Datenschutzverstöße von Amazon
Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) plant laut Pressemitteilung eine Schadensersatzklage gegen Amazon aufgrund von Datenschutzverstößen. Konkret wirft die EuGD dem Unternehmen vor, rechtswidrig Daten in die USA zu transferieren und so gegen die DS-GVO zu verstoßen.
Dabei soll einerseits ein Antrag der EuGD auf ein Auskunftersuchen gemäß Art. 15 DS-GVO unbeantwortet geblieben sein. Andererseits soll Amazon weiterhin Daten in die USA übertragen. Dies ist seit der Aufhebung des Privacy Shields durch den EuGH nur noch unter Verwendung von geeigneten Garantien erlaubt. Das heißt, Amazon müsse garantieren, dass das in der Europäischen Union bestehende Datenschutzniveau auch in den USA eingehalten wird. Dies ist bei einer Übertragung von Daten in die USA nicht zu bewerkstelligen, da dort personenbezogene Daten von den Geheimdiensten eingesehen werden können.
Schon zuvor ist Amazon ins Visier der Non-Profit-Organisation noyb geraten. Diese hat festgestellt, dass Amazons Verschlüsselung nicht ausreichend ist. Ebenfalls bemängelt sie, dass Amazon nicht hinreichend seinen Informationspflichten aus Art. 13 DS-GVO nachkommt; konkret in Bezug auf dessen Streamingdienst AmazonPrime. Dies gilt genauso für Informationspflichten in Bezug auf Amazons Alexa – auch diesbezüglich wurden Nutzer nicht ausreichend informiert.