Beschwerden gegen Metas Bezahl-Abo

5. Dezember 2023

Gegen das im Oktober eingeführte Bezahl-Abo für eine werbefreie Nutzung von Metas sozialen Netzwerken wurden in der vergangenen Woche verschiedene Beschwerden eingelegt. Zum einen gehen Datenschutzaktivist Max Schrems und seine Organisation Noyb gegen den Mutterkonzern von Facebook und Instagram vor. Die Bezahlungsoption steht im Zentrum einer am 28.11.2023 eingereichten Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Europäische Nutzer müssen sich durch die neue Option zwischen personalisierte Werbung mittels Tracking oder einer “Datenschutzgebühr” von bis zu 251,88 Euro pro Jahr für beide Plattformen entscheiden. Parallel hierzu hatten auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC) und 19 Mitglieder eine Beschwerde eingereicht.

Meta’s Strategiewandel: Vom Datamining zur “Datenschutzgebühr”

Meta, vormals Facebook, sieht sich mit einem Strategiewandel konfrontiert. Lange basierte das Geschäftsmodell des Konzerns auf der Schaltung personalisierter Werbung mittels Dataminings. Doch der Europäische Gerichtshof entschied im Juli, dass das Vorgehen von Meta rechtswidrig ist. Deswegen hat Meta mit dem Bezahl-Abo eine Alternative geschaffen, um weiterhin nach seiner Ansicht europarechtskonform tätig sein zu können.

Datenverarbeitung nur bei freiwilliger Einwilligung

Schon im letzten Monat hat es hierfür von verschiedenen Seiten kritische Stellungnahmen gegeben. Nun hat auch Noyb sich in einer Nachrichtenmitteilung positioniert. Der Vorwurf lautet: Meta versuche, EU-Recht zu umgehen und mache Datenschutz im Internet unbezahlbar. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lege fest, dass die Einwilligung zur personalisierten Werbung nur rechtmäßig sei, wenn sie freiwillig erfolge. Die “saftigen Gebühren” für ein Abo ohne Tracking seien allerdings unverhältnismäßig, was die Freiwilligkeit in Frage stelle.

Datenschutz nur noch gegen Bezahlung?

Noyb argumentiert, dass die monatliche Abo-Gebühr von bis zu 12,99 Euro im Widerspruch zum durchschnittlichen Umsatz pro Nutzer in Europa stehe. Dieser liege laut Meta bei einem Jahresumsatz von nur 62,88 Euro pro Nutzer im Vergleich zu den 251,88 Euro, die eine werbefreie Nutzung von Instagram und Facebook einbringen könnte. Dass die Einwilligung kaum freiwillig sein könne, würden auch Branchenzahlen unterstreichen, nach denen zwar nur 3 % der Menschen getrackt werden wollen, sich aber 99 % gegen das Bezahl-Abo entscheiden. Max Schrems vergleicht Metas Vorgehen mit einer Zeit, in der Grundrechte den Reichen vorbehalten waren. Heutzutage sollten Grundrechte allerdings für alle gelten und nicht bloß bei Bezahlung einer Gebühr.

Konkrete Handlungsforderungen

Noyb verlangt von der österreichischen Datenschutzbehörde, die Einleitung eines Dringlichkeitsverfahren, um die rechtswidrige Datenverarbeitung zu verhindern. Im Übrigen sei es eine Option, Bußgelder zu verhängen. Zuletzt müsse die Behörde auch Schritte einleiten, um einen Dominoeffekt in anderen Unternehmen zu unterbinden.

Weitere Beschwerde von BEUC wegen Verstoß gegen Verbraucherrecht

Aus ähnlichen Gründen hat auch die BEUC am 30.11.2023 bekanntgegeben gegen das „Pay-or-consent Model“ Beschwerde bei dem Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) eingereicht zu haben. Die Organisation sieht hierin eine unfaire Wahlmöglichkeit für Verbraucher und damit einen Verstoß gegen Verbraucherrecht.

Fazit

Die Beschwerden gegen Metas Bezahl-Abos werfen essenzielle Fragen zum Datenschutz im Internet auf. Die Freiwilligkeit der Einwilligung und die Verhältnismäßigkeit von Gebühren stehen im Mittelpunkt. Wird das Vorgehen von Meta als rechtmäßig eingestuft, liegt ein nachziehen anderer sozialer Netzwerde nahe, was Datenschutz schlussendlich unbezahlbar machen könnte. Datenschutzaktivisten stehen vor der Herausforderung sicherzustellen, dass Datenschutz nicht zu einem Privileg für zahlungsbereite Nutzer wird, sondern ein Grundrecht für alle bleibt. Ob das Modell vor dem Hintergrund der verschiedenen Bedenken und Beschwerden aufrechterhalten bleiben darf, bleibt abzuwarten.