Datenschutzproblem mit “reCAPTCHA”- Dienst von Google

15. Januar 2021

Nicht selten werden Webseiten heutzutage Opfer von massiven Spamangriffen oder anderweitigen Manipulationsversuchen. Um sich davor zu schützen setzt eine Vielzahl dieser Seiten auf sogenannte “Captchas”.

Was ist ein Captcha und wofür wird es verwendet?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Captcha („completely automated public Turing test to tell computers and humans apart“) um ein Tool, das auf Webseiten eingesetzt wird, um Menschen und maschinelle Programme („Bots“) auseinanderzuhalten. Sinn und Zweck dieser Tools ist es die eigene Webseite vor Bot-Angriffen zu schützen, indem man ihnen von vornherein die Zugriffmöglichkeit auf bestimmte Teile der Webseite, oder aber der gesamten Webseite vorenthält. So sollen etwa Manipulationen von Umfragen, übermäßige Serveranfragen oder aber Fake-User aufgehalten werden.

Die gängigsten Erscheinungsformen eines Captchas sind in Form von verschwommenen Buchstaben, einer einfachen Matheaufgabe oder auch einer Bilderreihenfolge. Zumindest in der Theorie sollen diese Aufgaben nur von Menschen gelöst werden können.

Google, „reCAPTCHA“ und ein Datenschutzproblem

Ganz vorne bei Entwicklung und Einsatz dieser Tools ist der Internetriese Google, dessen eigener Captcha-Dienst „reCAPTCHA“ auf über 6 Millionen Webseiten benutzt wird und mittlerweile bereits in seiner dritten Version vorliegt. Doch was in der Theorie wie eine sorgfältige Schutzvorrichtung wirkt, kann für normale Nutzer ein Datenschutzrisiko darstellen. Denn verborgen im Hintergrund von reCAPTCHA läuft ein JavaScript-Element. Ein solches ist in der Lage Benutzerverhalten auszuwerten. So werden neben IP-Adresse auch Daten wie Mausbewegungen und Tastaturanschläge, Infos über das Betriebssystem und Verweildauer an Google weitergeleitet, ohne dass der Benutzer davon etwas mitbekommt. In den seltensten Fällen wird der Nutzer auf eine solche Analyse hingewiesen. Auch die allgemeine Datenschutzerklärung von Google bietet keine spezifischen Informationen zu reCAPTCHA.

Ein Problem, dass auch das Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern (BayLDA) sieht und in seinen FAQ zutreffend einen Hinweis in Bezug auf reCAPTCHA gibt:

„Website-Betreiber sollten unbedingt Alternativen prüfen. Wird dennoch Google reCAPTCHA eingebunden, muss sich der Verantwortliche im Klaren sein, dass er den rechtmäßigen Einsatz gem. Art. 5 Abs. 1, 2 DS-GVO nachweisen können muss. Wer nicht darlegen kann, wie Google die Nutzerdaten verarbeitet, kann den Nutzer nicht transparent informieren und den rechtmäßigen Einsatz nicht nachweisen.“

Betreiber von Webseiten sollten daher im besten Fall auf die Nutzung von reCAPTCHA und anderen Analysetools verzichten, um sich keinem rechtlichen Risiko auszusetzen.