Verstöße beim Datenschutz und der IT-Sicherheit bei Smart-TVs festgestellt und fordert von den Herstellern umfangreiche Nachbesserungen. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt im Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs.

Smart-TVs gehören zu den am weitesten verbreiteten Geräten des Internet der Dinge (Internet of Things, IoT). Mutmaßliche Verbraucherschutzverstöße betreffen daher viele Menschen aller Bevölkerungsgruppen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt auf der Basis seiner verbraucherrechtlichen Kompetenzen im Dezember 2017 eine Sektoruntersuchung zu Smart-TVs eingeleitet und veröffentlichte nun seinen Abschlussbericht mit Stand vom Juli 2020.

Schwerwiegende Transparenzmängel bei der Privatsphäre der Verbraucher

Das Bundeskartelamt rügte gleich eine Vielzahl von Mängeln. Insbesondere ergab die Untersuchung, dass die Hersteller intime Nutzungsdaten der Verbraucher sammeln. Dazu gehören etwa das generelle Sehverhalten eines Verbrauchers, die App-Nutzung, das Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte. Diese Daten würden dann für personalisierte Werbung verwendet werden.

Das kann der Verbraucher allerdings erst dann stoppen, wenn er die betreffenden Einstellungen an seinem Fernsehgerät ändert und sich dazu durch vielschichtige Menüs klickt. Sich über die Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, sei oft nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Bei der Ersteinrichtung – dies kann wahrscheinlich jeder Leser aus eigener Erfahrung bestätigen – willigten die meisten Verbraucher in die angezeigten Bedingungen ein, da dies alternativlos sei.

Selbst wenn sich der Verbraucher die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchlesen würde, wäre er danach in den meisten Fällen kein Deut schlauer als vorher. Denn diese enthielten in vielen Fällen keine Angaben, mit denen der Verbraucher in der Praxis etwas anfangen kann. Insbesondere Pauschalierungen würden dazu führen, dass die Datenschutzbestimmungen erheblich an Informationsgehalt einbüßen. “Dies führt sehr häufig zu Verstößen gegen die DSGVO”, teilte das Bundeskartellamt mit.

Mangelnde IT-Sicherheit

Zahlreiche Hersteller gewährleisten zudem nicht, dass der Standard der Fernsehgeräte für IT-Sicherheit auch in den Jahren nach des Erwerbs durch Software-Updates aufrechterhalten wird. Verbindliche Angaben der Unternehmen hierzu existieren nicht. Für die Verbraucher sei diese Information aber unerlässlich, “um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können”.

Methodik

Für die nun veröffentlichte Sektoruntersuchung zu Smart-TVs befragte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr 32 Unternehmen sowie mehrere Marktteilnehmer und Experten. Die Ermittlungen betrafen rund 20 Anbieter, die in Deutschland internetfähige Fernsehgeräte unter eigenen Marken absetzen. Der komplette Bericht ist unter diesem Link abrufbar.