Nach Rechtsstreit: neuer Datenschutzbeauftragter für Niedersachsen
Vergangene Woche verwarf das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg per Beschluss eine Beschwerde (Az. 5 ME 55/23) der ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsen, Barbara Thiel. Mit ihrer Beschwerde hatte sie sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Hannovers (Az. 13 B 3358/23) gewendet. Per Verfahren vor dem VG Hannover wollte die ehemalige Datenschutzbeauftragte, Thiel die Ernennung des neuen Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen, Denis Lehmkemper verhindern.
Das Verfahren
Bereits im Mai hatte der Landtag Niedersachsen einen neuen Datenschutzbeauftragten des Landes gewählt. Mit der Entscheidung entschied sich der Landtag gegen Thiel, die sich für eine weitere Amtszeit offen zeigte.
Das VG Hannover sah in der Ernennung des neuen Landesdatenschutzbeauftragten keine Rechtsverletzung der ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten. Insofern habe kein Verstoß gegen das Transparenzgebot der DSGVO bestanden. Auch eine Ausschreibung für die Stelle als Landesdatenschutzbeauftragter sei nach den Regelungen der DSGVO nicht erforderlich gewesen. Dem fügte das OVG Niedersachsen hinzu, dass das nach Art. 53 DSGVO geltenden Transparentgebot für die Ernennung von Datenschutzbeauftragten keine subjektiven Rechte garantiere. Die Norm schütze allein das öffentliche Interesse an einem transparenten Benennungsverfahren.
Das OVG Niedersachsen stellte außerdem fest, dass auch eine Verletzung von Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) nicht vorgelegen habe. Die Norm garantiert den Zugang zu öffentlichen Ämtern für „jeden Deutschen“. Laut dem OVG sei Art. 33 Abs. 2 GG allerdings in diesem Fall nicht anwendbar. Sofern eine Stelle durch eine Wahl besetzt werde, greife sie nicht. Das Demokratieprinzip und somit die Legitimität der Wal habe ihr Vorrang.
Fazit
Grundsätzlich verfügt jedes Bundesland über einen Datenschutzbeauftragten. Jeder Datenschutzbeauftragte erfüllt dabei zunächst eine beratende Funktion. Wenn der Landtag ein neues Gesetz verabschiedet, dass ggf. datenschutzrechtliche Belangen tangieren könnte, überwacht der Beauftragte die Einhaltung des Datenschutzes. Außerdem sind die Landesdatenschutzbeauftragten eine Anlaufstelle für die Bürger. Neben der Möglichkeit Beschwerden bei Datenschutzverstößen einzureichen, richtet sich der Service der Landesbeauftragten auch an Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung des Datenschutzes benötigen.